AmtsGuide

Solaranlage — Hamburg

Rechtsgrundlagen

  • EEG 2023 — Einspeisevergütung und Förderung (Bundesebene)
  • Solarspitzengesetz — Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox für neue Anlagen ab 7 kWp (seit 25.02.2025); ohne Steuerbox drosselt der Netzbetreiber die Einspeisung dauerhaft auf 60 % der installierten Leistung
  • § 16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), verabschiedet 2020 — Solarpflicht für Neubauten (seit 01.01.2023) und Dachsanierungen (seit 01.01.2025)

Solarpflicht Hamburg

Hamburg hat eine der strengsten Solarpflichten Deutschlands — Hamburg war eines der ersten Bundesländer mit einer verbindlichen PV-Pflicht, noch vor Baden-Württemberg und Berlin.

MerkmalRegelung
NeubautenPflicht seit 01.01.2023 — mindestens 30 % der geeigneten Nettodachfläche
Bestandsgebäude bei vollständiger DachhauterneuerungPflicht seit 01.01.2025
Solargründach-Pflicht (Flachdächer)Kommt ab 01.01.2027 hinzu — mindestens 70 % Gründach plus 30 % PV
Rechtsgrundlage§ 16a HmbKliSchG
AusnahmenAmortisation nicht innerhalb von 20 Jahren erreichbar, mangelnde Statik, starke Wölbungen, Reet-/Stroh-/Holzdächer, lichtdurchlässige Flächen

Behördliche Pflichten

SchrittPflichtSchwellenwert
1Netzbetreiber anmeldenalle Anlagen
2MaStR eintragenalle Anlagen
3Smart Meter + Steuerboxverpflichtender Einbau ab 7 kWp; bei 2–7 kWp freiwillig, sonst 60 % Einspeise-Drosselung
4Finanzamtab >30 kWp

Baugenehmigung: nicht erforderlich für Dachanlagen. Ausnahmen: Denkmalschutz, Freilandanlagen.


Netzbetreiber

RegionNetzbetreiber
Hamburg gesamtStromnetz Hamburg GmbH
Kontakt: stromnetz-hamburg.de | Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen

Förderung Hamburg

Keinen direkten Landeszuschuss für eine reine, freistehende PV-Anlage. Die einzige direkte Förderung läuft über die Kombination mit einem Gründach.

ProgrammArtDetails
IFB Hamburg — Gründachförderung mit PV-KombinationZuschussDeckt 40–60 % der PV-spezifischen Mehrkosten bei Kombination mit einem Gründach; bis zu 50 €/m² Modulfläche, max. 100.000 € pro Gebäude
KfW 270Kredit (Bundesebene)Ja
EEG-EinspeisevergütungVergütungJa
0 % MwSt. bis 30 kWpSteuerJa, inklusive Speicher, Wechselrichter und Installation
Tipp: Antrag für die Gründachförderung vor Maßnahmenbeginn stellen — nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt. Aktuelle Programme auf hamburg.de/energie prüfen.

EEG-Einspeisevergütung (Q2/Q3 2026)

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Gültig: 01.02.2026 – 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 Degression von 1 % (halbjährliche Absenkung nach § 49 EEG 2023). Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre.

Hinweis Solareinstrahlung: Hamburg liegt im unteren Mittelfeld (~1.000–1.050 kWh/m²/Jahr) — Wirtschaftlichkeit dennoch gegeben, Amortisation ca. 1–2 Jahre länger als in Süddeutschland.

Installationsschritte Hamburg

  1. Dach prüfen (Ausrichtung, Statik) — bei Neubau oder vollständiger Dachhauterneuerung: Solarpflicht seit 2023/2025 beachten
  2. Gründachförderung prüfen, falls Kombination mit Gründach geplant (vor Maßnahmenbeginn beantragen)
  3. Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
  4. Stromnetz Hamburg anmelden — 4–8 Wochen Vorlauf
  5. MaStR eintragen, Smart Meter installieren lassen
  6. Inbetriebnahme + Abnahmeprotokoll

Hinweis Netzbetreiber: In Hamburg ist Stromnetz Hamburg der einzige Verteilnetzbetreiber für das Stadtgebiet.

So stellst du die Anträge

1. Einspeiseantrag beim Netzbetreiber (Stromnetz Hamburg)

  1. Portal: stromnetz-hamburg.de → Bereich „Einspeiser / Erneuerbare Energien"
  2. Formular ausfüllen: Standort, geplante kWp-Leistung, Einspeiseart
  3. Genehmigung abwarten — 4 Wochen Frist (bis 30 kWp); automatisch genehmigt bei Nichtantwort nach 1 Monat
  4. Tipp: Installateur übernimmt die Anmeldung häufig — beim Angebot nachfragen

2. MaStR-Registrierung (Marktstammdatenregister)

  1. Portal: marktstammdatenregister.de
  2. Frist: innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
  3. Benötigt: Anlagenleistung (kWp), Installationsdatum, Standort-PLZ
  4. Tipp: Viele Installateure erledigen das MaStR mit — im Angebot klären

3. IFB Hamburg — Gründachförderung mit PV (falls zutreffend)

  1. Prüfen auf: hamburg.de/energie → Gründachförderung
  2. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen — zwingend erforderlich

4. KfW 270 (Bundesebene)

  1. Über Hausbank beantragen
  2. Portal: kfw.de/270
  3. Antrag vor Beauftragung stellen