AmtsGuide

Asbestsanierung – Bayern

1. Zuständige Behörden

Bayern hat sieben Regierungsbezirke mit je einem Gewerbeaufsichtsamt (GAA). Für die Zulassung ist das GAA am Betriebssitz zuständig. Für die Anzeige ist das GAA am Baustellenort zuständig.

RegierungsbezirkGAA-StandortAdresseTelefonE-Mail
OberbayernMünchenHeßstraße 130, 80797 München089 2176-1gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.de
NiederbayernLandshutGestütstraße 10, 84028 Landshut0871 808-01poststelle@reg-nb.bayern.de
OberpfalzRegensburgÄgidienplatz 2, 93047 Regensburg0941 5680-0gewerbeaufsichtsamt@reg-opf.bayern.de
OberfrankenCoburgOberer Bürglaß 34-36, 96450 Coburg09561 7419-0poststelle@reg-ofr.bayern.de
MittelfrankenNürnbergRoonstraße 20, 90429 Nürnberg0911 928-0gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de
UnterfrankenWürzburgGeorg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg0931 380-00poststelle@reg-ufr.bayern.de
SchwabenAugsburgMorellstraße 30d, 86159 Augsburg0821 327-01gaa@reg-schw.bayern.de

Für Anzeigen ist speziell das Dezernat G21, Bauarbeiterschutz und Asbestsanierung, beim jeweiligen GAA zuständig. Online-Portal: BayernPortal.

2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)

Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).

Antrag beim GAA am Betriebssitz, Dezernat G21. Die Antragstellung läuft schriftlich, per E-Mail oder online über das BayernPortal.

Unterlagen:

  • Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
  • Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
  • Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung

Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen.

3. Anzeigepflicht

Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.

Anzeige-TypFristEinreichung
Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel)7 Tage vor BeginnOnline (BayernPortal) oder per E-Mail an zuständiges GAA
Ergänzende Anzeige zu Ort und ZeitKeine eigene FristOnline (BayernPortal) oder per E-Mail
Objektbezogene Anzeige (hoch)7 Tage vor BeginnOnline (BayernPortal) oder per E-Mail
Fristverkürzung (Ausnahme)Auf AntragBeim zuständigen GAA

Gebühren für Anzeigen: Die Anzeige selbst ist kostenlos. Nur die Fristverkürzung kostet mindestens 150 EUR zuzüglich Auslagen.

Online: Bayern bietet die volldigitale Anzeige über das BayernPortal an.

Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.

4. Entsorgung

Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Landkreise, kreisfreie Städte oder Abfallzweckverbände nehmen Kleinmengen an Wertstoffhöfen oder auf Deponien der Klasse I oder II an.

Entsorger dürfen mineralische Bau- und Abbruchabfälle bis etwa 10 m³ ohne Analytik als gering asbesthaltig einstufen und auf geeigneten Deponien annehmen. Diese Regel stammt aus den FAQ des LfU Bayern.

Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an. Deponieliste Bayern: LfU Bayern, Deponien.

5. Besonderheiten

  • Sieben unabhängige Gewerbeaufsichtsämter: Jedes hat eigene Ansprechpartner, kein zentrales Asbest-Referat für ganz Bayern.
  • Volldigitale Online-Anzeige: Bayern bietet über das BayernPortal alle Anzeigen online an.
  • Fristverkürzung kostenpflichtig: mindestens 150 EUR zuzüglich Auslagen, transparent geregelt.
  • 10-m³-Regel: Bayern veröffentlicht über das LfU eine Mengenschwelle für vereinfachte Kleinmengen-Entsorgung ohne Laboranalyse.