Die Beantragung eines Halteverbot in Berlin kostet mindestens 21,00 EUR und dauert etwa 4 Wochen. Sie stellen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde in Ihrem Bezirk. Hier erklären wir alle Schritte, Voraussetzungen und wichtige Fristen für Ihren Antrag.
Voraussetzungen
Für die Beantragung eines Halteverbot in Berlin müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Jede Person kann einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die Rechtsgrundlage ist StVO § 46 Abs. 1 Nr. 11.
Sie benötigen folgende Angaben für Ihren Antrag:
- Genaue Adresse und Straßenabschnitt für das Halteverbot
- Zeitraum mit Start- und Enddatum
- Grund für das Halteverbot (Umzug, Baustelle, Veranstaltung)
- Ihre vollständigen Kontaktdaten
- Bei Firmen: Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug
Die Behörde prüft jeden Antrag einzeln und entscheidet nach verkehrsrechtlichen Kriterien. Ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung besteht nicht. Besonders in dicht bebauten Gebieten prüft die Behörde streng, ob das Halteverbot wirklich nötig ist.
Wichtig: Die Behörde erteilt nur die verkehrsrechtliche Anordnung. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat bei einer Firma für Baustellenabsicherung bestellen und aufstellen lassen.
Schritt-für-Schritt
Der Antragsprozess läuft in allen Berliner Bezirken ähnlich ab. Die Bearbeitungszeit variiert zwischen 3 und 10 Wochen je nach Bezirk. Planen Sie daher genug Vorlaufzeit für Ihren Umzug oder Ihr Projekt ein.
So beantragen Sie Ihr Halteverbot Schritt für Schritt:
- Bestimmen Sie den zuständigen Bezirk anhand der Adresse
- Schreiben Sie einen formlosen Antrag mit allen wichtigen Daten
- Reichen Sie den Antrag per E-Mail, Post oder persönlich ein
- Zahlen Sie die Gebühr nach Erhalt des Gebührenbescheids
- Warten Sie auf die verkehrsrechtliche Anordnung
- Bestellen Sie die Verkehrszeichen bei einer Fachfirma
Die zuständige Behörde ist meist das Ordnungsamt oder das Straßen- und Grünflächenamt. In Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg ist das Ordnungsamt zuständig. In anderen Bezirken kann die Zuständigkeit beim Straßen- und Grünflächenamt liegen.
Online-Anträge sind in den meisten Bezirken noch nicht möglich. Sie müssen den Antrag per E-Mail, Brief oder persönlich einreichen. Mehr Details zu den Kosten finden Sie im Kosten-Ratgeber.
Nach der Genehmigung erhalten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung per Post. Diese Anordnung berechtigt Sie, die Verkehrszeichen aufzustellen. Details zur Schilderaufstellung erklärt der Schilder-Ratgeber.
Fristen & Dauer
Die wichtigste Frist beim Halteverbot: Verkehrszeichen müssen 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt werden. Das entspricht 3 vollen Tagen Vorlaufzeit für Autofahrer. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verkürzt werden.
Die Bearbeitungszeiten variieren stark zwischen den Bezirken:
- Schnellste Bearbeitung: Lichtenberg mit etwa 3 Wochen
- Längste Bearbeitung: Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg mit 6-10 Wochen
- Durchschnitt: Die meisten Bezirke bearbeiten in 4 Wochen
- Firmenanträge: In Charlottenburg-Wilmersdorf nur 1 Woche
Planen Sie daher mindestens 7-8 Wochen Vorlaufzeit vor Ihrem gewünschten Termin ein. Bei wichtigen Terminen wie Umzügen sollten Sie noch früher beantragen. Die Behörden können die Bearbeitung nicht beschleunigen, auch nicht gegen Aufpreis.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Halteverbot können Sie im Antrag frei wählen. Übliche Zeiträume sind 1-7 Tage für Umzüge oder mehrere Wochen für Baustellen. Verlängerungen sind möglich, müssen aber rechtzeitig beantragt werden.
Häufige Fehler
Viele Anträge werden abgelehnt oder verzögern sich durch vermeidbare Fehler. Die häufigsten Probleme entstehen durch unvollständige Angaben oder unrealistische Zeitpläne.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden:
- Zu späte Beantragung: Mindestens 8 Wochen Vorlaufzeit einplanen
- Ungenaue Ortsangaben: Hausnummer und genauen Straßenabschnitt angeben
- Fehlende Begründung: Konkreten Grund für das Halteverbot nennen
- Unrealistische Größe: Nur so viele Parkplätze beantragen wie nötig
- Falsche Zuständigkeit: Bezirk der Zielstraße ist entscheidend, nicht Ihr Wohnort
Besonders bei Umzügen unterschätzen viele die Bearbeitungszeit. Wenn Sie zu spät beantragen, bekommen Sie möglicherweise keinen Termin zum gewünschten Datum. Eine Expressbearbeitung gibt es nicht.
Auch die Größe des Halteverbot sollten Sie realistisch planen. Zu große Zonen werden oft abgelehnt oder verkleinert. Für einen normalen Umzug reichen meist 2-3 Parkplätze vor dem Haus.
Die Gebühren müssen Sie nach Erhalt des Gebührenbescheids bezahlen. Ohne Zahlung erhalten Sie keine verkehrsrechtliche Anordnung. Die Bearbeitung stoppt bis zur Zahlung. Zurück zur Halteverbot-Übersicht für weitere Informationen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.