Solaranlage — Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlagen
- EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
- Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
- Solarpflicht: Gilt seit 1. Januar 2026 für Neubauten von Wohngebäuden (Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes, EWKG, vom Landtag im Januar 2025 beschlossen)
EMPFOHLENE ANBIETER
Solarpflicht Schleswig-Holstein
Die Solarpflicht gilt bereits. Sie betrifft Neubauten von Wohngebäuden, deren Baugenehmigung nach dem 29. März 2025 erteilt wurde, sowie größere Dachsanierungen. Die Pflicht ist seit 1. Januar 2026 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis Ende März 2026 für laufende Bauvorhaben. Für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros, Hallen) gilt die Solarpflicht bereits seit 1. Januar 2023.
Betroffene Eigentümer müssen eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage installieren, auf Flach- wie auf Schrägdächern. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, die Behörde kann außerdem die Nutzung des Gebäudes einschränken, bis die Anlage installiert ist.
Behördliche Pflichten
| Schritt | Pflicht | Schwellenwert |
|---|---|---|
| 1 | Netzbetreiber anmelden | alle Anlagen |
| 2 | MaStR eintragen | alle Anlagen |
| 3 | Smart Meter + Steuerbox | verpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung |
| 4 | Finanzamt | ab >30 kWp |
Baugenehmigung: nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen.
Netzbetreiber
| Region | Netzbetreiber |
|---|---|
| Großteil SH | Schleswig-Holstein Netz (HanseWerk-Gruppe) |
| Kiel | Stadtwerke Kiel |
| Lübeck | Stadtwerke Lübeck |
| Flensburg | Stadtwerke Flensburg |
Eigenen Netzbetreiber finden: PLZ-Suche unter solar.red/netzbetreiber
Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen | Gesetzliche Frist bis 30 kWp: 4 Wochen (EEG 2024)
Hinweis Solareinstrahlung: SH liegt im unteren Bereich (~1.000–1.030 kWh/m²/Jahr) — längere Amortisationszeit als im Süden, aber weiterhin wirtschaftlich.
Förderung Schleswig-Holstein
Kein direkter Landeszuschuss für private PV-Anlagen. Das Land fördert stattdessen über zinsgünstige Kredite der IB.SH.
| Programm | Art | Details |
|---|---|---|
| IB.SH Wohnraum modernisieren | Zinsgünstiger Kredit (auch für Privatpersonen) | Ab 1,1 % p. a. für selbstgenutztes Wohneigentum, deckt auch PV-Anlagen ab |
| KfW 270 | Kredit (Bundesebene) | Ja |
| EEG-Einspeisevergütung | Vergütung | Ja |
| Direkter Landeszuschuss | Zuschuss | Nein |
Kommunale Zuschüsse (Auswahl)
| Stadt | Förderung | Hinweis |
|---|---|---|
| Kiel | "Solarstadt Kiel" PV/Solarthermie-Zuschuss | Für 2026 durch Ratsbeschluss vom 16.10.2025 ausgesetzt, Mittel bereits erschöpft. Für 2027 neu anfragen. |
| Schleswig-Flensburg | 150 € für Balkonkraftwerke | Einfachste Option für Privat |
EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023). Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre.
Installationsschritte Schleswig-Holstein
- Dach prüfen (Ausrichtung, Statik) — SH: Südausrichtung besonders wichtig wegen geringerer Einstrahlung
- Solarpflicht prüfen: Betrifft mein Neubau die Pflicht seit 1.1.2026?
- Kommunale Förderung prüfen (Kiel, Lübeck, Flensburg)
- KfW 270 Kredit oder IB.SH-Kredit prüfen
- Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
- Netzbetreiber anmelden — 4–8 Wochen Vorlauf
- MaStR eintragen, Smart Meter installieren lassen
- Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll
Hinweis Netzbetreiber: Die oben genannte Tabelle zeigt häufige Netzbetreiber — sie ist nicht vollständig. Der tatsächlich zuständige Netzbetreiber hängt ausschließlich von der PLZ ab. Ermittle ihn per PLZ-Suche: solar.red/netzbetreiber
So stellst du die Anträge
1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber
- Netzbetreiber ermitteln: PLZ-Suche auf solar.red/netzbetreiber
- Online-Portal des Netzbetreibers aufrufen (seit Jan. 2025 gesetzlich verpflichtet)
- Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart
- Genehmigung abwarten — 4 Wochen Frist (bis 30 kWp); automatisch genehmigt bei Nichtantwort nach 1 Monat
- Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig — beim Angebot nachfragen
2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)
- Portal: marktstammdatenregister.de
- Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
- Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
- Tipp: Viele Installateure erledigen das MaStR mit — im Angebot klären
3. KfW 270 oder IB.SH (Hauptförderung in SH)
- KfW 270 über Hausbank beantragen (nicht direkt bei KfW)
- Portal: kfw.de/270
- Alternative: IB.SH-Kredit "Wohnraum modernisieren" für selbstgenutztes Eigentum, ab 1,1 % p. a.
- Antrag vor Beauftragung stellen
4. Kommunale Förderung SH
- Kiel: "Solarstadt Kiel" für 2026 ausgesetzt; für 2027 wieder beim Umweltschutzamt anfragen
- Schleswig-Flensburg: 150 € Balkonkraftwerk-Zuschuss — direkt beim Kreis anfragen
- Andere Städte: direkt bei Stadtwerken oder Stadtamt anfragen