AmtsGuide

Solaranlage — Sachsen-Anhalt


Rechtsgrundlagen

  • EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
  • Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
  • Keine landesspezifische Solarpflicht

Solarpflicht Sachsen-Anhalt

Keine Solarpflicht auf Landesebene (Stand 07/2026), weder für private Wohngebäude noch für gewerbliche oder öffentliche Gebäude. Bauherren entscheiden frei, ob sie eine Photovoltaikanlage installieren. Es drohen keine Bußgelder bei Verzicht. Eine landesweite Solarpflicht ist derzeit nicht in Planung.


Behördliche Pflichten

SchrittPflichtSchwellenwert
1Netzbetreiber anmeldenalle Anlagen
2MaStR eintragenalle Anlagen
3Smart Meter + Steuerboxverpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung
4Finanzamtab >30 kWp

Baugenehmigung: nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen.


Netzbetreiber

RegionNetzbetreiber
Großteil Sachsen-AnhaltAvacon Netz (E.ON-Gruppe)
Teile Sachsen-AnhaltMITNETZ (Mitteldeutsche Netzgesellschaft)
HalleStadtwerke Halle
MagdeburgStadtwerke Magdeburg
Eigenen Netzbetreiber finden: PLZ-Suche unter solar.red/netzbetreiber

Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen | Gesetzliche Frist bis 30 kWp: 4 Wochen (EEG 2024)


Förderung Sachsen-Anhalt

Kein Landesprogramm für private PV-Anlagen. Das frühere Programm "Sachsen-Anhalt SPEICHERT" ist eingestellt, ein Nachfolgeprogramm gibt es weiterhin nicht (Stand 07/2026).

ProgrammArtVerfügbar
KfW 270Kredit (Bundesebene)Ja
EEG-EinspeisevergütungVergütungJa
0 % MwSt. bis 30 kWpSteuerJa
LandesprogrammZuschussNein (eingestellt)
Tipp: Kommunale Programme in Halle und Magdeburg direkt anfragen — möglicherweise lokale Zuschüsse verfügbar.

EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023). Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre.


Installationsschritte Sachsen-Anhalt

  1. Dach prüfen (Ausrichtung, Statik)
  2. Kommunale Förderung prüfen (Halle, Magdeburg)
  3. KfW 270 Kredit prüfen
  4. Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
  5. Netzbetreiber anmelden — 4–8 Wochen Vorlauf
  6. MaStR eintragen, Smart Meter installieren lassen
  7. Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll

Hinweis Netzbetreiber: Die oben genannte Tabelle zeigt häufige Netzbetreiber — sie ist nicht vollständig. Der tatsächlich zuständige Netzbetreiber hängt ausschließlich von der PLZ ab. Ermittle ihn per PLZ-Suche: solar.red/netzbetreiber

So stellst du die Anträge

1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber

  1. Netzbetreiber ermitteln: PLZ-Suche auf solar.red/netzbetreiber
  2. Online-Portal des Netzbetreibers aufrufen (seit Jan. 2025 gesetzlich verpflichtet)
  3. Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart
  4. Genehmigung abwarten — 4 Wochen Frist (bis 30 kWp); automatisch genehmigt bei Nichtantwort nach 1 Monat
  5. Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig — beim Angebot nachfragen

2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)

  1. Portal: marktstammdatenregister.de
  2. Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
  3. Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
  4. Tipp: Viele Installateure erledigen das MaStR mit — im Angebot klären

3. KfW 270 (Bundesebene — einzige Förderung in Sachsen-Anhalt)

  1. Über Hausbank beantragen (nicht direkt bei KfW)
  2. Portal: kfw.de/270
  3. Antrag vor Beauftragung stellen
  4. Kommunale Zuschüsse (Halle, Magdeburg) direkt bei den Stadtwerken anfragen