Halteverbot Steglitz-Zehlendorf
Übersicht zu Antrag, Kosten und Schildern für temporäre Halteverbotszonen in Berlin.
Die Beantragung eines Halteverbot in Steglitz-Zehlendorf kostet mindestens 21,00 EUR und dauert etwa 4 Wochen. Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf bearbeitet Ihren Antrag per E-Mail. Hier finden Sie alle wichtigen Kontakte und Schritte für Ihre Anordnung.
So beantragen Sie
Wie beantrage ich ein Halteverbot in Steglitz-Zehlendorf?
Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf. Die Behörde ist Teil des Straßen- und Grünflächenamts und bearbeitet alle Anträge für vorübergehende Haltverbotszonen. Einen Online-Antrag gibt es in diesem Bezirk nicht.
So beantragen Sie Ihr Halteverbot:
1. Schreiben Sie eine formlose E-Mail an svb@ba-sz.berlin.de
2. Geben Sie den gewünschten Standort und Zeitraum genau an
3. Erklären Sie den Grund für das Halteverbot (zum Beispiel Umzug)
4. Warten Sie auf die Antwort der Straßenverkehrsbehörde
Wichtige Informationen für Ihren Antrag:
- Genaue Adresse und Straßenabschnitt angeben
- Datum und Uhrzeit für Beginn und Ende
- Grund für das Halteverbot erklären
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
Kosten
Was kostet ein Halteverbot in Steglitz-Zehlendorf?
Die Mindestgebühr beträgt 21,00 EUR für eine Anordnung einer vorübergehenden Haltverbotszone. Die genauen Kosten hängen vom Umfang und der Dauer Ihrer Zone ab. Die Straßenverkehrsbehörde teilt Ihnen die endgültigen Gebühren nach Prüfung Ihres Antrags mit.
Diese Faktoren beeinflussen die Kosten:
- Länge der Haltverbotszone in Metern
- Dauer der Sperrung (Stunden oder Tage)
- Aufwand für die verkehrsrechtliche Prüfung
- Besondere Umstände am gewählten Standort
Die Bearbeitung dauert etwa 4 Wochen ab Eingang Ihres vollständigen Antrags. Sie erhalten eine schriftliche Anordnung mit allen Details und der Rechnung für die Gebühren.
Schilder
Wer stellt die Halteverbotsschilder in Steglitz-Zehlendorf auf?
Die Straßenverkehrsbehörde erteilt nur die verkehrsrechtliche Anordnung für Ihr Halteverbot. Die Verkehrszeichen müssen Sie separat über eine Firma für Baustellenabsicherung besorgen und aufstellen lassen. Die Schilder müssen mindestens 72 Stunden vor Beginn des Haltverbots stehen.
Wichtige Regeln für Halteverbotsschilder:
- Verkehrszeichen 283 oder 286 nach StVO verwenden
- Schilder mindestens 72 Stunden vorher aufstellen
- Zusatzschilder mit Datum und Uhrzeit anbringen
- Ausreichende Anzahl für die gesamte Zone
Sie können Schilder bei spezialisierten Firmen mieten oder kaufen. Die Straßenverkehrsbehörde in Steglitz-Zehlendorf hat Sprechzeiten donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr für persönliche Beratung. Falsch aufgestellte Schilder können zu Problemen mit parkenden Fahrzeugen führen.
Umzug
Brauche ich ein Halteverbot für meinen Umzug in Steglitz-Zehlendorf?
Ein Halteverbot macht bei Umzügen Sinn, wenn Sie einen Transporter direkt vor der Haustür parken müssen. In dicht bebauten Gebieten von Steglitz-Zehlendorf sind Parkplätze oft knapp und ein Halteverbot sichert Ihnen den benötigten Platz. Planen Sie mindestens 5 Wochen Vorlaufzeit für Antrag und Bearbeitung ein.
Überlegen Sie vorher, wie viele Meter Halteverbot Sie wirklich brauchen. Ein großer Umzugswagen benötigt etwa 12 bis 15 Meter Platz zum sicheren Parken. Beantragen Sie das Halteverbot für den ganzen Umzugstag, nicht nur für wenige Stunden. So haben Sie genug Zeit und müssen nicht hetzen, falls der Umzug länger dauert.
Häufige Fragen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Kann ich den Antrag in Steglitz-Zehlendorf auch persönlich abgeben?
Nein, Anträge werden nur per E-Mail an svb@ba-sz.berlin.de bearbeitet. Für Beratung gibt es donnerstags Sprechzeiten von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Steglitz-Zehlendorf?
Die Bearbeitung dauert etwa 4 Wochen. Planen Sie zusätzlich Zeit für die Beschaffung der Schilder ein.
Was passiert, wenn ich ohne Anordnung Schilder aufstelle?
Das ist nicht erlaubt und kann zu Bußgeldern führen. Sie brauchen immer erst die schriftliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde.
Welche Telefonnummer hat die Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf?
Sie erreichen die Behörde unter (030) 90299-4646 für allgemeine Fragen zu Ihrem Antrag.
Muss ich die Schilder nach dem Halteverbot wieder abholen?
Ja, Sie sind für das Aufstellen und Abholen der Schilder verantwortlich. Die Firma hilft Ihnen dabei. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.
Rechtsgrundlage: StVO § 46 Abs. 1 Nr. 11