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Halteverbot in Berlin beantragen

Erfahren Sie mehr über Voraussetzungen, folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt Anleitung, verstehen Sie Fristen und vermeiden Sie häufige Fehler.

Stand: November 2025

Die Beantragung eines Halteverbot in Berlin kostet mindestens 21,00 EUR und dauert etwa 4 Wochen. Sie stellen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde in Ihrem Bezirk. Hier erklären wir alle Schritte, Voraussetzungen und wichtige Fristen für Ihren Antrag.

Voraussetzungen

Für die Beantragung eines Halteverbot in Berlin müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Jede Person kann einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die Rechtsgrundlage ist StVO § 46 Abs. 1 Nr. 11.

Sie benötigen folgende Angaben für Ihren Antrag:

  • Genaue Adresse und Straßenabschnitt für das Halteverbot
  • Zeitraum mit Start- und Enddatum
  • Grund für das Halteverbot (Umzug, Baustelle, Veranstaltung)
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten
  • Bei Firmen: Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug

Die Behörde prüft jeden Antrag einzeln und entscheidet nach verkehrsrechtlichen Kriterien. Ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung besteht nicht. Besonders in dicht bebauten Gebieten prüft die Behörde streng, ob das Halteverbot wirklich nötig ist.

Wichtig: Die Behörde erteilt nur die verkehrsrechtliche Anordnung. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat bei einer Firma für Baustellenabsicherung bestellen und aufstellen lassen.

Schritt-für-Schritt

Der Antragsprozess läuft in allen Berliner Bezirken ähnlich ab. Die Bearbeitungszeit variiert zwischen 3 und 10 Wochen je nach Bezirk. Planen Sie daher genug Vorlaufzeit für Ihren Umzug oder Ihr Projekt ein.

So beantragen Sie Ihr Halteverbot Schritt für Schritt:

  1. Bestimmen Sie den zuständigen Bezirk anhand der Adresse
  2. Schreiben Sie einen formlosen Antrag mit allen wichtigen Daten
  3. Reichen Sie den Antrag per E-Mail, Post oder persönlich ein
  4. Zahlen Sie die Gebühr nach Erhalt des Gebührenbescheids
  5. Warten Sie auf die verkehrsrechtliche Anordnung
  6. Bestellen Sie die Verkehrszeichen bei einer Fachfirma

Die zuständige Behörde ist meist das Ordnungsamt oder das Straßen- und Grünflächenamt. In Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg ist das Ordnungsamt zuständig. In anderen Bezirken kann die Zuständigkeit beim Straßen- und Grünflächenamt liegen.

Online-Anträge sind in den meisten Bezirken noch nicht möglich. Sie müssen den Antrag per E-Mail, Brief oder persönlich einreichen. Mehr Details zu den Kosten finden Sie im Kosten-Ratgeber.

Nach der Genehmigung erhalten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung per Post. Diese Anordnung berechtigt Sie, die Verkehrszeichen aufzustellen. Details zur Schilderaufstellung erklärt der Schilder-Ratgeber.

Fristen & Dauer

Die wichtigste Frist beim Halteverbot: Verkehrszeichen müssen 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt werden. Das entspricht 3 vollen Tagen Vorlaufzeit für Autofahrer. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verkürzt werden.

Die Bearbeitungszeiten variieren stark zwischen den Bezirken:

  • Schnellste Bearbeitung: Lichtenberg mit etwa 3 Wochen
  • Längste Bearbeitung: Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg mit 6-10 Wochen
  • Durchschnitt: Die meisten Bezirke bearbeiten in 4 Wochen
  • Firmenanträge: In Charlottenburg-Wilmersdorf nur 1 Woche

Planen Sie daher mindestens 7-8 Wochen Vorlaufzeit vor Ihrem gewünschten Termin ein. Bei wichtigen Terminen wie Umzügen sollten Sie noch früher beantragen. Die Behörden können die Bearbeitung nicht beschleunigen, auch nicht gegen Aufpreis.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Halteverbot können Sie im Antrag frei wählen. Übliche Zeiträume sind 1-7 Tage für Umzüge oder mehrere Wochen für Baustellen. Verlängerungen sind möglich, müssen aber rechtzeitig beantragt werden.

Häufige Fehler

Viele Anträge werden abgelehnt oder verzögern sich durch vermeidbare Fehler. Die häufigsten Probleme entstehen durch unvollständige Angaben oder unrealistische Zeitpläne.

Diese Fehler sollten Sie vermeiden:

  1. Zu späte Beantragung: Mindestens 8 Wochen Vorlaufzeit einplanen
  2. Ungenaue Ortsangaben: Hausnummer und genauen Straßenabschnitt angeben
  3. Fehlende Begründung: Konkreten Grund für das Halteverbot nennen
  4. Unrealistische Größe: Nur so viele Parkplätze beantragen wie nötig
  5. Falsche Zuständigkeit: Bezirk der Zielstraße ist entscheidend, nicht Ihr Wohnort

Besonders bei Umzügen unterschätzen viele die Bearbeitungszeit. Wenn Sie zu spät beantragen, bekommen Sie möglicherweise keinen Termin zum gewünschten Datum. Eine Expressbearbeitung gibt es nicht.

Auch die Größe des Halteverbot sollten Sie realistisch planen. Zu große Zonen werden oft abgelehnt oder verkleinert. Für einen normalen Umzug reichen meist 2-3 Parkplätze vor dem Haus.

Die Gebühren müssen Sie nach Erhalt des Gebührenbescheids bezahlen. Ohne Zahlung erhalten Sie keine verkehrsrechtliche Anordnung. Die Bearbeitung stoppt bis zur Zahlung. Zurück zur Halteverbot-Übersicht für weitere Informationen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ablauf.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Halteverbot-Antrags?

Die Bearbeitung dauert je nach Bezirk zwischen 3 und 10 Wochen. Die meisten Bezirke bearbeiten in etwa 4 Wochen. Planen Sie mindestens 8 Wochen Vorlaufzeit ein.

Was kostet ein Halteverbot in Berlin?

Die Mindestgebühr beträgt <strong>21,00 EUR</strong>. Die Kosten können je nach Länge der Zone und Dauer steigen. Jeder Bezirk hat eigene Gebührensätze.

Kann ich den Antrag online stellen?

Nein, Online-Anträge sind in den meisten Berliner Bezirken noch nicht möglich. Sie müssen den Antrag per E-Mail, Brief oder persönlich einreichen.

Wer stellt die Verkehrsschilder auf?

Sie müssen die Schilder selbst bei einer Fachfirma bestellen und aufstellen lassen. Die Behörde erteilt nur die verkehrsrechtliche Anordnung, nicht die Schilder.

Wie früh müssen die Schilder vor Gültigkeit stehen?

Verkehrszeichen müssen mindestens 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt werden. Das entspricht 3 vollen Tagen Vorlaufzeit für andere Autofahrer.

Bezirksregeln

Jeder Berliner Bezirk hat spezifische Anforderungen und Bearbeitungszeiten:

Wappen Mitte

Mitte

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Wappen Friedrichshain-Kreuzberg

Friedrichshain-Kreuzberg

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Wappen Pankow

Pankow

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Wappen Charlottenburg-Wilmersdorf

Charlottenburg-Wilmersdorf

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Wappen Spandau

Spandau

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Wappen Steglitz-Zehlendorf

Steglitz-Zehlendorf

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Wappen Tempelhof-Schöneberg

Tempelhof-Schöneberg

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Wappen Neukölln

Neukölln

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Wappen Treptow-Köpenick

Treptow-Köpenick

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Wappen Marzahn-Hellersdorf

Marzahn-Hellersdorf

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Wappen Lichtenberg

Lichtenberg

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Wappen Reinickendorf

Reinickendorf

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