AmtsGuide

Asbestsanierung – Mecklenburg-Vorpommern

1. Zuständige Behörde

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung Arbeitsschutz. Die Abteilung hat ein Grundsatzdezernat mit Gewerbeärztlichem Dienst und vier regionale Dezernate.

Grundsatzdezernat und Gewerbeärztlicher Dienst (Rostock)

AdresseBlücherstraße 1, 18055 Rostock
Telefon0385 588-59952
E-Mailarbeitsschutz.rostock@lagus.mv-regierung.de
Websitelagus.mv-regierung.de
MV-Serviceportalmv-serviceportal.de

Regionale Dezernate

Für die Zulassung ist das Dezernat am Betriebssitz zuständig. Für die Anzeige ist das Dezernat am Baustellenort zuständig.

DezernatAdresseTelefonE-MailZuständige Landkreise und Städte
RostockBlücherstraße 1, 18055 Rostock0385 588-59952arbeitsschutz.rostock@lagus.mv-regierung.deLK Rostock, Hansestadt Rostock
SchwerinFriedrich-Engels-Straße 47, 19061 Schwerin0385 588-59962arbeitsschutz.schwerin@lagus.mv-regierung.deLK Ludwigslust-Parchim, LK Nordwestmecklenburg, Stadt Schwerin
NeubrandenburgNeustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg0385 588-59972arbeitsschutz.neubrandenburg@lagus.mv-regierung.deLK Mecklenburgische Seenplatte, Pasewalk, Strasburg, Ueckermünde und umliegende Amtsgemeinden
StralsundFrankendamm 17, 18439 Stralsund0385 588-59982arbeitsschutz.stralsund@lagus.mv-regierung.deLK Vorpommern-Rügen, Hansestadt Greifswald, Anklam, Heringsdorf und umliegende Amtsgemeinden

2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)

Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).

Antrag beim zuständigen LAGuS-Dezernat, schriftlich oder per E-Mail. Antragsformular auf lagus.mv-regierung.de.

Unterlagen:

  • Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
  • Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
  • Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung

Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen.

3. Anzeigepflicht

Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.

Anzeige-TypFristEinreichung
Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel)7 Tage vor BeginnZuständiges LAGuS-Dezernat (Betriebssitz)
Ergänzende Anzeige zu Ort und Zeit (mittel)Keine eigene FristZuständiges LAGuS-Dezernat (Baustellenort)
Objektbezogene Anzeige (hoch)7 Tage vor BeginnZuständiges LAGuS-Dezernat (Baustellenort)

Online: Anzeigen lassen sich über das MV-Serviceportal einreichen. Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.

4. Entsorgung

Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte über ihre kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe. Anlieferung an Wertstoffhöfen oder über kommunale Schadstoffsammlungen.

Beispiel Landkreis Vorpommern-Rügen: Eigentümer verpacken Asbestplatten in Big-Packs und liefern sie beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen an, an den Betriebshöfen Samtens und Stralsund. Kleinmengen nimmt der Betrieb auch unverpackt an.

Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an. Für Deponiegenehmigungen ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) der jeweiligen Region zuständig.

5. Besonderheiten

  • LAGuS als Sonderbehörde: Das LAGuS bündelt Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales in einem Landesamt. Der Arbeitsschutz ist hier nicht in ein eigenständiges Gewerbeaufsichtsamt ausgegliedert.
  • Vier Dezernate mit regionalem Zuständigkeitsbereich: Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund. Fachbetriebe müssen das für ihren Betriebssitz oder die Baustelle zuständige Dezernat kennen.
  • Online-Anzeige: Das MV-Serviceportal bietet die digitale Einreichung an.
  • Hinweisblatt für private Haushalte: Das LAGuS stellt ein PDF-Merkblatt zu Asbest im Privathaushalt bereit.