AmtsGuide

Solaranlage — Berlin

Rechtsgrundlagen

  • EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
  • Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
  • Berliner Solargesetz (SolarG Bln) — Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen (seit 01.01.2023)
  • Masterplan SolarCity Berlin — politischer Rahmen für Klimaneutralität bis 2045

Solarpflicht Berlin

Berlin hat seit 01.01.2023 eine gesetzliche Solarpflicht.

MerkmalRegelung
Gilt fürGebäude ab 50 m² Nutzfläche — Neubauten und Bestandsgebäude bei wesentlichem Dachumbau (Erneuerung der gesamten Dachhaut oder mind. der Dacheindeckung)
Mindestleistung Neubau≥30 % der Bruttodachfläche
Mindestleistung Dachsanierung≥30 % der Nettodachfläche
RechtsgrundlageBerliner Solargesetz (SolarG Bln)
AusnahmenDenkmalschutz, Nordausrichtung, Verschattung, technisch/wirtschaftlich nicht möglich
BußgelderBis zu 50.000 € — Höhe im Einzelfall durch das zuständige Bezirksamt nach Schwere und Vorsatz festgelegt
Wichtig für 2026: Für viele Bestandsgebäude laufen die gesetzlichen Übergangsfristen im Sommer 2026 aus. Wer bislang von einer Übergangsregelung profitiert hat, sollte jetzt handeln, um Bußgelder zu vermeiden.
Hinweis Denkmalschutz: Berlin hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Denkmälern (Altbau, Mietskasernen, Ensembleschutz). Die Ausnahme greift hier häufig — aber: SolarPLUS fördert speziell Denkmalschutz-PV mit bis zu 65 % der Kosten (siehe Förderung).

Behördliche Pflichten

SchrittPflichtSchwellenwert
1Stromnetz Berlin anmelden (Einspeisevertrag)alle Anlagen
2Marktstammdatenregister (MaStR) eintragenalle Anlagen
3Smart Meter + Steuerbox installierenverpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung
4SolarPLUS-Förderantrag stellen (IBB)vor Installation — sonst kein Zuschuss
5Finanzamt — Jahreserklärungab >30 kWp

Baugenehmigung: grundsätzlich nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz (Abstimmung mit Denkmalschutzbehörde Berlin erforderlich), Freilandanlagen.

Gewerbeanmeldung: für Privatpersonen nicht erforderlich.

Versicherung: Wohngebäudeversicherung erweitern (~50–150 €/Jahr).


Netzbetreiber Berlin

MerkmalDetails
NetzbetreiberStromnetz Berlin GmbH
Websitestromnetz.berlin
Netzanschlusskostenca. 500–2.000 € (je nach Leistung + Zählerkastenanpassung)
Bearbeitungszeit4–8 Wochen (gesetzliche Frist: 4 Wochen für Anlagen bis 30 kWp)
Automatische GenehmigungJa — bei Nichtantwort nach 1 Monat gilt Anlage als genehmigt
Ab 30 kWpNetzverträglichkeitsprüfung erforderlich
Förderung Netzanschluss: Zusätzlich zu SolarPLUS S gibt es seit 01.02.2026 eine Zählerkasten-Pauschale von 750 € (ab 1.160 € Bruttokosten für die Zählerkastenanpassung) — Antrag vor Installation stellen.

Steuern & Mehrwertsteuer

  • 0 % MwSt. auf Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden (seit 01.01.2023)
  • Ab >30 kWp: Jahreserklärung beim Finanzamt erforderlich
  • Kleinunternehmerregelung: auf Einspeisevergütung anwendbar

Kosten

Berliner Installationskosten liegen aufgrund höherer Lohnkosten und Handwerkerknappheit leicht über dem Bundesdurchschnitt.

AnlagengrößeKosten/kWp (Berlin)Gesamtkosten (ohne Speicher)
3–5 kWp1.300–1.700 €5.900–8.500 €
5–10 kWp1.250–1.550 €8.000–14.500 €
10–15 kWp1.200–1.400 €14.000–21.000 €

Speicher: 700–900 €/kWh (vor SolarPLUS-Förderung)

Betriebskosten: 1,5–2 % der Investitionssumme/Jahr (~130–400 €)

Nach SolarPLUS-Abzug kann sich die Amortisationszeit um 1–3 Jahre verkürzen — Förderantrag lohnt sich fast immer.

EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)

Bundeseinheitlich — gilt unverändert für Berlin.

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023) | Förderdauer: 20 Jahre


Wirtschaftlichkeit

Ohne SpeicherMit Speicher
Amortisation (ohne Förderung)9–12 Jahre12–16 Jahre
Amortisation (mit SolarPLUS)8–11 Jahre10–14 Jahre

Empfohlene Anlagengröße Einfamilienhaus Berlin: 8–10 kWp


Förderung Berlin — SolarPLUS

Das zentrale Berliner Förderprogramm für PV-Anlagen, umgesetzt von der IBB Business Team GmbH im Rahmen des Masterplans SolarCity. Neustart: 08.01.2026 mit 13 Mio. € Budget, Vergabe nach dem Windhundprinzip — die Mittel können im Jahresverlauf vorzeitig ausgeschöpft sein.

Wichtig: Antrag vor Installation stellen — nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Antrag: ibb-business-team.de/solarplus

SolarPLUS S — PV-Anlage mit Speicher (Einfamilienhäuser)

Neu seit 01.02.2026: Die frühere separate Speicherförderung „EnergiespeicherPLUS" (300 €/kWh) wurde durch eine reine, leistungsabhängige Pauschale ersetzt — 250 €/kWp (abgerundet). Ein Batteriespeicher ist Voraussetzung für die Förderung, seine Größe beeinflusst die Zuschusshöhe aber nicht mehr.

AnlagengrößeZuschuss (pauschal)
2–2,99 kWp500 €
3–3,99 kWp750 €
4–4,99 kWp1.000 €
5–5,99 kWp1.250 €
8–8,99 kWp2.000 €
10–10,99 kWp2.500 €
ab 19 kWp4.750 €

Zusätzlich: 750 € Pauschale für Zählerkasten-/Hauselektrik-Anpassungen (ab 1.160 € Bruttokosten).

Steckersolar / Balkonkraftwerke — keine Förderung mehr

Die direkte SolarPLUS-Förderung für Steckersolargeräte (früheres Modul E) wurde zum 31.03.2025 eingestellt und ist im reformierten Programm seit 08.01.2026 vollständig entfallen — Balkonkraftwerke gelten inzwischen als wirtschaftlich auch ohne Zuschuss. Bundesweite Vorteile (0 % MwSt.) bleiben bestehen.

Sonderanlagen (Denkmalschutz, Fassade, Gründach)

MaßnahmeFörderquoteMax. Zuschuss
Denkmalschutz-PVbis 65 % der Kosten5.000–30.000 €
Fassaden-PVbis 65 % der Kosten5.000–30.000 €

Hauselektrik (größere Netzanschluss-/Messplatz-Maßnahmen)

ZielgruppeFörderquoteMax. Zuschuss
Privatpersonen30 %10.000 €
WEGs / Unternehmen50 %15.000 €
Für kleinere Zählerkasten-Anpassungen im Rahmen von SolarPLUS S gilt stattdessen die neue 750-€-Pauschale (siehe oben) — vor Antragstellung klären, welches Modul zutrifft.

Kombinierbarkeit

SolarPLUS ist kombinierbar mit: EEG-Einspeisevergütung, KfW 270 (Kredit), BAFA BEG EM (Speicher-Zuschuss Bundesebene).

Unternehmen: Kleine: 50 %, Mittlere: 40 %, Große: 30 % Förderquote.


Denkmalschutz in Berlin

Berlin hat einen der höchsten Denkmalschutzanteile in Deutschland. Besonderheiten:

  • Zuständige Behörde: Untere Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bezirksamts (12 Bezirke)
  • Abstimmung erforderlich: vor Antragstellung bei Stromnetz Berlin
  • Nicht automatisch ausgeschlossen: Denkmalverträgliche Lösungen (z. B. rückbaubare Aufdachanlagen, Fassaden-PV) werden oft genehmigt
  • SolarPLUS Denkmalschutz-Modul: bis 65 % Förderung — explizit für diese Fälle konzipiert
  • Machbarkeitsstudie: SolarPLUS fördert Gutachten mit 45–65 % der Kosten (max. 15.000 €) — sinnvoll vor Investition

Installations-Schritte Berlin

  1. Dach prüfen (Ausrichtung, Statik) — bei Denkmal: Bezirksamt vorab kontaktieren; bei Bestandsgebäuden mit auslaufender Übergangsfrist (Sommer 2026) zeitnah handeln
  2. SolarPLUS-Förderantrag stellen (IBB) — vor Beauftragung des Installateurs
  3. Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen (Meisterbetrieb, BSW-Mitglied)
  4. Stromnetz Berlin anmelden — 4–8 Wochen Vorlauf einplanen
  5. Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen
  6. Smart Meter / Steuerbox vom Messstellenbetreiber installieren lassen
  7. Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll
  8. Finanzamt (ab >30 kWp), Versicherung anpassen

Hinweis Netzbetreiber: Berlin hat nur einen Verteilnetzbetreiber (Stromnetz Berlin GmbH), die Angabe ist somit vollständig. In anderen Bundesländern variiert der Netzbetreiber jedoch nach PLZ. Immer per PLZ-Suche prüfen: solar.red/netzbetreiber

So stellst du die Anträge

1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber (Stromnetz Berlin)

  1. Portal: stromnetz.berlin → Bereich „Einspeiser / Erneuerbare Energien"
  2. Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart (Teil- oder Volleinspeisung)
  3. Genehmigung abwarten — gesetzliche Frist: 4 Wochen (bis 30 kWp); bei Nichtantwort nach 1 Monat gilt Anlage als genehmigt
  4. Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig selbst — beim Angebot nachfragen

2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)

  1. Portal: marktstammdatenregister.de (Bundesnetzagentur)
  2. Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme (gesetzliche Pflicht)
  3. Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
  4. Tipp: Viele Installateure erledigen die MaStR-Eintragung mit — im Angebot klären

3. SolarPLUS-Förderantrag (Berlin)

Muss vor der Installation gestellt werden — nachträgliche Förderung ausgeschlossen.
  1. Portal: ibb-business-team.de/solarplus
  2. Registrieren und Formular ausfüllen: Anlagengröße (kWp), Batteriespeicher (Pflicht für SolarPLUS S), Gebäudetyp
  3. Förderbescheid abwarten — dann erst Installateur beauftragen
  4. Nach Installation: Nachweise einreichen (Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll)
  5. Beratung: IBB Business Team — 030 2125-4747