Solaranlage — Hessen
Rechtsgrundlagen
- EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
- Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
- § 9a Hessisches Energiegesetz (HEG), verabschiedet November 2022 — Solarpflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze; keine Solarpflicht für private Wohngebäude
EMPFOHLENE ANBIETER
Solarpflicht Hessen
Keine Solarpflicht für private Wohngebäude — weder für Neubauten noch für Bestandsgebäude. Eine Ausweitung auf private Haushalte ist derzeit nicht konkret geplant, ein Zeitplan existiert nicht.
Eine echte Solarpflicht gibt es bereits seit November 2022 nach § 9a HEG, allerdings nur für landeseigene Gebäude über 50 m² Nutzfläche (Neubau und Bestand) sowie für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen (landeseigen) beziehungsweise ab 50 Stellplätzen (nicht landeseigen). Private Eigentümer sind davon nicht betroffen.
Behördliche Pflichten
| Schritt | Pflicht | Schwellenwert |
|---|---|---|
| 1 | Netzbetreiber anmelden | alle Anlagen |
| 2 | MaStR eintragen | alle Anlagen |
| 3 | Smart Meter + Steuerbox | verpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung |
| 4 | Finanzamt | ab >30 kWp |
Baugenehmigung: nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen.
Netzbetreiber
| Region | Netzbetreiber |
|---|---|
| Frankfurt / Rhein-Main | Mainova / Netzdienste Rhein-Main |
| Kassel | Städtische Werke Kassel |
| Wiesbaden | ESWE Versorgung |
| Darmstadt | ENTEGA Netz |
| Ländliche Gebiete | E.ON / Westnetz (teils) |
Eigenen Netzbetreiber finden: PLZ-Suche unter solar.red/netzbetreiber
Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen | Gesetzliche Frist bis 30 kWp: 4 Wochen (EEG 2024)
Förderung Hessen
WIBank — Hessisches Darlehen für PV
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Art | Zinsgünstiges Darlehen + Zinszuschuss vom Land |
| Darlehenssumme | 10.000 € – 50.000 € |
| Zinszuschuss | 1,5 % p.a. vom Land Hessen für die 10-jährige Zinsbindung |
| Eigenkapital | Mindestens 10 % erforderlich, Darlehen deckt bis zu 90 % der Investitionskosten |
| Mindestlaufzeit / Zinsbindung | 10 Jahre |
| Förderfähig | PV bis 20 kWp, Speicher, Steuer-/Regeltechnik |
| Voraussetzung | Selbst genutztes Wohngebäude, private Bauherren/Eigentümer |
| Antrag | WIBank-Kundenportal online |
Kommunale Zuschüsse (Auswahl) — Stand 07/2026
| Stadt | PV-Anlage | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Frankfurt | Klimabonus: 20–30 % der Kosten je nach Maßnahme | Max. 50.000 €; Balkonkraftwerk-Fördertopf war Mitte 2025 zeitweise erschöpft, seither wieder aufgestockt |
| Darmstadt | Nur Balkonkraftwerke: 200 € (1 Modul) oder 400 € (2 Module), max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten | Auch Mieter antragsberechtigt; keine gesonderte Förderung für große Dachanlagen |
| Bad Homburg | 300 €/kWp, max. 6.000 € (fest installierte Module) | Solardachziegel: 400 €/kWp, max. 8.000 €. Balkonkraftwerk: 200 €/Modul, max. 50 % der Gerätekosten. Speicher: 300 €/kWh nutzbare Kapazität, max. 3.000 € |
| Kassel | Balkonkraftwerk: 150 € pauschal | Für Teilnehmer am Stromspar-Check nach Prüfung bis zu 500 € |
| Wiesbaden | Lokal prüfen | — |
Kommunale Programme ändern sich häufig — Verfügbarkeit immer direkt bei der Stadt prüfen.
Neu ab Juni 2026: Energy-Sharing
Neues Energiewirtschaftsgesetz erlaubt ab Juni 2026 das Teilen von selbst erzeugtem Solarstrom mit Nachbarn — relevant für Mehrfamilienhäuser.
EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023). Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre.
Installationsschritte Hessen
- Dach prüfen (Ausrichtung, Statik)
- WIBank-Darlehen beantragen (vor Beauftragung)
- Kommunalen Zuschuss prüfen und beantragen — Angebot in der Stadt prüfen, ob es sich um eine Balkonkraftwerk- oder eine Dachanlagen-Förderung handelt
- Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
- Netzbetreiber anmelden — 4–8 Wochen Vorlauf
- MaStR eintragen, Smart Meter installieren lassen
- Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll
Hinweis Netzbetreiber: Die oben genannte Tabelle zeigt häufige Netzbetreiber — sie ist nicht vollständig. Der tatsächlich zuständige Netzbetreiber hängt ausschließlich von der PLZ ab. Ermittle ihn per PLZ-Suche: solar.red/netzbetreiber
So stellst du die Anträge
1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber
- Netzbetreiber ermitteln: PLZ-Suche auf solar.red/netzbetreiber
- Online-Portal des Netzbetreibers aufrufen (seit Jan. 2025 gesetzlich verpflichtet)
- Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart
- Genehmigung abwarten — 4 Wochen Frist (bis 30 kWp); automatisch genehmigt bei Nichtantwort nach 1 Monat
- Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig — beim Angebot nachfragen
2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)
- Portal: marktstammdatenregister.de
- Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
- Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
- Tipp: Viele Installateure erledigen das MaStR mit — im Angebot klären
3. WIBank-Darlehen (Hessen)
Antrag vor Beauftragung stellen.
- Portal: WIBank-Kundenportal — wibank.de
- Online-Antrag ausfüllen: Investitionssumme, Anlagengröße, Eigentumsnachweis
- Darlehen genehmigt → dann Installateur beauftragen
- Zinszuschuss (1,5 % p.a.) wird automatisch vom Land Hessen eingebracht
4. Kommunale Förderung (z. B. Frankfurt Klimabonus)
- Frankfurt: stadtplanungsamt.frankfurt.de → Klimabonus → 20–30 % der Kosten, max. 50.000 €
- Andere Städte: direkt bei Stadtwerken oder Stadtamt anfragen — vorab klären, ob Balkonkraftwerk oder Dachanlage gefördert wird
- Antrag vor Installation stellen
5. KfW 270 (Bundesebene)
- Über Hausbank beantragen
- Portal: kfw.de/270