AmtsGuide

Solaranlage — Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlagen

  • EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
  • Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
  • Keine landesspezifische Solarpflicht

Solarpflicht Mecklenburg-Vorpommern

Keine Solarpflicht auf Landesebene (Stand 07/2026), weder für private Wohngebäude noch für gewerbliche oder landeseigene Gebäude. Die Installation bleibt vollständig freiwillig. Die Landesregierung hat sich 2022 grundsätzlich für eine künftige Solarpflicht ausgesprochen, Details soll ein Klimaschutzgesetz regeln — konkrete Eckpunkte oder ein Zeitplan sind bislang nicht veröffentlicht.


Behördliche Pflichten

SchrittPflichtSchwellenwert
1Netzbetreiber anmeldenalle Anlagen
2MaStR eintragenalle Anlagen
3Smart Meter + Steuerboxverpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung
4Finanzamtab >30 kWp

Baugenehmigung: nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen.


Netzbetreiber

RegionNetzbetreiber
WestmecklenburgWEMAG Netz (größter Verteilnetzbetreiber der Region)
Ostmecklenburg / VorpommernE.DIS Netz (E.ON-Gruppe)
RostockStadtwerke Rostock Netz
Eigenen Netzbetreiber finden: PLZ-Suche unter solar.red/netzbetreiber

Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen | Gesetzliche Frist bis 30 kWp: 4 Wochen (EEG 2024)


Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Kein allgemeines Landesprogramm für private PV-Anlagen. Punktuelle Förderung:

ProgrammArtDetails
LEKA MV — BalkonkraftwerkeZuschussBis 500 € pro Wohneinheit — nur für Mieter, Kontingent aktuell ausreichend gefüllt
LEKA MV — Balkonkraftwerke für EigentümerZuschussKontingent vollständig ausgeschöpft — von Anträgen als Eigentümer wird aktuell abgeraten, keine Erfolgsaussicht
Stadtwerke SchwerinLokalSpeicherzuschuss bei neuer PV-Anlage — direkt anfragen
KfW 270Kredit (Bundesebene)Ja
EEG-EinspeisevergütungVergütungJa
LEKA MV = Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern: leka-mv.de

EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023). Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre.


Installationsschritte MV

  1. Dach prüfen (Ausrichtung, Statik)
  2. LEKA-Beratung nutzen (kostenlos)
  3. Mieter: LEKA-Balkonkraftwerk-Zuschuss prüfen. Eigentümer: Kontingent ist ausgeschöpft, keine Antragstellung sinnvoll
  4. Stadtwerke Schwerin: Speicherförderung anfragen (falls zutreffend)
  5. Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
  6. Netzbetreiber anmelden — 4–8 Wochen Vorlauf
  7. MaStR eintragen, Smart Meter installieren lassen
  8. Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll

Hinweis Netzbetreiber: Die oben genannte Tabelle zeigt häufige Netzbetreiber — sie ist nicht vollständig. Der tatsächlich zuständige Netzbetreiber hängt ausschließlich von der PLZ ab. Ermittle ihn per PLZ-Suche: solar.red/netzbetreiber

So stellst du die Anträge

1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber

  1. Netzbetreiber ermitteln: PLZ-Suche auf solar.red/netzbetreiber
  2. Online-Portal des Netzbetreibers aufrufen (seit Jan. 2025 gesetzlich verpflichtet)
  3. Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart
  4. Genehmigung abwarten — 4 Wochen Frist (bis 30 kWp); automatisch genehmigt bei Nichtantwort nach 1 Monat
  5. Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig — beim Angebot nachfragen

2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)

  1. Portal: marktstammdatenregister.de
  2. Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
  3. Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
  4. Tipp: Viele Installateure erledigen das MaStR mit — im Angebot klären

3. LEKA MV — Balkonkraftwerk-Förderung (nur für Mieter)

  1. Portal: leka-mv.de → Förderprogramme
  2. Antrag stellen: Vor Kauf des Steckersolargeräts — Kauf vor Bewilligung führt zum Ausschluss
  3. Zuschuss: bis 500 € pro Wohneinheit, nur für Mieter mit Hauptwohnsitz in MV
  4. Eigentümer: Kontingent ausgeschöpft, aktuell keine Antragstellung sinnvoll

4. KfW 270 (Bundesebene)

  1. Über Hausbank beantragen
  2. Portal: kfw.de/270
  3. Antrag vor Beauftragung stellen