AmtsGuide

Solaranlage — Hessen

Rechtsgrundlagen

  • EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
  • Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
  • § 9a Hessisches Energiegesetz (HEG), verabschiedet November 2022 — Solarpflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze; keine Solarpflicht für private Wohngebäude

Solarpflicht Hessen

Keine Solarpflicht für private Wohngebäude — weder für Neubauten noch für Bestandsgebäude. Eine Ausweitung auf private Haushalte ist derzeit nicht konkret geplant, ein Zeitplan existiert nicht.

Eine echte Solarpflicht gibt es bereits seit November 2022 nach § 9a HEG, allerdings nur für landeseigene Gebäude über 50 m² Nutzfläche (Neubau und Bestand) sowie für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen (landeseigen) beziehungsweise ab 50 Stellplätzen (nicht landeseigen). Private Eigentümer sind davon nicht betroffen.


Behördliche Pflichten

SchrittPflichtSchwellenwert
1Netzbetreiber anmeldenalle Anlagen
2MaStR eintragenalle Anlagen
3Smart Meter + Steuerboxverpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung
4Finanzamtab >30 kWp

Baugenehmigung: nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen.


Netzbetreiber

RegionNetzbetreiber
Frankfurt / Rhein-MainMainova / Netzdienste Rhein-Main
KasselStädtische Werke Kassel
WiesbadenESWE Versorgung
DarmstadtENTEGA Netz
Ländliche GebieteE.ON / Westnetz (teils)
Eigenen Netzbetreiber finden: PLZ-Suche unter solar.red/netzbetreiber

Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen | Gesetzliche Frist bis 30 kWp: 4 Wochen (EEG 2024)


Förderung Hessen

WIBank — Hessisches Darlehen für PV

MerkmalDetails
ArtZinsgünstiges Darlehen + Zinszuschuss vom Land
Darlehenssumme10.000 € – 50.000 €
Zinszuschuss1,5 % p.a. vom Land Hessen für die 10-jährige Zinsbindung
EigenkapitalMindestens 10 % erforderlich, Darlehen deckt bis zu 90 % der Investitionskosten
Mindestlaufzeit / Zinsbindung10 Jahre
FörderfähigPV bis 20 kWp, Speicher, Steuer-/Regeltechnik
VoraussetzungSelbst genutztes Wohngebäude, private Bauherren/Eigentümer
AntragWIBank-Kundenportal online

Kommunale Zuschüsse (Auswahl) — Stand 07/2026

StadtPV-AnlageBesonderheiten
FrankfurtKlimabonus: 20–30 % der Kosten je nach MaßnahmeMax. 50.000 €; Balkonkraftwerk-Fördertopf war Mitte 2025 zeitweise erschöpft, seither wieder aufgestockt
DarmstadtNur Balkonkraftwerke: 200 € (1 Modul) oder 400 € (2 Module), max. 50 % der Anschaffungs- und InstallationskostenAuch Mieter antragsberechtigt; keine gesonderte Förderung für große Dachanlagen
Bad Homburg300 €/kWp, max. 6.000 € (fest installierte Module)Solardachziegel: 400 €/kWp, max. 8.000 €. Balkonkraftwerk: 200 €/Modul, max. 50 % der Gerätekosten. Speicher: 300 €/kWh nutzbare Kapazität, max. 3.000 €
KasselBalkonkraftwerk: 150 € pauschalFür Teilnehmer am Stromspar-Check nach Prüfung bis zu 500 €
WiesbadenLokal prüfen
Kommunale Programme ändern sich häufig — Verfügbarkeit immer direkt bei der Stadt prüfen.

Neu ab Juni 2026: Energy-Sharing

Neues Energiewirtschaftsgesetz erlaubt ab Juni 2026 das Teilen von selbst erzeugtem Solarstrom mit Nachbarn — relevant für Mehrfamilienhäuser.


EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023). Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre.


Installationsschritte Hessen

  1. Dach prüfen (Ausrichtung, Statik)
  2. WIBank-Darlehen beantragen (vor Beauftragung)
  3. Kommunalen Zuschuss prüfen und beantragen — Angebot in der Stadt prüfen, ob es sich um eine Balkonkraftwerk- oder eine Dachanlagen-Förderung handelt
  4. Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
  5. Netzbetreiber anmelden — 4–8 Wochen Vorlauf
  6. MaStR eintragen, Smart Meter installieren lassen
  7. Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll

Hinweis Netzbetreiber: Die oben genannte Tabelle zeigt häufige Netzbetreiber — sie ist nicht vollständig. Der tatsächlich zuständige Netzbetreiber hängt ausschließlich von der PLZ ab. Ermittle ihn per PLZ-Suche: solar.red/netzbetreiber

So stellst du die Anträge

1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber

  1. Netzbetreiber ermitteln: PLZ-Suche auf solar.red/netzbetreiber
  2. Online-Portal des Netzbetreibers aufrufen (seit Jan. 2025 gesetzlich verpflichtet)
  3. Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart
  4. Genehmigung abwarten — 4 Wochen Frist (bis 30 kWp); automatisch genehmigt bei Nichtantwort nach 1 Monat
  5. Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig — beim Angebot nachfragen

2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)

  1. Portal: marktstammdatenregister.de
  2. Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
  3. Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
  4. Tipp: Viele Installateure erledigen das MaStR mit — im Angebot klären

3. WIBank-Darlehen (Hessen)

Antrag vor Beauftragung stellen.
  1. Portal: WIBank-Kundenportal — wibank.de
  2. Online-Antrag ausfüllen: Investitionssumme, Anlagengröße, Eigentumsnachweis
  3. Darlehen genehmigt → dann Installateur beauftragen
  4. Zinszuschuss (1,5 % p.a.) wird automatisch vom Land Hessen eingebracht

4. Kommunale Förderung (z. B. Frankfurt Klimabonus)

  1. Frankfurt: stadtplanungsamt.frankfurt.de → Klimabonus → 20–30 % der Kosten, max. 50.000 €
  2. Andere Städte: direkt bei Stadtwerken oder Stadtamt anfragen — vorab klären, ob Balkonkraftwerk oder Dachanlage gefördert wird
  3. Antrag vor Installation stellen

5. KfW 270 (Bundesebene)

  1. Über Hausbank beantragen
  2. Portal: kfw.de/270