Solaranlage — Bayern
Rechtsgrundlagen
- EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
- Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
- BayBO Art. 44a (Bayerische Bauordnung) — Solarpflicht für gewerbliche Neubauten; Soll-Vorschrift für Wohngebäude
EMPFOHLENE ANBIETER
Solarpflicht Bayern
Wichtige Unterscheidung: für Wohngebäude gibt es keine echte Pflicht, sondern eine „Soll-Vorschrift" — bei Nichtinstallation drohen keine Bußgelder oder Sanktionen.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Gewerbliche Neubauten (Nichtwohngebäude) | Echte Pflicht seit 01.07.2023 — Verstoß ist bußgeldbewehrt |
| Gewerbliche Dachsanierungen | Echte Pflicht seit 01.01.2025 |
| Wohngebäude-Neubauten | Soll-Vorschrift seit 01.01.2025 (bei Bauantrag/vollständigen Bauvorlagen ab diesem Datum) — keine Sanktion bei Nichterfüllung |
| Vollständige Dacherneuerung bei Wohngebäuden | Ebenfalls nur Soll-Vorschrift, seit 01.01.2025 |
| Mindestleistung | ≥1/3 der geeigneten Dachfläche |
| Alternative bei Dachsanierung | Solarthermie erfüllt die Vorgabe, wenn sie mind. 15 % des Wärme-/Kältebedarfs deckt |
| Rechtsgrundlage | BayBO Art. 44a |
| Ausnahmen (bei Nichtwohngebäuden) | Denkmalschutz, Nordausrichtung, Verschattung, wirtschaftliche Unzumutbarkeit |
Behördliche Pflichten
| Schritt | Pflicht | Schwellenwert |
|---|---|---|
| 1 | Netzbetreiber anmelden | alle Anlagen |
| 2 | MaStR eintragen | alle Anlagen |
| 3 | Smart Meter + Steuerbox | verpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung |
| 4 | Finanzamt | ab >30 kWp |
Baugenehmigung: nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen.
Netzbetreiber
| Region | Netzbetreiber |
|---|---|
| Großteil Bayern (ländlich) | Bayernwerk Netz |
| München | Stadtwerke München (SWM) |
| Nürnberg | N-ERGIE |
| Augsburg | Stadtwerke Augsburg |
| Regensburg | Stadtwerke Regensburg |
Eigenen Netzbetreiber finden: PLZ-Suche unter solar.red/netzbetreiber
Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen | Gesetzliche Frist bis 30 kWp: 4 Wochen (EEG 2024)
Förderung Bayern
Landesebene
Kein landesweites Zuschuss-Programm des Freistaats für private PV-Anlagen (Stand 07/2026). Das frühere „10.000-Häuser-Programm" ist ausgelaufen und wurde nicht erneuert. Bayern setzt primär auf bundesweite Instrumente:
| Programm | Art | Hinweis |
|---|---|---|
| KfW 270 | Kredit (Bundesebene) | Zinsgünstig für PV + Speicher |
| EEG-Einspeisevergütung | Vergütung | 20 Jahre garantiert |
| LfA Förderbank Bayern | Kredite für Unternehmen | Nicht für private Haushalte |
Tipp: Kommunale Programme in bayerischen Städten prüfen — viele Stadtwerke bieten eigene Zuschüsse.
Kommunale Zuschüsse (Auswahl) — Stand 07/2026
| Stadt | Förderung |
|---|---|
| Regensburg | 100 €/kWp, max. 1.500 € für fest installierte PV-Anlagen; zusätzlich 200 € Bonus bei Installation auf Denkmalschutz-Gebäude, Gründach oder Fassade |
| München | Stadtwerke München: lokal prüfen — Förderprogramme der Stadt zielen primär auf Energieberatung, nicht auf direkte PV-Zuschüsse |
| Nürnberg | 100 € Balkonkraftwerk |
| Augsburg | Bei Stadtwerken erfragen |
| Würzburg | Bei Stadtwerken erfragen |
Kommunale Programme stark variierend — direkt bei den Stadtwerken oder der Stadt anfragen.
EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)
Bundeseinheitlich — gilt unverändert für Bayern.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023). Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre.
Bayern-Vorteil: Überdurchschnittliche Solareinstrahlung (~1.200–1.300 kWh/m²/Jahr in Südbayern) — höhere Erträge als Bundesdurchschnitt.
Installationsschritte Bayern
- Dach prüfen — bei Wohngebäuden gilt nur eine Soll-Vorschrift (keine Sanktion), bei Gewerbe/Nichtwohngebäuden eine echte, bußgeldbewehrte Pflicht
- Kommunales Förderprogramm prüfen (Stadtwerke oder Stadt)
- Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
- Netzbetreiber anmelden (4–8 Wochen Vorlauf)
- MaStR eintragen, Smart Meter installieren lassen
- Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll
Hinweis Netzbetreiber: Die oben genannte Tabelle zeigt häufige Netzbetreiber — sie ist nicht vollständig. Der tatsächlich zuständige Netzbetreiber hängt ausschließlich von der PLZ ab, nicht vom Bundesland. Ermittle ihn per PLZ-Suche: solar.red/netzbetreiber
So stellst du die Anträge
1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber
- Netzbetreiber ermitteln: PLZ-Suche auf solar.red/netzbetreiber
- Online-Portal des Netzbetreibers aufrufen (seit Jan. 2025 gesetzlich verpflichtet)
- Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart
- Genehmigung abwarten — 4 Wochen Frist (bis 30 kWp); automatisch genehmigt bei Nichtantwort nach 1 Monat
- Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig — beim Angebot nachfragen
2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)
- Portal: marktstammdatenregister.de
- Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
- Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
- Tipp: Viele Installateure erledigen das MaStR mit — im Angebot klären
3. Kommunale Förderung Bayern
Da es kein Landesprogramm gibt, ist die kommunale Förderung relevant:
- Stadtwerke / Stadtamt deiner Stadt kontaktieren (z. B. SWM München, N-ERGIE Nürnberg, Stadtwerke Regensburg)
- Antrag vor Installation stellen (meist Voraussetzung)
- Websites: Stadtwerke der jeweiligen Stadt → Bereich „Solar / Erneuerbare Energien"
4. KfW 270 (Bundesebene)
- Über Hausbank beantragen (nicht direkt bei KfW)
- Portal: kfw.de/270
- Antrag vor Beauftragung stellen