Solaranlage — Berlin
Rechtsgrundlagen
- EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
- Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
- Berliner Solargesetz (SolarG Bln) — Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen (seit 01.01.2023)
- Masterplan SolarCity Berlin — politischer Rahmen für Klimaneutralität bis 2045
EMPFOHLENE ANBIETER
Solarpflicht Berlin
Berlin hat seit 01.01.2023 eine gesetzliche Solarpflicht.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Gilt für | Gebäude ab 50 m² Nutzfläche — Neubauten und Bestandsgebäude bei wesentlichem Dachumbau (Erneuerung der gesamten Dachhaut oder mind. der Dacheindeckung) |
| Mindestleistung Neubau | ≥30 % der Bruttodachfläche |
| Mindestleistung Dachsanierung | ≥30 % der Nettodachfläche |
| Rechtsgrundlage | Berliner Solargesetz (SolarG Bln) |
| Ausnahmen | Denkmalschutz, Nordausrichtung, Verschattung, technisch/wirtschaftlich nicht möglich |
| Bußgelder | Bis zu 50.000 € — Höhe im Einzelfall durch das zuständige Bezirksamt nach Schwere und Vorsatz festgelegt |
Wichtig für 2026: Für viele Bestandsgebäude laufen die gesetzlichen Übergangsfristen im Sommer 2026 aus. Wer bislang von einer Übergangsregelung profitiert hat, sollte jetzt handeln, um Bußgelder zu vermeiden.
Hinweis Denkmalschutz: Berlin hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Denkmälern (Altbau, Mietskasernen, Ensembleschutz). Die Ausnahme greift hier häufig — aber: SolarPLUS fördert speziell Denkmalschutz-PV mit bis zu 65 % der Kosten (siehe Förderung).
Behördliche Pflichten
| Schritt | Pflicht | Schwellenwert |
|---|---|---|
| 1 | Stromnetz Berlin anmelden (Einspeisevertrag) | alle Anlagen |
| 2 | Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen | alle Anlagen |
| 3 | Smart Meter + Steuerbox installieren | verpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung |
| 4 | SolarPLUS-Förderantrag stellen (IBB) | vor Installation — sonst kein Zuschuss |
| 5 | Finanzamt — Jahreserklärung | ab >30 kWp |
Baugenehmigung: grundsätzlich nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz (Abstimmung mit Denkmalschutzbehörde Berlin erforderlich), Freilandanlagen.
Gewerbeanmeldung: für Privatpersonen nicht erforderlich.
Versicherung: Wohngebäudeversicherung erweitern (~50–150 €/Jahr).
Netzbetreiber Berlin
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Netzbetreiber | Stromnetz Berlin GmbH |
| Website | stromnetz.berlin |
| Netzanschlusskosten | ca. 500–2.000 € (je nach Leistung + Zählerkastenanpassung) |
| Bearbeitungszeit | 4–8 Wochen (gesetzliche Frist: 4 Wochen für Anlagen bis 30 kWp) |
| Automatische Genehmigung | Ja — bei Nichtantwort nach 1 Monat gilt Anlage als genehmigt |
| Ab 30 kWp | Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich |
Förderung Netzanschluss: Zusätzlich zu SolarPLUS S gibt es seit 01.02.2026 eine Zählerkasten-Pauschale von 750 € (ab 1.160 € Bruttokosten für die Zählerkastenanpassung) — Antrag vor Installation stellen.
Steuern & Mehrwertsteuer
- 0 % MwSt. auf Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden (seit 01.01.2023)
- Ab >30 kWp: Jahreserklärung beim Finanzamt erforderlich
- Kleinunternehmerregelung: auf Einspeisevergütung anwendbar
Kosten
Berliner Installationskosten liegen aufgrund höherer Lohnkosten und Handwerkerknappheit leicht über dem Bundesdurchschnitt.
| Anlagengröße | Kosten/kWp (Berlin) | Gesamtkosten (ohne Speicher) |
|---|---|---|
| 3–5 kWp | 1.300–1.700 € | 5.900–8.500 € |
| 5–10 kWp | 1.250–1.550 € | 8.000–14.500 € |
| 10–15 kWp | 1.200–1.400 € | 14.000–21.000 € |
Speicher: 700–900 €/kWh (vor SolarPLUS-Förderung)
Betriebskosten: 1,5–2 % der Investitionssumme/Jahr (~130–400 €)
Nach SolarPLUS-Abzug kann sich die Amortisationszeit um 1–3 Jahre verkürzen — Förderantrag lohnt sich fast immer.
EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)
Bundeseinheitlich — gilt unverändert für Berlin.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023) | Förderdauer: 20 Jahre
Wirtschaftlichkeit
| Ohne Speicher | Mit Speicher | |
|---|---|---|
| Amortisation (ohne Förderung) | 9–12 Jahre | 12–16 Jahre |
| Amortisation (mit SolarPLUS) | 8–11 Jahre | 10–14 Jahre |
Empfohlene Anlagengröße Einfamilienhaus Berlin: 8–10 kWp
Förderung Berlin — SolarPLUS
Das zentrale Berliner Förderprogramm für PV-Anlagen, umgesetzt von der IBB Business Team GmbH im Rahmen des Masterplans SolarCity. Neustart: 08.01.2026 mit 13 Mio. € Budget, Vergabe nach dem Windhundprinzip — die Mittel können im Jahresverlauf vorzeitig ausgeschöpft sein.
Wichtig: Antrag vor Installation stellen — nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Antrag: ibb-business-team.de/solarplus
SolarPLUS S — PV-Anlage mit Speicher (Einfamilienhäuser)
Neu seit 01.02.2026: Die frühere separate Speicherförderung „EnergiespeicherPLUS" (300 €/kWh) wurde durch eine reine, leistungsabhängige Pauschale ersetzt — 250 €/kWp (abgerundet). Ein Batteriespeicher ist Voraussetzung für die Förderung, seine Größe beeinflusst die Zuschusshöhe aber nicht mehr.
| Anlagengröße | Zuschuss (pauschal) |
|---|---|
| 2–2,99 kWp | 500 € |
| 3–3,99 kWp | 750 € |
| 4–4,99 kWp | 1.000 € |
| 5–5,99 kWp | 1.250 € |
| 8–8,99 kWp | 2.000 € |
| 10–10,99 kWp | 2.500 € |
| ab 19 kWp | 4.750 € |
Zusätzlich: 750 € Pauschale für Zählerkasten-/Hauselektrik-Anpassungen (ab 1.160 € Bruttokosten).
Steckersolar / Balkonkraftwerke — keine Förderung mehr
Die direkte SolarPLUS-Förderung für Steckersolargeräte (früheres Modul E) wurde zum 31.03.2025 eingestellt und ist im reformierten Programm seit 08.01.2026 vollständig entfallen — Balkonkraftwerke gelten inzwischen als wirtschaftlich auch ohne Zuschuss. Bundesweite Vorteile (0 % MwSt.) bleiben bestehen.
Sonderanlagen (Denkmalschutz, Fassade, Gründach)
| Maßnahme | Förderquote | Max. Zuschuss |
|---|---|---|
| Denkmalschutz-PV | bis 65 % der Kosten | 5.000–30.000 € |
| Fassaden-PV | bis 65 % der Kosten | 5.000–30.000 € |
Hauselektrik (größere Netzanschluss-/Messplatz-Maßnahmen)
| Zielgruppe | Förderquote | Max. Zuschuss |
|---|---|---|
| Privatpersonen | 30 % | 10.000 € |
| WEGs / Unternehmen | 50 % | 15.000 € |
Für kleinere Zählerkasten-Anpassungen im Rahmen von SolarPLUS S gilt stattdessen die neue 750-€-Pauschale (siehe oben) — vor Antragstellung klären, welches Modul zutrifft.
Kombinierbarkeit
SolarPLUS ist kombinierbar mit: EEG-Einspeisevergütung, KfW 270 (Kredit), BAFA BEG EM (Speicher-Zuschuss Bundesebene).
Unternehmen: Kleine: 50 %, Mittlere: 40 %, Große: 30 % Förderquote.
Denkmalschutz in Berlin
Berlin hat einen der höchsten Denkmalschutzanteile in Deutschland. Besonderheiten:
- Zuständige Behörde: Untere Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bezirksamts (12 Bezirke)
- Abstimmung erforderlich: vor Antragstellung bei Stromnetz Berlin
- Nicht automatisch ausgeschlossen: Denkmalverträgliche Lösungen (z. B. rückbaubare Aufdachanlagen, Fassaden-PV) werden oft genehmigt
- SolarPLUS Denkmalschutz-Modul: bis 65 % Förderung — explizit für diese Fälle konzipiert
- Machbarkeitsstudie: SolarPLUS fördert Gutachten mit 45–65 % der Kosten (max. 15.000 €) — sinnvoll vor Investition
Installations-Schritte Berlin
- Dach prüfen (Ausrichtung, Statik) — bei Denkmal: Bezirksamt vorab kontaktieren; bei Bestandsgebäuden mit auslaufender Übergangsfrist (Sommer 2026) zeitnah handeln
- SolarPLUS-Förderantrag stellen (IBB) — vor Beauftragung des Installateurs
- Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen (Meisterbetrieb, BSW-Mitglied)
- Stromnetz Berlin anmelden — 4–8 Wochen Vorlauf einplanen
- Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen
- Smart Meter / Steuerbox vom Messstellenbetreiber installieren lassen
- Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll
- Finanzamt (ab >30 kWp), Versicherung anpassen
Hinweis Netzbetreiber: Berlin hat nur einen Verteilnetzbetreiber (Stromnetz Berlin GmbH), die Angabe ist somit vollständig. In anderen Bundesländern variiert der Netzbetreiber jedoch nach PLZ. Immer per PLZ-Suche prüfen: solar.red/netzbetreiber
So stellst du die Anträge
1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber (Stromnetz Berlin)
- Portal: stromnetz.berlin → Bereich „Einspeiser / Erneuerbare Energien"
- Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart (Teil- oder Volleinspeisung)
- Genehmigung abwarten — gesetzliche Frist: 4 Wochen (bis 30 kWp); bei Nichtantwort nach 1 Monat gilt Anlage als genehmigt
- Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig selbst — beim Angebot nachfragen
2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)
- Portal: marktstammdatenregister.de (Bundesnetzagentur)
- Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme (gesetzliche Pflicht)
- Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
- Tipp: Viele Installateure erledigen die MaStR-Eintragung mit — im Angebot klären
3. SolarPLUS-Förderantrag (Berlin)
Muss vor der Installation gestellt werden — nachträgliche Förderung ausgeschlossen.
- Portal: ibb-business-team.de/solarplus
- Registrieren und Formular ausfüllen: Anlagengröße (kWp), Batteriespeicher (Pflicht für SolarPLUS S), Gebäudetyp
- Förderbescheid abwarten — dann erst Installateur beauftragen
- Nach Installation: Nachweise einreichen (Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll)
- Beratung: IBB Business Team — 030 2125-4747