AmtsGuide

Halteverbot in Berlin Spandau

Stand:

Spandau

Zuständige Behörde

Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Spandau

Otternbuchtstraße 35
13599 Berlin

Sprechzeiten

  • Montag: 9:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 9:00–12:00 Uhr
  • Freitag: 9:00–12:00 Uhr
  • zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3–4 Wochen.

Sondernutzung und Baustelleneinrichtung

Für Baustellen, Container und ähnliche Nutzungen gibt es ein eigenes Verfahren: „Straßensondernutzung – Baustelleneinrichtung“.

Service Berlin – Straßensondernutzung für Baustelleneinrichtungen

Für die zusätzliche Nutzung des Straßenraums kann neben der verkehrsrechtlichen Anordnung eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein. Das Halteverbot allein erlaubt diese Nutzung nicht automatisch.

Was du in den Antrag aufnehmen solltest

Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:

Antragsteller

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Genaue Lage des Halteverbots

  • Straße und Hausnummer
  • betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
  • Seite der Straße
  • Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze

Zeitraum

  • Beginn: Datum und Uhrzeit
  • Ende: Datum und Uhrzeit

Zweck

Zum Beispiel:

  • Umzug
  • Anlieferung
  • Baustelle
  • Veranstaltung
  • sonstiger notwendiger Zweck

Skizze oder Lageplan

Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.

Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.

Fahrzeugdaten

Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:

  • Kennzeichen
  • zulässiges Gesamtgewicht

Kostenübernahme

Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.

Bei Sondernutzung

Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:

  • zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
  • maßstäblicher Lageplan
  • gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist

Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.

Online-Antrag

Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:

Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung

Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.

Gebühren

Die behördliche Gebühr beträgt 21,00 € und ist unabhängig von der Dauer und der Länge der Halteverbotszone.