Asbestsanierung – Hessen
1. Zuständige Behörden
Hessen hat drei Regierungspräsidien (RP). Besonderheit: Die Fachbetrieb-Zulassung liegt landesweit ausschließlich beim RP Kassel, Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe, Dezernat 56. Für Anzeigen ist das RP am Betriebssitz oder am Baustellenort zuständig, je nach Anzeige-Typ.
RP Kassel, Dezernat 56 (Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe)
Zuständig für die Fachbetrieb-Zulassung landesweit und für Anzeigen im Regierungsbezirk Kassel.
| Adresse (Fachzentrum) | Ludwig-Mond-Straße 33, 34121 Kassel |
|---|---|
| Adresse (Hauptsitz RP) | Steinweg 6, 34117 Kassel |
| E-Mail (Fachzentrum) | fachzentrum@rpks.hessen.de |
| Website | rp-kassel.hessen.de |
RP Darmstadt
Zuständig für Anzeigen im Regierungsbezirk Darmstadt (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Rhein-Main).
| Adresse | Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt |
|---|---|
| Telefon | 06151 12-0 |
| Sprechzeiten | Montag bis Donnerstag 8 bis 16:30 Uhr, Freitag 8 bis 15 Uhr |
| Website | rp-darmstadt.hessen.de |
RP Gießen
Zuständig für Anzeigen im Regierungsbezirk Gießen (Mittelhessen, Westerwald, Lahn-Dill).
| Adresse | Liebigstraße 14-16, 35390 Gießen |
|---|---|
| Postfach | 10 08 51, 35338 Gießen |
| Telefon | 0641 303-0 |
| Fax | 0641 303-3203 |
| arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de | |
| Website | rp-giessen.hessen.de |
Zentrales Online-Portal für Anzeigen: verwaltungsportal.hessen.de.
2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)
Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).
Antrag ausschließlich beim RP Kassel, Dezernat 56 (Fachzentrum), unabhängig vom Betriebssitz. Hessen hat die Zulassung landesweit zentralisiert.
Unterlagen:
- Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
- Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
- Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
- Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
- Gefährdungsbeurteilung
Gebühren: Die Zulassung kostet nach Zeitaufwand, mindestens 220 EUR.
3. Anzeigepflicht
Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.
| Anzeige-Typ | Frist | Einreichung |
|---|---|---|
| Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel) | 7 Tage vor Beginn | Zuständiges RP (Betriebssitz) |
| Ergänzende Anzeige zu Ort und Zeit (mittel) | Keine eigene Frist | Zuständiges RP (Baustellenort) |
| Objektbezogene Anzeige (hoch) | 7 Tage vor Beginn | Zuständiges RP (Baustellenort) |
Online: Anzeigen lassen sich über das Verwaltungsportal Hessen einreichen. Formulare stehen auch als PDF-Download auf den Websites der jeweiligen RPs bereit.
Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.
4. Entsorgung
Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also Kreise und kreisfreie Städte, nehmen asbesthaltige Kleinmengen im Rahmen der Schadstoffkleinmengensammlung an. Ansprechpartner ist der jeweilige kommunale Abfallwirtschaftsbetrieb.
Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Zugelassene Deponien der Klasse I oder II nehmen asbesthaltige Baustoffe an. Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse II oder III nimmt schwach gebundenen Asbest an.
5. Besonderheiten
- Zulassung zentralisiert beim RP Kassel: Hessen bündelt die Fachbetrieb-Zulassung landesweit in einer einzigen Stelle, dem Fachzentrum Dezernat 56. Alle hessischen und auswärtigen Betriebe, die in Hessen tätig werden wollen, beantragen die Zulassung dort.
- Online-Anzeige möglich: Hessen bietet die vollständige Online-Einreichung über das Verwaltungsportal Hessen an.
- Gebühr mindestens 220 EUR: Hessen gehört zu den wenigen Bundesländern, die einen Mindestbetrag für die Zulassung öffentlich ausweisen.