AmtsGuide

Solaranlage — Bayern

Rechtsgrundlagen

  • EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
  • Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
  • BayBO Art. 44a (Bayerische Bauordnung) — Solarpflicht für gewerbliche Neubauten; Soll-Vorschrift für Wohngebäude

Solarpflicht Bayern

Wichtige Unterscheidung: für Wohngebäude gibt es keine echte Pflicht, sondern eine „Soll-Vorschrift" — bei Nichtinstallation drohen keine Bußgelder oder Sanktionen.

MerkmalRegelung
Gewerbliche Neubauten (Nichtwohngebäude)Echte Pflicht seit 01.07.2023 — Verstoß ist bußgeldbewehrt
Gewerbliche DachsanierungenEchte Pflicht seit 01.01.2025
Wohngebäude-NeubautenSoll-Vorschrift seit 01.01.2025 (bei Bauantrag/vollständigen Bauvorlagen ab diesem Datum) — keine Sanktion bei Nichterfüllung
Vollständige Dacherneuerung bei WohngebäudenEbenfalls nur Soll-Vorschrift, seit 01.01.2025
Mindestleistung≥1/3 der geeigneten Dachfläche
Alternative bei DachsanierungSolarthermie erfüllt die Vorgabe, wenn sie mind. 15 % des Wärme-/Kältebedarfs deckt
RechtsgrundlageBayBO Art. 44a
Ausnahmen (bei Nichtwohngebäuden)Denkmalschutz, Nordausrichtung, Verschattung, wirtschaftliche Unzumutbarkeit

Behördliche Pflichten

SchrittPflichtSchwellenwert
1Netzbetreiber anmeldenalle Anlagen
2MaStR eintragenalle Anlagen
3Smart Meter + Steuerboxverpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung
4Finanzamtab >30 kWp

Baugenehmigung: nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen.


Netzbetreiber

RegionNetzbetreiber
Großteil Bayern (ländlich)Bayernwerk Netz
MünchenStadtwerke München (SWM)
NürnbergN-ERGIE
AugsburgStadtwerke Augsburg
RegensburgStadtwerke Regensburg
Eigenen Netzbetreiber finden: PLZ-Suche unter solar.red/netzbetreiber

Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen | Gesetzliche Frist bis 30 kWp: 4 Wochen (EEG 2024)


Förderung Bayern

Landesebene

Kein landesweites Zuschuss-Programm des Freistaats für private PV-Anlagen (Stand 07/2026). Das frühere „10.000-Häuser-Programm" ist ausgelaufen und wurde nicht erneuert. Bayern setzt primär auf bundesweite Instrumente:

ProgrammArtHinweis
KfW 270Kredit (Bundesebene)Zinsgünstig für PV + Speicher
EEG-EinspeisevergütungVergütung20 Jahre garantiert
LfA Förderbank BayernKredite für UnternehmenNicht für private Haushalte
Tipp: Kommunale Programme in bayerischen Städten prüfen — viele Stadtwerke bieten eigene Zuschüsse.

Kommunale Zuschüsse (Auswahl) — Stand 07/2026

StadtFörderung
Regensburg100 €/kWp, max. 1.500 € für fest installierte PV-Anlagen; zusätzlich 200 € Bonus bei Installation auf Denkmalschutz-Gebäude, Gründach oder Fassade
MünchenStadtwerke München: lokal prüfen — Förderprogramme der Stadt zielen primär auf Energieberatung, nicht auf direkte PV-Zuschüsse
Nürnberg100 € Balkonkraftwerk
AugsburgBei Stadtwerken erfragen
WürzburgBei Stadtwerken erfragen
Kommunale Programme stark variierend — direkt bei den Stadtwerken oder der Stadt anfragen.

EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)

Bundeseinheitlich — gilt unverändert für Bayern.

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023). Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre.

Bayern-Vorteil: Überdurchschnittliche Solareinstrahlung (~1.200–1.300 kWh/m²/Jahr in Südbayern) — höhere Erträge als Bundesdurchschnitt.

Installationsschritte Bayern

  1. Dach prüfen — bei Wohngebäuden gilt nur eine Soll-Vorschrift (keine Sanktion), bei Gewerbe/Nichtwohngebäuden eine echte, bußgeldbewehrte Pflicht
  2. Kommunales Förderprogramm prüfen (Stadtwerke oder Stadt)
  3. Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
  4. Netzbetreiber anmelden (4–8 Wochen Vorlauf)
  5. MaStR eintragen, Smart Meter installieren lassen
  6. Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll

Hinweis Netzbetreiber: Die oben genannte Tabelle zeigt häufige Netzbetreiber — sie ist nicht vollständig. Der tatsächlich zuständige Netzbetreiber hängt ausschließlich von der PLZ ab, nicht vom Bundesland. Ermittle ihn per PLZ-Suche: solar.red/netzbetreiber

So stellst du die Anträge

1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber

  1. Netzbetreiber ermitteln: PLZ-Suche auf solar.red/netzbetreiber
  2. Online-Portal des Netzbetreibers aufrufen (seit Jan. 2025 gesetzlich verpflichtet)
  3. Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart
  4. Genehmigung abwarten — 4 Wochen Frist (bis 30 kWp); automatisch genehmigt bei Nichtantwort nach 1 Monat
  5. Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig — beim Angebot nachfragen

2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)

  1. Portal: marktstammdatenregister.de
  2. Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
  3. Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
  4. Tipp: Viele Installateure erledigen das MaStR mit — im Angebot klären

3. Kommunale Förderung Bayern

Da es kein Landesprogramm gibt, ist die kommunale Förderung relevant:

  1. Stadtwerke / Stadtamt deiner Stadt kontaktieren (z. B. SWM München, N-ERGIE Nürnberg, Stadtwerke Regensburg)
  2. Antrag vor Installation stellen (meist Voraussetzung)
  3. Websites: Stadtwerke der jeweiligen Stadt → Bereich „Solar / Erneuerbare Energien"

4. KfW 270 (Bundesebene)

  1. Über Hausbank beantragen (nicht direkt bei KfW)
  2. Portal: kfw.de/270
  3. Antrag vor Beauftragung stellen