Die Beantragung eines Halteverbot in Neukölln kostet mindestens 21,00 EUR und dauert 3 bis 4 Wochen. Die Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt Neukölln bearbeitet Ihren Antrag per E-Mail. Hier finden Sie alle wichtigen Kontakte und Schritte für Ihren Antrag.
So beantragen Sie
Wie beantrage ich ein Halteverbot in Neukölln?
Sie stellen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt Neukölln. Den Antrag senden Sie per E-Mail an svb@bezirksamt-neukoelln.de. Ein Online-Antrag ist in Neukölln nicht möglich.
So beantragen Sie das Halteverbot Schritt für Schritt:
1. Schreiben Sie einen formlosen Antrag mit allen wichtigen Angaben
2. Geben Sie den genauen Ort und Zeitraum der Halteverbotszone an
3. Erklären Sie den Grund für das Halteverbot (zum Beispiel Umzug oder Baustelle)
4. Senden Sie den Antrag per E-Mail an svb@bezirksamt-neukoelln.de
5. Warten Sie auf die Antwort der Behörde mit der verkehrsrechtlichen Anordnung
Für Ihren Antrag brauchen Sie diese Angaben:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
- Genaue Adresse und Straßenabschnitt für das Halteverbot
- Gewünschter Zeitraum (Datum und Uhrzeit von bis)
- Grund für das Halteverbot
- Anzahl der benötigten Parkplätze
Kosten
Was kostet ein Halteverbot in Neukölln?
Die Mindestgebühr beträgt 21,00 EUR für eine einfache Halteverbotszone. Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen ab Antragseingang. Die endgültige Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Diese Faktoren beeinflussen die Kosten:
- Länge des Straßenabschnitts für das Halteverbot
- Dauer der Halteverbotszone (Stunden, Tage oder Wochen)
- Lage der Straße (Hauptstraße oder Nebenstraße)
- Anzahl der betroffenen Parkplätze
Die Behörde teilt Ihnen die genaue Gebühr mit der verkehrsrechtlichen Anordnung mit. Sie zahlen erst nach Erhalt der Anordnung und nicht bei der Antragstellung.
Schilder
Wer stellt die Halteverbotsschilder in Neukölln auf?
Die Straßenverkehrsbehörde erteilt nur die verkehrsrechtliche Anordnung für das Halteverbot. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat bei der Abteilung Sondernutzung im Straßen- und Grünflächenamt besorgen. Kontaktieren Sie die Abteilung per E-Mail unter sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de.
Die Sprechzeiten der Abteilung Sondernutzung sind dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr. Sie finden die Abteilung im Zimmer 4 des Straßen- und Grünflächenamts Neukölln. Die Schilder müssen 72 Stunden vor Beginn des Halteverbot aufgestellt werden.
Wichtige Regeln für Halteverbotsschilder:
- Schilder müssen mindestens 3 volle Tage vor Gültigkeit stehen
- Aufstellung erfolgt durch eine Fachfirma oder die Bezirksverwaltung
- Schilder müssen gut sichtbar und verkehrssicher befestigt sein
- Nach Ende der Halteverbotszone müssen Schilder wieder entfernt werden
Umzug
Brauche ich ein Halteverbot für meinen Umzug in Neukölln?
Ein Halteverbot ist sinnvoll wenn Sie einen Umzugswagen direkt vor Ihrer Haustür parken möchten. Besonders in dicht bebauten Gebieten von Neukölln sind Parkplätze oft schwer zu finden. Planen Sie mindestens 4 bis 5 Wochen Vorlaufzeit für Ihren Umzugsantrag.
Für einen normalen Haushaltsumzug reichen meist 2 bis 3 Parkplätze für einen Tag aus. Bei größeren Umzügen oder längeren Ladezeiten können Sie auch mehrere Tage beantragen. Denken Sie daran dass die Umzugsfirma die genauen Zeiten und die Fahrzeuggröße kennen muss.
Häufige Fragen im Bezirk Neukoelln
Kann ich den Antrag auch telefonisch stellen?
Nein, Anträge nimmt die Straßenverkehrsbehörde Neukölln nur per E-Mail entgegen. Die Telefonnummer (030) 90239-2022 ist nur für Rückfragen gedacht.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Neukölln?
Die Bearbeitung dauert 3 bis 4 Wochen. Planen Sie daher mindestens einen Monat Vorlaufzeit für Ihren Antrag ein.
Was passiert wenn ich ohne Genehmigung Schilder aufstelle?
Das Aufstellen ohne Anordnung ist nicht erlaubt und kann zu Bußgeldern führen. Sie brauchen immer zuerst die verkehrsrechtliche Anordnung der Behörde.
Wo bekomme ich die Halteverbotsschilder in Neukölln?
Die Schilder erhalten Sie bei der Abteilung Sondernutzung unter sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de oder über eine Fachfirma für Baustellenabsicherung.
Kann ich das Halteverbot auch am Wochenende nutzen?
Ja, Sie können auch Wochenenden in Ihren Antrag einschließen. Geben Sie einfach die gewünschten Tage und Uhrzeiten im Antrag an.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.