AmtsGuide

Asbestsanierung – Rheinland-Pfalz

1. Zuständige Behörden

Rheinland-Pfalz hat zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD). Für die Zulassung ist die SGD am Betriebssitz zuständig. Für Anzeigen ist die SGD am Baustellenort zuständig.

SGD Nord

Zuständig für: Regierungsbezirk Koblenz und Trier (Eifel, Mosel, Westerwald, Hunsrück).

AdresseKurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz
Telefon0261 120-0
Fax0261 120-2200
E-MailPoststelle@sgdnord.rlp.de
Websitesgdnord.rlp.de
AußenstelleHauptstraße 238, 55743 Idar-Oberstein, Telefon 06781 565-0

SGD Süd

Zuständig für: Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz (Mainz, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Südpfalz).

AdresseFriedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach10 02 62, 67402 Neustadt
Telefon06321 99-0
Fax06321 99-2900
E-Mailpoststelle@sgdsued.rlp.de
Websitesgdsued.rlp.de

Regionalstellen Gewerbeaufsicht der SGD Süd:

RegionalstelleTelefonFaxE-Mail
Neustadt an der Weinstraße06321 99-242106321 33398referat23@sgdsued.rlp.de
Mainz06131 96030-006131 96030-99referat22@sgdsued.rlp.de

2. Fachbetrieb-Zulassung (Hochrisiko)

Erforderlich für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest (friabel).

Antrag beim zuständigen SGD-Referat Gewerbeaufsicht am Betriebssitz. Formulare als PDF auf sgdnord.rlp.de oder sgdsued.rlp.de.

Unterlagen:

  • Nachweis technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8
  • Nachweis Sachkundige Person (gültiger Sachkundenachweis)
  • Nachweis Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise der Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung

Gebühren: Die Zulassung kostet nach Aufwand, eine feste Pauschale ist nicht öffentlich ausgewiesen.

3. Anzeigepflicht

Alle gewerblichen Tätigkeiten mit Asbest sind anzeigepflichtig.

Anzeige-TypFristEinreichung
Unternehmensbezogene Anzeige (niedrig/mittel)7 Tage vor BeginnZuständige SGD (Betriebssitz) per Post oder E-Mail
Ergänzende Anzeige zu Ort und Zeit (mittel)Keine eigene FristZuständige SGD
Objektbezogene Anzeige (hoch)7 Tage vor BeginnZuständige SGD (Baustellenort) per Post oder E-Mail

Formulare: Anlage 1.1 für die unternehmensbezogene Anzeige, Anlage 1.2 für die ergänzende Anzeige, Anlage 1.3 für die objektbezogene Anzeige. Alle Formulare stehen als PDF auf sgdsued.rlp.de und sgdnord.rlp.de.

Der Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig.

4. Entsorgung

Kleinmengen (Haushalte / Kleingewerbe): Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte über ihre kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe.

Größere Mengen (Fachbetriebe): Zugelassene Entsorgungsfachbetriebe mit Begleitschein (AVV 17 06 01*). Die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH koordiniert die Sonderabfallentsorgung im Land. Die Begleitscheingebühr beträgt zusätzlich 6,50 EUR pro Anlieferung. Entsorgungswege stehen auf sgdsued.rlp.de/themen/asbest/entsorgungswege. Deponieklasse I nimmt fest gebundenen Asbest an. Deponieklasse III oder eine Sonderdeponie nimmt schwach gebundenen Asbest an.

5. Besonderheiten

  • Zwei SGD statt Regierungspräsidien: Rheinland-Pfalz legte 2001 seine drei Regierungspräsidien zu zwei SGD zusammen.
  • Eigene Asbest-Seite: Die SGD Süd bündelt Merkblatt, Formulare und Entsorgungswege auf einer eigenen Themenseite.
  • SAM-Begleitscheingebühr transparent: Rheinland-Pfalz weist die 6,50 EUR pro Begleitschein öffentlich aus.
  • Keine volldigitale Online-Anzeige: Die Einreichung läuft per E-Mail oder Post, ein zentrales Online-Portal fehlt.