AmtsGuide

Asbestsanierung – Nordrhein-Westfalen

1. Zuständige Behörden

Nordrhein-Westfalen ist in fünf Regierungsbezirke aufgeteilt. Für die Fachbetrieb-Zulassung ist die Bezirksregierung am Betriebssitz zuständig. Für die Anzeige jedes Projekts ist die Bezirksregierung am Ort der Baustelle zuständig.

Bezirksregierung Arnsberg

Regierungsbezirk: Dortmund, Bochum, Hagen, Siegen-Wittgenstein, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Soest, Unna.

AdresseSeibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Telefon02931 82-0
E-Mail (Zulassung)asbest@bra.nrw.de
E-Mail (Anzeigen)asv@bra.nrw.de
Websitebra.nrw.de

Bezirksregierung Detmold

Regierungsbezirk: Bielefeld, Gütersloh, Herford, Minden-Lübbecke, Lippe, Paderborn.

AdresseLeopoldstraße 15, 32756 Detmold
Telefon05231 71-0
Fax05231 71-1195
E-Mailpoststelle@bezreg-detmold.nrw.de
Websitebezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf

Regierungsbezirk: Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal, Rhein-Kreis Neuss, Niederrhein.

AdresseCecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Postfach300865, 40408 Düsseldorf
Telefon0211 475-0
E-Mail (Anzeigen und Zulassung)asbestanzeigen@brd.nrw.de
Websitebrd.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Regierungsbezirk: Köln, Bonn, Aachen, Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis.

AdresseZeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Telefon0221 147-0
E-Mail (Dezernat 55, Technischer Arbeitsschutz)dezernat55@bezreg-koeln.nrw.de
Websitebezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Münster

Regierungsbezirk: Münster, Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf.

AdresseDomplatz 1-3, 48143 Münster
Postfach48128 Münster
Telefon0251 411-0
Fax0251 411-2525
E-Mail (Dezernat 56.3)563@bezreg-muenster.nrw.de
Websitebezreg-muenster.nrw.de

Zentrales Informationsportal für alle Bezirksregierungen: arbeitsschutz.nrw.de.

2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)

Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).

Antrag formlos bei der für den Betriebssitz zuständigen Bezirksregierung, Arbeitsschutzdezernat. Einreichung per Post oder E-Mail.

Unterlagen:

  • Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
  • Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
  • Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung

Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, gemäß GebG NRW und AVwGebO NRW, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen. Anzeigen sind kostenfrei.

3. Anzeigepflicht

Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.

Anzeige-TypFristFormularEinreichung
Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel)7 Tage vor BeginnVorlage 1.1 auf arbeitsschutz.nrw.dePer E-Mail an zuständige Bezirksregierung (Baustellenort)
Ergänzende Anzeige zu Ort und Zeit (mittel)Keine eigene FristVorlage 1.2 auf arbeitsschutz.nrw.dePer E-Mail
Objektbezogene Anzeige (hoch)7 Tage vor BeginnVorlage 1.3 auf arbeitsschutz.nrw.dePer E-Mail an zuständige Bezirksregierung

Formulare stehen als PDF auf arbeitsschutz.nrw.de bereit. Die Einreichung läuft per E-Mail an die jeweils zuständige Bezirksregierung, ein zentrales Online-Portal gibt es nicht.

Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.

4. Entsorgung

Nordrhein-Westfalen verfügt über mehr als 400 Deponien, davon über 100 im aktiven Betrieb. Mehrere Deponien nehmen verpackte asbesthaltige Bauabfälle an.

Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Zuständig sind die Kreise, kreisfreien Städte und ihre örtlichen Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB). Nordrhein-Westfalen hat keine einheitliche Landesstelle, der jeweilige Kreis oder die kreisfreie Stadt ist der erste Anlaufpunkt.

RegionAnsprechpartner
Alle Kreise und kreisfreien StädteZuständiger kommunaler Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB)
Fachinformationen und DeponienlisteLANUK NRW

Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an. Vollständige Deponieliste: LANUK NRW, Abfalldeponien.

5. Besonderheiten

  • Fünf Bezirksregierungen mit getrennten E-Mail-Adressen: Zulassung und Anzeige laufen je nach Anlass über unterschiedliche Dezernate. Arnsberg hat zum Beispiel getrennte Adressen für Zulassung (asbest@bra.nrw.de) und Anzeigen (asv@bra.nrw.de).
  • Kein zentrales Online-Portal: Formulare gibt es als PDF auf arbeitsschutz.nrw.de, die Einreichung läuft per E-Mail an die zuständige Bezirksregierung.
  • Anzeigen sind kostenfrei: Das kommuniziert arbeitsschutz.nrw.de ausdrücklich.
  • Entsorgung ist stark dezentral: 53 Kreise und kreisfreie Städte haben jeweils eigene Abfallwirtschaftsbetriebe. Ein zentrales Verzeichnis für Endnutzer gibt es nicht.