AmtsGuide

Asbestsanierung – Hamburg

1. Zuständige Behörde

Amt für Arbeitsschutz Hamburg (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz).

AdresseBillstraße 80, 20539 Hamburg
PostanschriftPostfach 302822, 20310 Hamburg
Telefon (Arbeitsschutztelefon)040 42837-2112
Telefon (Bauarbeiterschutz)040 42840-3328
E-Mailarbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de
Websitehamburg.de/arbeitsschutz
Online-Anzeigeserviceportal.hamburg.de

Hamburg ist ein Stadtstaat. Das Amt für Arbeitsschutz ist die einzige zuständige Behörde für ganz Hamburg.

2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)

Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).

Antrag beim Amt für Arbeitsschutz Hamburg, Billstraße 80. Die Antragstellung läuft formlos schriftlich oder per E-Mail.

Unterlagen:

  • Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
  • Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
  • Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung

Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen.

3. Anzeigepflicht

Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.

Anzeige-TypFristEinreichung
Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel)7 Tage vor BeginnOnline: serviceportal.hamburg.de
Objektbezogene Anzeige (hoch)7 Tage vor BeginnOnline: serviceportal.hamburg.de
Ergänzende Anzeige zu Ort und ZeitKurzfristig möglichOnline: serviceportal.hamburg.de

Gebühren für Anzeigen: keine.

Fristverkürzung: in Ausnahmefällen möglich. Die Behörde entscheidet binnen 2 Werktagen.

Online-Portal: Hamburg bietet ein volldigitales Anzeige-System über das Serviceportal Hamburg an, dafür ist ein Unternehmenskonto nötig. Nach der Einreichung erhält das Unternehmen automatisch eine PDF-Bestätigung.

Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.

4. Entsorgung

Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) betreibt 12 Recyclinghöfe. Alle nehmen Problemstoffe einschließlich Asbest-Kleinmengen an. Asbesthaltige Blumenkästen sind zugelassen, angefeuchtet und staubdicht in reißfester Folie verpackt.

Acht Beispiele:

StandortAdresse
BillbrookLiebigstraße 66, 22113 Hamburg
BahrenfeldRondenbarg 52a, 22525 Hamburg
HarburgNeuländer Kamp 6, 21079 Hamburg
Neugraben-FischbekAm Aschenland 11, 21149 Hamburg
NiendorfKrähenweg 22, 22455 Hamburg
HummelsbüttelLademannbogen 32, 22339 Hamburg
OsdorfBrandstücken 36, 22549 Hamburg
St. PauliFeldstraße 69, 20359 Hamburg

Die vollständige Liste aller 12 Standorte steht auf stadtreinigung.hamburg/recyclinghoefe.

Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Spezialdeponien liegen in Hamburg selbst sowie im Umland, in Wiershop (Rappenberg, 21502) und Trittau (Technologiepark 25, 22946). Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an.

5. Besonderheiten

  • Volldigitale Anzeige: Hamburg bietet die vollständige Online-Einreichung über das Serviceportal Hamburg an, mit automatischer Bestätigung. Kein Papier nötig.
  • Stadtstaat: Kein Regionalbehörden-Wirrwarr. Auswärtige Fachbetriebe beantragen die Zulassung bei ihrem Heimat-GAA und reichen die Anzeige beim Amt für Arbeitsschutz Hamburg ein.
  • Anzeigen kostenfrei: Hamburg kommuniziert das explizit auf seiner Website.