Asbestsanierung – Hamburg
1. Zuständige Behörde
Amt für Arbeitsschutz Hamburg (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz).
| Adresse | Billstraße 80, 20539 Hamburg |
|---|---|
| Postanschrift | Postfach 302822, 20310 Hamburg |
| Telefon (Arbeitsschutztelefon) | 040 42837-2112 |
| Telefon (Bauarbeiterschutz) | 040 42840-3328 |
| arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de | |
| Website | hamburg.de/arbeitsschutz |
| Online-Anzeige | serviceportal.hamburg.de |
Hamburg ist ein Stadtstaat. Das Amt für Arbeitsschutz ist die einzige zuständige Behörde für ganz Hamburg.
2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)
Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).
Antrag beim Amt für Arbeitsschutz Hamburg, Billstraße 80. Die Antragstellung läuft formlos schriftlich oder per E-Mail.
Unterlagen:
- Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
- Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
- Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
- Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
- Gefährdungsbeurteilung
Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen.
3. Anzeigepflicht
Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.
| Anzeige-Typ | Frist | Einreichung |
|---|---|---|
| Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel) | 7 Tage vor Beginn | Online: serviceportal.hamburg.de |
| Objektbezogene Anzeige (hoch) | 7 Tage vor Beginn | Online: serviceportal.hamburg.de |
| Ergänzende Anzeige zu Ort und Zeit | Kurzfristig möglich | Online: serviceportal.hamburg.de |
Gebühren für Anzeigen: keine.
Fristverkürzung: in Ausnahmefällen möglich. Die Behörde entscheidet binnen 2 Werktagen.
Online-Portal: Hamburg bietet ein volldigitales Anzeige-System über das Serviceportal Hamburg an, dafür ist ein Unternehmenskonto nötig. Nach der Einreichung erhält das Unternehmen automatisch eine PDF-Bestätigung.
Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.
4. Entsorgung
Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) betreibt 12 Recyclinghöfe. Alle nehmen Problemstoffe einschließlich Asbest-Kleinmengen an. Asbesthaltige Blumenkästen sind zugelassen, angefeuchtet und staubdicht in reißfester Folie verpackt.
Acht Beispiele:
| Standort | Adresse |
|---|---|
| Billbrook | Liebigstraße 66, 22113 Hamburg |
| Bahrenfeld | Rondenbarg 52a, 22525 Hamburg |
| Harburg | Neuländer Kamp 6, 21079 Hamburg |
| Neugraben-Fischbek | Am Aschenland 11, 21149 Hamburg |
| Niendorf | Krähenweg 22, 22455 Hamburg |
| Hummelsbüttel | Lademannbogen 32, 22339 Hamburg |
| Osdorf | Brandstücken 36, 22549 Hamburg |
| St. Pauli | Feldstraße 69, 20359 Hamburg |
Die vollständige Liste aller 12 Standorte steht auf stadtreinigung.hamburg/recyclinghoefe.
Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Spezialdeponien liegen in Hamburg selbst sowie im Umland, in Wiershop (Rappenberg, 21502) und Trittau (Technologiepark 25, 22946). Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an.
5. Besonderheiten
- Volldigitale Anzeige: Hamburg bietet die vollständige Online-Einreichung über das Serviceportal Hamburg an, mit automatischer Bestätigung. Kein Papier nötig.
- Stadtstaat: Kein Regionalbehörden-Wirrwarr. Auswärtige Fachbetriebe beantragen die Zulassung bei ihrem Heimat-GAA und reichen die Anzeige beim Amt für Arbeitsschutz Hamburg ein.
- Anzeigen kostenfrei: Hamburg kommuniziert das explizit auf seiner Website.