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Berlin · Charlottenburg-Wilmersdorf

Halteverbot Charlottenburg-Wilmersdorf

Halteverbot Charlottenburg-Wilmersdorf: Kosten 21- EUR, Bearbeitung Für Privatanträge: 6-10 Wochen; Für Firmen: 1 Woche. Kontakte, Antrag und FAQ.

Halteverbot-Rechner Berechnen Sie, wie viel Vorlaufzeit Sie für Ihr Halteverbot einplanen müssen. Weiterlesen →

Wichtige Fakten

Name
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Goslarer Ufer 39, 10589 Berlin
Gebühren
ab 21 EUR

Sie möchten ein Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf einrichten, zum Beispiel für einen Umzug oder eine Lieferung. Hier lesen Sie, welches Amt zuständig ist, wie Sie den Antrag stellen, welche Unterlagen nötig sind, welche Gebühren entstehen und wer die Schilder aufstellt.

So beantragen Sie

In Charlottenburg-Wilmersdorf ist die Straßenverkehrsbehörde beim Bezirksamt zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde gehört hier zum Straßen- und Grünflächenamt. Sie müssen den Antrag bei dieser Behörde stellen, wenn das Halteverbot in diesem Bezirk stehen soll.

Nutzen Sie den für die Antragstellung das Online-Formular der Stadt Berlin. Oder Sie stellen einen formlosen Antrag, zum Beispiel per E-Mail oder per Post. Die Kontaktdaten finden Sie oben im Bereich Wichtige Fakten.

Schreiben Sie kurz, warum Sie ein Halteverbot brauchen, die genaue Adresse, den Zeitraum und die ungefähre Länge der Zone. Geben Sie auch Ihre Kontaktdaten an, damit die Behörde Rückfragen stellen kann. Außerdem fügen Sie einen Verkehrszeichenplan bei. Mehr zum Beantragen finden Sie unter Halteverbot beantragen in Berlin.

Kosten

Die Gebühr für ein Halteverbot beträgt mindestens 21 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Dauer und Größe der Halteverbotszone ab. Auch der Zweck kann eine Rolle spielen, zum Beispiel Umzug oder Baustelle.

Für Privatanträge dauert die Bearbeitung 6 bis 10 Wochen. Für Firmen dauert die Bearbeitung etwa 1 Woche. Planen Sie diese Zeiten unbedingt ein und stellen Sie den Antrag früh genug. Bei Fragen wenden Sie sich im Zweifel direkt bei der Straßenverkehrsbehörde.

Schilder

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt nur die verkehrsrechtliche Anordnung für das Halteverbot. Die Verkehrsschilder müssen Sie selbst besorgen. Das machen zum Beispiel Firmen für Baustellenabsicherung oder Vermieter von Halteverbotsschildern (Schilderverleih). Sie müssen die Schilder rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeit aufstellen oder aufstellen lassen. So haben andere Verkehrsteilnehmende genug Zeit, umzuparken. Die genauen Fristen stehen in der Anordnung oder teilt Ihnen die Firma mit.

Hinweis: Häufige Fehler sind zu spät aufgestellte Schilder oder falsche Standorte. Achten Sie darauf, dass die Schilder gut sichtbar sind und nicht von Bäumen oder geparkten Autos verdeckt werden. Machen Sie am besten Fotos von den aufgestellten Schildern mit Datum.

Umzug & Bauarbeiten

Ein Halteverbot für einen Umzug in Charlottenburg-Wilmersdorf lohnt sich oft. Besonders in engen Straßen oder bei vielen parkenden Autos ist es sehr hilfreich. So steht der Umzugswagen nah an der Haustür, und Sie sparen Zeit und Kraft.

Für Privatanträge dauert es 6 bis 10 Wochen. Stellen Sie den Antrag also deutlich vor dem Umzugstermin, damit die Anordnung rechtzeitig vorliegt und die Schilder rechtzeitig stehen.

Tipp: Planen Sie die Größe der Halteverbotszone nach der Länge des Fahrzeugs. Meist brauchen Sie mindestens die Länge eines großen Transporters plus Rangierfläche. Besprechen Sie die nötige Länge am besten mit der Umzugsfirma oder der Vermietung des Fahrzeugs. Denken Sie an die Bearbeitungszeit in Charlottenburg-Wilmersdorf.

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Antrag für ein Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf?

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf im Straßen- und Grünflächenamt.

Kann ich das Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf online beantragen?

Ja, nutzen Sie dafür das Online-Formular der Stadt Berlin.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Privatantrags?

Für Privatanträge dauert die Bearbeitung 6 bis 10 Wochen.

Wie hoch sind die Gebühren für ein Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf?

Die Mindestgebühr beträgt 21 Euro, weitere Kosten hängen vom Umfang ab.

Stellt das Bezirksamt die Halteverbotsschilder in Charlottenburg-Wilmersdorf auf?

Nein, Sie müssen die Schilder selbst über eine Firma oder Vermietung besorgen.

Ratgeber-Kapitel

Alles Wichtige zum Thema Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf.