Asbestsanierung – Sachsen-Anhalt
1. Zuständige Behörde
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV), Abteilung Arbeitsschutz, Dezernate Gewerbeaufsicht.
Hauptkontakt LAV
| Telefon | 0345 52162-200 |
|---|---|
| lav-poststelle@sachsen-anhalt.de | |
| Website | verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de |
Dezernat 54, Gewerbeaufsicht Regionalbereich Süd
Zuständig für Asbest-Zulassung (Fachbetriebe) und Anzeigen in Süd-Sachsen-Anhalt.
| Adresse | Hansering 15, 06108 Halle (Saale) |
|---|---|
| lav-gasued@sachsen-anhalt.de |
Dezernat 55, Gewerbeaufsicht Regionalbereich Mitte
Zuständig für Anzeigen in Mitte-Sachsen-Anhalt (Magdeburg, Börde, Salzlandkreis).
| Adresse | Große Steinernetischstraße 4, 39104 Magdeburg |
|---|---|
| Telefon | 0391 2564-0 |
| Fax | 0391 2564-202 |
| LAV-GAMITTE@sachsen-anhalt.de |
2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)
Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).
Antrag beim LAV, Dezernat 54 (Gewerbeaufsicht). Einreichung per Post oder E-Mail an lav-gasued@sachsen-anhalt.de.
Unterlagen:
- Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
- Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
- Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
- Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
- Gefährdungsbeurteilung
Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen.
3. Anzeigepflicht
Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.
| Anzeige-Typ | Frist | Einreichung |
|---|---|---|
| Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel) | 7 Tage vor Beginn | Per E-Mail oder Post an zuständiges LAV-Dezernat |
| Objektbezogene Anzeige (hoch) | 7 Tage vor Beginn | Per E-Mail oder Post an zuständiges LAV-Dezernat |
Online: Anzeigen sind über buerger.sachsen-anhalt.de möglich.
Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.
4. Entsorgung
Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte über ihre kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe.
Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Sachsen-Anhalt führt eine eigene Liste zugelassener Deponien für Bau- und Abbruchabfälle mit Asbestgehalt beim Landesverwaltungsamt. Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an.
Hinweise zur Entsorgung: lvwa.sachsen-anhalt.de
5. Besonderheiten
- LAV als Sonderbehörde: Sachsen-Anhalt hat Arbeitsschutz und Verbraucherschutz in einem Landesamt zusammengeführt, ähnlich wie Mecklenburg-Vorpommern.
- Zulassung per E-Mail oder Post: Sachsen-Anhalt kommuniziert explizit, dass Antragsteller ihre Anträge per Mail oder Postweg einreichen können, ohne persönlichen Termin.
- Deponieliste: Sachsen-Anhalt führt eine eigene Liste zugelassener Entsorgungsanlagen für asbesthaltige Abfälle.