AmtsGuide

Halteverbot in Berlin Neukölln

Stand:

Neukölln

Zuständige Behörde

Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt Neukölln

Gradestraße 3612347 Berlin

Postanschrift

Bezirksamt NeuköllnStraßen- und GrünflächenamtKarl-Marx-Straße 8312040 Berlin

Weitere Informationen:

Service Berlin – Verkehrsrechtliche Anordnung in Neukölln

Sprechzeiten und telefonische Erreichbarkeit

  • Sprechzeit: 9:00–12:00 Uhr
  • zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung

Für Baustellen, Container und kurzfristige Halteverbote:

  • Telefon: (030) 90239-4191
  • Telefon: (030) 90239-4162
  • Telefon: (030) 90239-4193

Für Konkretisierungen:

  • Telefon: (030) 90239-2674

Sondernutzung

Für die Sondernutzung von Straßenland ist eine separate Abteilung im Straßen- und Grünflächenamt Neukölln zuständig.

Weitere Informationen:

Service Berlin – Sondernutzung in Neukölln

Wenn zusätzlich Straßenland für Container, Baustellen oder andere Gegenstände genutzt werden soll, kann neben der verkehrsrechtlichen Anordnung eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3–4 Wochen.

Was du in den Antrag aufnehmen solltest

Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:

Antragsteller

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Genaue Lage des Halteverbots

  • Straße und Hausnummer
  • betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
  • Seite der Straße
  • Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze

Zeitraum

  • Beginn: Datum und Uhrzeit
  • Ende: Datum und Uhrzeit

Zweck

Zum Beispiel:

  • Umzug
  • Anlieferung
  • Baustelle
  • Veranstaltung
  • sonstiger notwendiger Zweck

Skizze oder Lageplan

Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.

Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.

Fahrzeugdaten

Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:

  • Kennzeichen
  • zulässiges Gesamtgewicht

Kostenübernahme

Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.

Bei Sondernutzung

Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:

  • zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
  • maßstäblicher Lageplan
  • gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist

Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.

Online-Antrag

Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:

Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung

Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.

Gebühren

Die behördliche Gebühr beträgt 21,00 € und ist unabhängig von der Dauer und der Länge der Halteverbotszone.