AmtsGuide

Asbestsanierung – Hessen

1. Zuständige Behörden

Hessen hat drei Regierungspräsidien (RP). Besonderheit: Die Fachbetrieb-Zulassung liegt landesweit ausschließlich beim RP Kassel, Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe, Dezernat 56. Für Anzeigen ist das RP am Betriebssitz oder am Baustellenort zuständig, je nach Anzeige-Typ.

RP Kassel, Dezernat 56 (Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe)

Zuständig für die Fachbetrieb-Zulassung landesweit und für Anzeigen im Regierungsbezirk Kassel.

Adresse (Fachzentrum)Ludwig-Mond-Straße 33, 34121 Kassel
Adresse (Hauptsitz RP)Steinweg 6, 34117 Kassel
E-Mail (Fachzentrum)fachzentrum@rpks.hessen.de
Websiterp-kassel.hessen.de

RP Darmstadt

Zuständig für Anzeigen im Regierungsbezirk Darmstadt (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Rhein-Main).

AdresseLuisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Telefon06151 12-0
SprechzeitenMontag bis Donnerstag 8 bis 16:30 Uhr, Freitag 8 bis 15 Uhr
Websiterp-darmstadt.hessen.de

RP Gießen

Zuständig für Anzeigen im Regierungsbezirk Gießen (Mittelhessen, Westerwald, Lahn-Dill).

AdresseLiebigstraße 14-16, 35390 Gießen
Postfach10 08 51, 35338 Gießen
Telefon0641 303-0
Fax0641 303-3203
E-Mailarbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de
Websiterp-giessen.hessen.de

Zentrales Online-Portal für Anzeigen: verwaltungsportal.hessen.de.

2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)

Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).

Antrag ausschließlich beim RP Kassel, Dezernat 56 (Fachzentrum), unabhängig vom Betriebssitz. Hessen hat die Zulassung landesweit zentralisiert.

Unterlagen:

  • Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
  • Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
  • Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung

Gebühren: Die Zulassung kostet nach Zeitaufwand, mindestens 220 EUR.

3. Anzeigepflicht

Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.

Anzeige-TypFristEinreichung
Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel)7 Tage vor BeginnZuständiges RP (Betriebssitz)
Ergänzende Anzeige zu Ort und Zeit (mittel)Keine eigene FristZuständiges RP (Baustellenort)
Objektbezogene Anzeige (hoch)7 Tage vor BeginnZuständiges RP (Baustellenort)

Online: Anzeigen lassen sich über das Verwaltungsportal Hessen einreichen. Formulare stehen auch als PDF-Download auf den Websites der jeweiligen RPs bereit.

Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.

4. Entsorgung

Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also Kreise und kreisfreie Städte, nehmen asbesthaltige Kleinmengen im Rahmen der Schadstoffkleinmengensammlung an. Ansprechpartner ist der jeweilige kommunale Abfallwirtschaftsbetrieb.

Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Zugelassene Deponien der Klasse I oder II nehmen asbesthaltige Baustoffe an. Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse II oder III nimmt schwach gebundenen Asbest an.

5. Besonderheiten

  • Zulassung zentralisiert beim RP Kassel: Hessen bündelt die Fachbetrieb-Zulassung landesweit in einer einzigen Stelle, dem Fachzentrum Dezernat 56. Alle hessischen und auswärtigen Betriebe, die in Hessen tätig werden wollen, beantragen die Zulassung dort.
  • Online-Anzeige möglich: Hessen bietet die vollständige Online-Einreichung über das Verwaltungsportal Hessen an.
  • Gebühr mindestens 220 EUR: Hessen gehört zu den wenigen Bundesländern, die einen Mindestbetrag für die Zulassung öffentlich ausweisen.