Halteverbot Charlottenburg-Wilmersdorf
Übersicht zu Antrag, Kosten und Schildern für temporäre Halteverbotszonen in Berlin.
So beantragen Sie
Wie beantrage ich ein Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf?
- Schreiben Sie eine formlose E-Mail an svb@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Geben Sie den genauen Ort und Zeitraum für das Halteverbot an
- Begründen Sie Ihren Antrag (zum Beispiel Umzug oder Baustelle)
- Warten Sie auf die Antwort der Straßenverkehrsbehörde mit der Anordnung
- Genaue Adresse und Straßenabschnitt für das Halteverbot
- Gewünschter Zeitraum mit Start- und Enddatum
- Grund für das Halteverbot (Umzug, Baustelle, Veranstaltung)
- Ihre vollständigen Kontaktdaten für Rückfragen
Kosten
Was kostet ein Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf?
- Länge des Straßenabschnitts (mehr Meter = höhere Kosten)
- Dauer des Halteverbots (längere Zeit = höhere Gebühr)
- Besondere Umstände wie Hauptstraßen oder komplizierte Verkehrssituationen
- Zusätzliche Regelungen wie Durchfahrtsverbote oder Wendemöglichkeiten
Schilder
Wer stellt die Halteverbotsschilder in Charlottenburg-Wilmersdorf auf?
- Montags und dienstags von 9:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstags von 10:00 bis 15:00 Uhr
- Mittwochs und freitags ist das Amt geschlossen
- Bringen Sie die verkehrsrechtliche Anordnung als Nachweis mit
Umzug
Brauche ich ein Halteverbot für meinen Umzug in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Häufige Fragen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Kann ich in Charlottenburg-Wilmersdorf online ein Halteverbot beantragen?
Nein, Online-Anträge sind nicht möglich. Sie müssen eine formlose E-Mail an svb@charlottenburg-wilmersdorf.de senden.
Warum dauert die Bearbeitung für Privatpersonen länger als für Firmen?
Privatanträge werden mit 6-10 Wochen bearbeitet, Firmenanträge nur 1 Woche. Firmen haben oft dringendere Bautermine und mehr Erfahrung mit vollständigen Anträgen.
Wo bekomme ich die Halteverbotsschilder in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Beim Straßen- und Grünflächenamt montags/dienstags 9-15 Uhr oder donnerstags 10-15 Uhr. Alternativ über eine Firma für Baustellenabsicherung.
Was passiert, wenn ich die Schilder zu spät aufstelle?
Das Halteverbot ist unwirksam, wenn die Schilder nicht 72 Stunden vorher stehen. Falsch geparkte Autos können dann nicht abgeschleppt werden.
Kann ich bei der Straßenverkehrsbehörde anrufen?
Ja, die Telefonnummer ist (030) 9029-18000. E-Mail-Anträge sind aber der bevorzugte Weg für neue Anträge. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.