Asbestsanierung – Bayern
1. Zuständige Behörden
Bayern hat sieben Regierungsbezirke mit je einem Gewerbeaufsichtsamt (GAA). Für die Zulassung ist das GAA am Betriebssitz zuständig. Für die Anzeige ist das GAA am Baustellenort zuständig.
| Regierungsbezirk | GAA-Standort | Adresse | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Oberbayern | München | Heßstraße 130, 80797 München | 089 2176-1 | gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.de |
| Niederbayern | Landshut | Gestütstraße 10, 84028 Landshut | 0871 808-01 | poststelle@reg-nb.bayern.de |
| Oberpfalz | Regensburg | Ägidienplatz 2, 93047 Regensburg | 0941 5680-0 | gewerbeaufsichtsamt@reg-opf.bayern.de |
| Oberfranken | Coburg | Oberer Bürglaß 34-36, 96450 Coburg | 09561 7419-0 | poststelle@reg-ofr.bayern.de |
| Mittelfranken | Nürnberg | Roonstraße 20, 90429 Nürnberg | 0911 928-0 | gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de |
| Unterfranken | Würzburg | Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg | 0931 380-00 | poststelle@reg-ufr.bayern.de |
| Schwaben | Augsburg | Morellstraße 30d, 86159 Augsburg | 0821 327-01 | gaa@reg-schw.bayern.de |
Für Anzeigen ist speziell das Dezernat G21, Bauarbeiterschutz und Asbestsanierung, beim jeweiligen GAA zuständig. Online-Portal: BayernPortal.
2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)
Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).
Antrag beim GAA am Betriebssitz, Dezernat G21. Die Antragstellung läuft schriftlich, per E-Mail oder online über das BayernPortal.
Unterlagen:
- Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
- Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
- Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
- Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
- Gefährdungsbeurteilung
Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen.
3. Anzeigepflicht
Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.
| Anzeige-Typ | Frist | Einreichung |
|---|---|---|
| Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel) | 7 Tage vor Beginn | Online (BayernPortal) oder per E-Mail an zuständiges GAA |
| Ergänzende Anzeige zu Ort und Zeit | Keine eigene Frist | Online (BayernPortal) oder per E-Mail |
| Objektbezogene Anzeige (hoch) | 7 Tage vor Beginn | Online (BayernPortal) oder per E-Mail |
| Fristverkürzung (Ausnahme) | Auf Antrag | Beim zuständigen GAA |
Gebühren für Anzeigen: Die Anzeige selbst ist kostenlos. Nur die Fristverkürzung kostet mindestens 150 EUR zuzüglich Auslagen.
Online: Bayern bietet die volldigitale Anzeige über das BayernPortal an.
Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.
4. Entsorgung
Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Landkreise, kreisfreie Städte oder Abfallzweckverbände nehmen Kleinmengen an Wertstoffhöfen oder auf Deponien der Klasse I oder II an.
Entsorger dürfen mineralische Bau- und Abbruchabfälle bis etwa 10 m³ ohne Analytik als gering asbesthaltig einstufen und auf geeigneten Deponien annehmen. Diese Regel stammt aus den FAQ des LfU Bayern.
Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an. Deponieliste Bayern: LfU Bayern, Deponien.
5. Besonderheiten
- Sieben unabhängige Gewerbeaufsichtsämter: Jedes hat eigene Ansprechpartner, kein zentrales Asbest-Referat für ganz Bayern.
- Volldigitale Online-Anzeige: Bayern bietet über das BayernPortal alle Anzeigen online an.
- Fristverkürzung kostenpflichtig: mindestens 150 EUR zuzüglich Auslagen, transparent geregelt.
- 10-m³-Regel: Bayern veröffentlicht über das LfU eine Mengenschwelle für vereinfachte Kleinmengen-Entsorgung ohne Laboranalyse.