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Halteverbot für Umzug/Baustelle in Berlin

Erfahren Sie wann sinnvoll, verstehen Sie das Timing, vermeiden Sie Kostenfallen und prüfen Sie Bezirksregeln.

Stand: November 2025

Ein Halteverbot für den Umzug kostet mindestens 21,00 EUR und muss 4 Wochen vor dem Umzugstermin beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in den meisten Berliner Bezirken etwa 4 Wochen. Sie erhalten nur die verkehrsrechtliche Anordnung - die Schilder müssen Sie separat organisieren. Hier erfahren Sie alles über Antrag, Timing und versteckte Kosten beim Umzugs-Halteverbot.

Wann sinnvoll

Ein Halteverbot für den Umzug ist sinnvoll, wenn Sie einen Umzugswagen direkt vor der Haustür parken müssen. Ohne Halteverbot riskieren Sie Strafzettel oder müssen den Umzugswagen weit entfernt parken.

Besonders in dicht bebauten Kiezen wie Prenzlauer Berg oder Kreuzberg sind Parkplätze knapp. Ein Halteverbot sichert Ihnen den benötigten Platz für mehrere Stunden. Sie sparen Zeit und Nerven beim Transport Ihrer Möbel.

Wann Sie ein Halteverbot brauchen

Ein Halteverbot lohnt sich in diesen Situationen:

  • Umzug mit großem Transporter oder LKW
  • Enge Straßen ohne Parkmöglichkeiten in der Nähe
  • Wertvolle oder schwere Gegenstände (Piano, Antiquitäten)
  • Zeitdruck beim Umzug
  • Mehrere Stockwerke ohne Aufzug

Für kleine Umzüge mit dem PKW oder Kleinwagen ist ein Halteverbot meist nicht nötig. Prüfen Sie vorher die Parksituation vor Ort zu verschiedenen Tageszeiten.

Antrag + Timing

Der Antrag muss 4 Wochen vor dem gewünschten Umzugstermin gestellt werden. Die meisten Berliner Bezirke brauchen etwa 4 Wochen für die Bearbeitung. Einige Bezirke wie Charlottenburg-Wilmersdorf benötigen für Privatanträge sogar 6-10 Wochen.

Sie stellen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirks, wo das Halteverbot aufgestellt werden soll. In manchen Bezirken gehört diese zum Ordnungsamt, in anderen zum Straßen- und Grünflächenamt.

Erforderliche Angaben im Antrag

Ihr formloser Antrag muss diese Informationen enthalten:

  1. Genaue Adresse mit Hausnummer
  2. Gewünschtes Datum und Uhrzeit
  3. Dauer des Halteverbots (meist 8-12 Stunden)
  4. Grund: "Umzug" oder "Wohnungswechsel"
  5. Ihre Kontaktdaten für Rückfragen

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung. Diese Anordnung ist aber nur ein Papier - Sie müssen die Verkehrszeichen separat besorgen und aufstellen lassen.

Schilder organisieren

Die Verkehrszeichen 283/286 müssen Sie über eine Firma für Baustellenabsicherung mieten. Diese Firmen stellen die Schilder auch auf und holen sie wieder ab. Rechnen Sie mit zusätzlichen Kosten von 80-150 EUR für die Schilder. Mehr Details zur Schilderaufstellung finden Sie im Schilder-Ratgeber.

Kostenfallen

Die Mindestgebühr beträgt 21,00 EUR für ein einfaches Halteverbot. Diese Kosten können aber schnell steigen, wenn Sie nicht aufpassen. Viele Umziehende unterschätzen die Gesamtkosten.

Versteckte Zusatzkosten

Neben der Behördengebühr fallen weitere Kosten an:

  • Verkehrszeichen mieten: 80-150 EUR
  • Aufstellung und Abholung der Schilder: oft im Mietpreis enthalten
  • Verlängerung bei Verzögerung: weitere Behördengebühren
  • Strafzettel bei falscher Aufstellung: 15-35 EUR pro Fahrzeug

Die Schilder müssen 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. Wenn Sie das vergessen, ist Ihr Halteverbot ungültig. Falsch geparkte Autos dürfen dann nicht abgeschleppt werden.

Bezirksunterschiede bei den Kosten

Die Gebühren variieren zwischen den Bezirken erheblich. Während die meisten Bezirke bei 21,00 EUR starten, hat jeder Bezirk eigene Regeln für Zusatzkosten. Treptow-Köpenick ist besonders günstig mit Gebühren ab 2,00 EUR.

Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich ebenfalls stark:
- Charlottenburg-Wilmersdorf: 6-10 Wochen für Privatpersonen
- Lichtenberg: etwa 3 Wochen
- Friedrichshain-Kreuzberg: 6-8 Wochen

Planen Sie Ihren Umzug entsprechend und beantragen Sie das Halteverbot rechtzeitig. Mehr zu den Kosten in allen Bezirken erfahren Sie im Kosten-Ratgeber. Zurück zur Halteverbot-Übersicht für weitere Informationen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ablauf.

Wie lange vor dem Umzug muss ich das Halteverbot beantragen?

Sie sollten das Halteverbot mindestens 4 Wochen vor dem Umzugstermin beantragen. Einige Bezirke brauchen bis zu 10 Wochen Bearbeitungszeit.

Was kostet ein Halteverbot für den Umzug?

Die Behördengebühr beträgt mindestens 21,00 EUR. Zusätzlich fallen 80-150 EUR für das Mieten und Aufstellen der Verkehrszeichen an.

Bekomme ich die Schilder von der Behörde?

Nein, Sie erhalten nur die verkehrsrechtliche Anordnung. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat bei einer Firma für Baustellenabsicherung mieten.

Wie lange vorher müssen die Schilder stehen?

Die Verkehrszeichen müssen 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. Sonst ist das Halteverbot ungültig.

Was passiert wenn Autos trotz Halteverbot parken?

Sie können die Polizei rufen, die falsch geparkte Fahrzeuge abschleppen lässt. Das funktioniert aber nur bei korrekt aufgestellten Schildern.

Bezirkshinweise für Umzug & Baustelle

Informieren Sie sich über bezirksspezifische Vorlaufzeiten und Ansprechpartner für Umzug oder Baustelle.

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