AmtsGuide

Halteverbot in Berlin Mitte

Stand:

Berlin-Mitte

Zuständige Behörde

Straßen- und Grünflächenamt (SGA), Fachbereich Straßen / Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Mitte

Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin

Öffnungszeiten

  • Montag: 9:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 9:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00–16:00 Uhr

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen.

Was du in den Antrag aufnehmen solltest

Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:

Antragsteller

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Genaue Lage des Halteverbots

  • Straße und Hausnummer
  • betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
  • Seite der Straße
  • Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze

Zeitraum

  • Beginn: Datum und Uhrzeit
  • Ende: Datum und Uhrzeit

Zweck

Zum Beispiel:

  • Umzug
  • Anlieferung
  • Baustelle
  • Veranstaltung
  • sonstiger notwendiger Zweck

Skizze oder Lageplan

Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.

Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.

Fahrzeugdaten

Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:

  • Kennzeichen
  • zulässiges Gesamtgewicht

Kostenübernahme

Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.

Bei Sondernutzung

Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:

  • zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
  • maßstäblicher Lageplan
  • gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist

Für technische Sondernutzungen wie Baustellen, Container, Kräne oder Gerüste ist ebenfalls das Straßen- und Grünflächenamt Mitte zuständig. Dafür kann ein gesonderter Antrag erforderlich sein. Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.

Weitere Informationen:

Online-Antrag

Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:

Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung

Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.

Gebühren

Die Mindestgebühr beträgt 21,00 €.