AmtsGuide

Asbestsanierung – Sachsen-Anhalt

1. Zuständige Behörde

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV), Abteilung Arbeitsschutz, Dezernate Gewerbeaufsicht.

Hauptkontakt LAV

Telefon0345 52162-200
E-Maillav-poststelle@sachsen-anhalt.de
Websiteverbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

Dezernat 54, Gewerbeaufsicht Regionalbereich Süd

Zuständig für Asbest-Zulassung (Fachbetriebe) und Anzeigen in Süd-Sachsen-Anhalt.

AdresseHansering 15, 06108 Halle (Saale)
E-Maillav-gasued@sachsen-anhalt.de

Dezernat 55, Gewerbeaufsicht Regionalbereich Mitte

Zuständig für Anzeigen in Mitte-Sachsen-Anhalt (Magdeburg, Börde, Salzlandkreis).

AdresseGroße Steinernetischstraße 4, 39104 Magdeburg
Telefon0391 2564-0
Fax0391 2564-202
E-MailLAV-GAMITTE@sachsen-anhalt.de

2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)

Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).

Antrag beim LAV, Dezernat 54 (Gewerbeaufsicht). Einreichung per Post oder E-Mail an lav-gasued@sachsen-anhalt.de.

Unterlagen:

  • Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
  • Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
  • Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung

Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen.

3. Anzeigepflicht

Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.

Anzeige-TypFristEinreichung
Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel)7 Tage vor BeginnPer E-Mail oder Post an zuständiges LAV-Dezernat
Objektbezogene Anzeige (hoch)7 Tage vor BeginnPer E-Mail oder Post an zuständiges LAV-Dezernat

Online: Anzeigen sind über buerger.sachsen-anhalt.de möglich.

Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.

4. Entsorgung

Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte über ihre kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe.

Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Sachsen-Anhalt führt eine eigene Liste zugelassener Deponien für Bau- und Abbruchabfälle mit Asbestgehalt beim Landesverwaltungsamt. Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an.

Hinweise zur Entsorgung: lvwa.sachsen-anhalt.de

5. Besonderheiten

  • LAV als Sonderbehörde: Sachsen-Anhalt hat Arbeitsschutz und Verbraucherschutz in einem Landesamt zusammengeführt, ähnlich wie Mecklenburg-Vorpommern.
  • Zulassung per E-Mail oder Post: Sachsen-Anhalt kommuniziert explizit, dass Antragsteller ihre Anträge per Mail oder Postweg einreichen können, ohne persönlichen Termin.
  • Deponieliste: Sachsen-Anhalt führt eine eigene Liste zugelassener Entsorgungsanlagen für asbesthaltige Abfälle.