AmtsGuide

Asbestsanierung – Sachsen

1. Zuständige Behörde

Landesdirektion Sachsen (LDS), Abteilung 5, Arbeitsschutz und Marktüberwachung.

Hinweis: Frühere Quellen führten die Behörde als "LIA Sachsen" (Landesinspektorat für Arbeitsschutz). Die korrekte Bezeichnung ist Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5.

Die LDS hat vier Dienststellen mit jeweils eigenem Zuständigkeitsbereich.

Dienststelle Chemnitz

Zuständig für: Stadt Chemnitz, LK Erzgebirgskreis, LK Vogtlandkreis, LK Zwickau, LK Mittelsachsen.

AdresseBrückenstraße 10, 09111 Chemnitz
Telefon0371 4599-0
Fax0371 4599-5050
E-Mailarbeitsschutz@lds.sachsen.de
Websitelds.sachsen.de

Dienststelle Dresden

Zuständig für: Stadt Dresden, LK Meißen, LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

AdresseStauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Telefon0351 825-5001
Fax0351 825-9700
E-Mailarbeitsschutz@lds.sachsen.de

Dienststelle Leipzig

Zuständig für: Stadt Leipzig, LK Leipzig, LK Nordsachsen.

AdresseBraustraße 2, 04107 Leipzig
Telefon0341 977-0
Fax0341 977-1199
E-Mailarbeitsschutz@lds.sachsen.de

Dienststelle Bautzen

Zuständig für: LK Bautzen, LK Görlitz.

AdresseKäthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen
Telefon03591 273400
Fax03591 273460
E-Mailarbeitsschutz@lds.sachsen.de

Fachaufsicht (Ministerium): Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA), Wilhelm-Buck-Str. 2, 01097 Dresden. Telefon 0351 564-0. Fax 0351 564-80680. E-Mail arbeitsschutz@smwa.sachsen.de.

Online-Portal: Amt24 Sachsen.

2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)

Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).

Antrag beim zuständigen Arbeitsschutz-Dezernat der LDS am Betriebssitz. Online oder als PDF über Amt24. Die LDS veröffentlicht eine Liste aller zugelassenen Fachbetriebe auf arbeitsschutz.sachsen.de.

Unterlagen:

  • Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
  • Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
  • Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung

Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen.

3. Anzeigepflicht

Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.

Anzeige-TypFristEinreichung
Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel)7 Tage vor BeginnOnline über Amt24 oder per Post an zuständige LDS-Dienststelle
Objektbezogene Anzeige (hoch)7 Tage vor BeginnOnline über Amt24 oder per Post

Online: Amt24 Sachsen. Die PLZ-Eingabe bestimmt die zuständige Dienststelle automatisch.

Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.

4. Entsorgung

Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte über ihre kommunalen Abfallwirtschaftsverbände.

Beispiel ZAW (Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen): Asbesthaltige Materialien müssen luftdicht verpackt sein, in reißfester Folie, in Müllsäcken oder in speziellen Big Bags.

Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an.

5. Besonderheiten

  • LDS statt LIA: Frühere Quellen führten die Behörde als "LIA". Die korrekte Bezeichnung ist Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5.
  • Öffentliche Fachbetrieb-Liste: Die LDS Sachsen veröffentlicht eine Liste aller zugelassenen Asbest-Fachbetriebe auf arbeitsschutz.sachsen.de.
  • PLZ-Finder über Amt24: Amt24 löst die Zuständigkeit per PLZ auf, vorbildlich für Endnutzer.
  • Online-Antrag über Amt24: Sachsen bietet eine volldigitale Antragsmöglichkeit.
  • Vier Dienststellen: Chemnitz, Dresden, Leipzig und Bautzen decken gemeinsam ganz Sachsen ab.