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Halteverbot Charlottenburg-Wilmersdorf

Übersicht zu Antrag, Kosten und Schildern für temporäre Halteverbotszonen in Berlin.

Die Beantragung eines Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf kostet mindestens 21,00 EUR und dauert 6 bis 10 Wochen für Privatanträge. Die Straßenverkehrsbehörde beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bearbeitet Ihren Antrag per E-Mail. Hier finden Sie alle wichtigen Kontakte und Schritte für die Antragsstellung.

So beantragen Sie

Wie beantrage ich ein Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf?

Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Behörde ist Teil des Straßen- und Grünflächenamts und bearbeitet alle verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Bezirk. Online-Anträge sind in diesem Bezirk nicht möglich. So beantragen Sie das Halteverbot Schritt für Schritt:
  1. Schreiben Sie eine formlose E-Mail an svb@charlottenburg-wilmersdorf.de
  2. Geben Sie den genauen Ort und Zeitraum für das Halteverbot an
  3. Begründen Sie Ihren Antrag (zum Beispiel Umzug oder Baustelle)
  4. Warten Sie auf die Antwort der Straßenverkehrsbehörde mit der Anordnung
Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Angaben:
  • Genaue Adresse und Straßenabschnitt für das Halteverbot
  • Gewünschter Zeitraum mit Start- und Enddatum
  • Grund für das Halteverbot (Umzug, Baustelle, Veranstaltung)
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten für Rückfragen

Kosten

Was kostet ein Halteverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf?

Die Mindestgebühr beträgt 21,00 EUR für eine verkehrsrechtliche Anordnung. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Umfang und der Dauer des Halteverbots ab. Privatpersonen warten 6 bis 10 Wochen auf die Bearbeitung, Firmen nur etwa 1 Woche. Die Gebühr kann durch verschiedene Faktoren steigen:
  • Länge des Straßenabschnitts (mehr Meter = höhere Kosten)
  • Dauer des Halteverbots (längere Zeit = höhere Gebühr)
  • Besondere Umstände wie Hauptstraßen oder komplizierte Verkehrssituationen
  • Zusätzliche Regelungen wie Durchfahrtsverbote oder Wendemöglichkeiten
Die Straßenverkehrsbehörde informiert Sie vor der Anordnung über die genaue Gebührenhöhe. Sie bezahlen erst nach Erhalt des Gebührenbescheids und nicht bei der Antragsstellung.

Schilder

Wer stellt die Halteverbotsschilder in Charlottenburg-Wilmersdorf auf?

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt nur die verkehrsrechtliche Anordnung für das Halteverbot. Sie müssen die Verkehrszeichen selbst besorgen und aufstellen lassen, zum Beispiel über eine Firma für Baustellenabsicherung. Die Schilder müssen mindestens 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots stehen. Sie können die Schilder persönlich beim Straßen- und Grünflächenamt abholen, Termine sind nicht möglich:
  • Montags und dienstags von 9:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstags von 10:00 bis 15:00 Uhr
  • Mittwochs und freitags ist das Amt geschlossen
  • Bringen Sie die verkehrsrechtliche Anordnung als Nachweis mit
Häufige Fehler beim Aufstellen der Schilder können zu unwirksamen Halteverboten führen. Die Schilder müssen gut sichtbar und im richtigen Abstand zueinander stehen, sonst können Autofahrer erfolgreich Einspruch gegen Bußgelder einlegen.

Umzug

Brauche ich ein Halteverbot für meinen Umzug in Charlottenburg-Wilmersdorf?

Ein Halteverbot ist sinnvoll, wenn Sie einen Umzugswagen direkt vor Ihrer Haustür parken müssen. In Charlottenburg-Wilmersdorf sind viele Straßen stark befahren und Parkplätze knapp, besonders in Kiezen wie rund um den Savignyplatz. Planen Sie mindestens 8 Wochen Vorlaufzeit für Ihren Umzugstermin ein. Für einen normalen Umzug reichen meist 2 bis 3 Parkplätze für den Umzugswagen aus. Berücksichtigen Sie auch, dass Ihre Umzugshelfer eventuell eigene Fahrzeuge abstellen müssen. Die Kosten von mindestens 21,00 EUR sind oft günstiger als Strafzettel oder das Risiko, dass der Umzugswagen weit entfernt parken muss. Beantragen Sie das Halteverbot frühzeitig, da die Bearbeitungszeit für Privatpersonen 6 bis 10 Wochen beträgt. Firmen erhalten schnellere Bearbeitung, aber beauftragen Sie am besten ein Umzugsunternehmen, das sich um alle Genehmigungen kümmert.

Häufige Fragen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Kann ich in Charlottenburg-Wilmersdorf online ein Halteverbot beantragen?

Nein, Online-Anträge sind nicht möglich. Sie müssen eine formlose E-Mail an svb@charlottenburg-wilmersdorf.de senden.

Warum dauert die Bearbeitung für Privatpersonen länger als für Firmen?

Privatanträge werden mit 6-10 Wochen bearbeitet, Firmenanträge nur 1 Woche. Firmen haben oft dringendere Bautermine und mehr Erfahrung mit vollständigen Anträgen.

Wo bekomme ich die Halteverbotsschilder in Charlottenburg-Wilmersdorf?

Beim Straßen- und Grünflächenamt montags/dienstags 9-15 Uhr oder donnerstags 10-15 Uhr. Alternativ über eine Firma für Baustellenabsicherung.

Was passiert, wenn ich die Schilder zu spät aufstelle?

Das Halteverbot ist unwirksam, wenn die Schilder nicht 72 Stunden vorher stehen. Falsch geparkte Autos können dann nicht abgeschleppt werden.

Kann ich bei der Straßenverkehrsbehörde anrufen?

Ja, die Telefonnummer ist (030) 9029-18000. E-Mail-Anträge sind aber der bevorzugte Weg für neue Anträge. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.