AmtsGuide

Solaranlage — Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlagen

  • EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
  • Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
  • § 42a BauO NRW (ergänzt durch die Solaranlagenverordnung NRW, SAN-VO NRW) — Solarpflicht für Neubauten (seit 01.01.2025) und Dachsanierungen (seit 01.01.2026)

Solarpflicht NRW

MerkmalRegelung
NeubautenPflicht seit 01.01.2025
Dachsanierungen (vollständige Dachhauterneuerung)Pflicht seit 01.01.2026 — gilt jetzt bereits
Mindestleistung Neubau≥30 % der Dachfläche
Mindestleistung Bestandsgebäude bei Sanierung (bis 10 Wohneinheiten)alternativ pauschal 3–8 kWp
Rechtsgrundlage§ 42a BauO NRW, ergänzt durch SAN-VO NRW
AusnahmenDenkmalschutz, ungeeignete Dachfläche (z. B. Nordausrichtung, Verschattung), wirtschaftliche Unzumutbarkeit; auch gemietete PV-Anlagen oder gleichwertige Solarthermie erfüllen die Pflicht
BußgelderEin- und Zweifamilienhäuser bis 5.000 €, Mehrfamilienhäuser bis 25.000 €, Nichtwohngebäude bis 50.000 €

Wichtig: Die Bußgeldhöhe ist gestaffelt nach Gebäudeart — die 50.000 € gelten nur für Nichtwohngebäude, nicht pauschal für Ein- und Zweifamilienhäuser.


Behördliche Pflichten

SchrittPflichtSchwellenwert
1Netzbetreiber anmeldenalle Anlagen
2MaStR eintragenalle Anlagen
3Smart Meter + Steuerboxverpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung
4Finanzamtab >30 kWp

Baugenehmigung: nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen.


Netzbetreiber

RegionNetzbetreiber
Ruhrgebiet / WestfalenWestnetz (E.ON-Gruppe)
Köln / BonnRheinEnergie Stromnetz
DortmundDEW21
DüsseldorfNetz Düsseldorf
AachenSTAWAG Netz
MünsterStadtwerke Münster
Eigenen Netzbetreiber finden: PLZ-Suche unter solar.red/netzbetreiber

Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen | Gesetzliche Frist bis 30 kWp: 4 Wochen (EEG 2024)


Förderung NRW

progres.nrw — Klimaschutztechnik

Für private PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern gibt es keine Förderung über progres.nrw. Das Programm konzentriert sich auf Mehrfamilienhäuser: Es fördert bis zu 45 % der Kosten (max. 20.000 €) für die elektrische Anlagenmodernisierung, die Voraussetzung für eine PV-Installation im Mehrfamilienhaus ist. Das Programm läuft laut aktueller Förderrichtlinie vom 20.05.2025 bis zum 30.06.2027.

MerkmalDetails
ZielgruppeMehrfamilienhäuser, Wohnungswirtschaft
FörderfähigElektrische Anlagenmodernisierung als PV-Voraussetzung, gemeinschaftliche Anlagen
EinfamilienhäuserNicht förderfähig
Antragprogres.nrw.de

Kommunale Zuschüsse (Auswahl, EFH) — Stand 07/2026

Wichtige Aktualisierung: Die meisten der unten genannten Programme sind aktuell pausiert, gestoppt oder eingeschränkt. Vor jeder Planung direkt bei der Stadt den aktuellen Status prüfen.
StadtStatusDetails
KölnAktiv"Photovoltaik — klimafreundliches Wohnen in Köln", seit Juni 2025 wiederbelebt, Budget 8 Mio. €, bis zu 2.500 € für PV-Anlagen und 1.300 € für Speicher
DüsseldorfPausiert"Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" seit Mitte Januar 2026 ausgesetzt — Fördertöpfe durch hohe Nachfrage vorzeitig leer, vorläufige Haushaltsführung erschwert Freigabe neuer Mittel
AachenEingeschränktNur noch Mehrfamilienhäuser und Gewerbe förderfähig. Einfamilienhäuser und Balkonkraftwerke sind von der Förderung ausgeschlossen
EssenGestopptSolarförderprogramm im Juli 2025 wegen Haushaltslage eingestellt
Andere Städte: direkt bei Stadtwerken oder Stadtamt anfragen. Bundesweit bleiben unabhängig vom kommunalen Status verfügbar: 0 % MwSt. bis 30 kWp, EEG-Einspeisevergütung und KfW 270.

EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023). Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre.


Installationsschritte NRW

  1. Dach prüfen — Solarpflicht seit 01.01.2025 (Neubauten) / 01.01.2026 (Vollsanierungen, gilt jetzt bereits)
  2. Kommunalen Zuschuss prüfen — Status vorher direkt bei der Stadt bestätigen, viele Programme sind aktuell pausiert oder gestoppt
  3. Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
  4. Netzbetreiber anmelden — 4–8 Wochen Vorlauf
  5. MaStR eintragen, Smart Meter installieren lassen
  6. Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll

Hinweis Netzbetreiber: Die oben genannte Tabelle zeigt häufige Netzbetreiber — sie ist nicht vollständig. Der tatsächlich zuständige Netzbetreiber hängt ausschließlich von der PLZ ab. Ermittle ihn per PLZ-Suche: solar.red/netzbetreiber

So stellst du die Anträge

1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber

  1. Netzbetreiber ermitteln: PLZ-Suche auf solar.red/netzbetreiber
  2. Online-Portal des Netzbetreibers aufrufen (seit Jan. 2025 gesetzlich verpflichtet)
  3. Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart
  4. Genehmigung abwarten — 4 Wochen Frist (bis 30 kWp); automatisch genehmigt bei Nichtantwort nach 1 Monat
  5. Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig — beim Angebot nachfragen

2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)

  1. Portal: marktstammdatenregister.de
  2. Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
  3. Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
  4. Tipp: Viele Installateure erledigen das MaStR mit — im Angebot klären

3. Kommunale Förderung NRW (stadtabhängig, Status vorher prüfen)

StadtWo beantragenStatus Juli 2026
Kölnstadtwerke-koeln.deAktiv, vor Installation beantragen
Düsseldorfduesseldorf.de → Klimafreundliches WohnenPausiert seit Januar 2026
Aachenaachen.de → KlimaschutzförderungNur Mehrfamilienhäuser/Gewerbe
Essenstadtwerke-essen.deGestoppt seit Juli 2025

4. KfW 270 (Bundesebene)

  1. Über Hausbank beantragen
  2. Portal: kfw.de/270
  3. Antrag vor Beauftragung stellen