AmtsGuide

Wärmepumpe Baden-Württemberg

Wärmepumpe in Baden-Württemberg auf einen Blick

Baden-Württemberg ist bei der kommunalen Wärmeplanung Vorreiter. Details zu den Fristen stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".

Eine eigene Landesförderung für Privatpersonen gibt es aktuell nicht. Der Hauptweg ist die Bundesförderung KfW 458. Details stehen unten unter „Landesförderung Baden-Württemberg".

Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Baden-Württemberg uneingeschränkt.

Landesförderung Baden-Württemberg

Stand Juli 2026 bietet das Land Privatpersonen kein eigenes Zuschussprogramm für den Wärmepumpen-Einbau.

ProgrammZielgruppeStatus 2026
Klimaschutz-Plus (Privatpersonen)Privatpersonenausgelaufen (15.7.2025)
Klimaschutz-Plus für Kommunen, Teil 1Städte, Gemeinden, Landkreiseaktiv
Klimaschutz-Plus für Kommunen, Teil 2Kommunale Verwaltungenaktiv seit 1.2.2026
L-Bank "Wohnen mit Zukunft"Privatpersonenaktiv

Teil 1 stellt 2026 bis zu 30 Millionen EUR für Gebäudesanierung bereit. Beide Kommunen-Varianten schließen Privatpersonen aus.

L-Bank "Wohnen mit Zukunft" fördert Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Photovoltaik.

Für Privatpersonen ist die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg. Einzelne Städte bieten zusätzliche lokale Programme, Details im jeweiligen Stadt-Dokument.

Förderbank des Landes ist die L-Bank. Förderberatung läuft über die KEA-BW.

Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser

Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen in Baden-Württemberg eine Erlaubnis nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Landratsamt oder Stadtkreis.

Prüfen Sie vor jeder Bohrung die Eignung Ihres Standorts im ISONG, dem Planungstool des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB). Die ISONG-Reichweite von 400 Metern ist keine gesetzliche Grenze, sondern nur die fachliche Reichweite des Tools. Oberhalb 400 Meter brauchen Sie trotzdem eine Erlaubnis, nur ohne ISONG-Daten.

Eine andere 400-Meter-Grenze gilt separat im Bergrecht. Nach § 3 BBergG zählt Erdwärme ab dieser Tiefe als bergfreier Bodenschatz.

PunktWert
Reichweite ISONGbis 400 m
Bergrechtliche Bagatellgrenze (§ 3 BBergG)ab 400 m
Befristung Regelfall20 Jahre
Befristung in Wasserschutzgebieten10 Jahre
Schutzzonen I, II, IIIAgrundsätzlich keine Sonden
Schutzzone IIIBEinzelfallprüfung

Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) behandelt Wärmepumpen großzügig. Anhang 1 Nr. 3 Buchst. b LBO nennt Wärmepumpen ohne Maßangabe. Sie sind in Baden-Württemberg verfahrensfrei, ohne Höhen- oder Längenbegrenzung.

Die Abstandsflächen-Ausnahme steht in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO. Wärmepumpen brauchen wegen ihrer geringen Wandhöhe keine Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze. Sie dürfen auch in der Abstandsfläche anderer Anlagen stehen. Die Ausnahme gilt pauschal, ohne Einzelfallprüfung.

PunktWert
Verfahrensfreiheitja, ohne Maßbegrenzung (Anhang 1 Nr. 3 Buchst. b LBO)
Abstandsflächenicht erforderlich (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LBO)
Aufstellung an Grundstücksgrenzegrundsätzlich zulässig
MaßstabTA Lärm

Damit gibt es keinen festen Mindestabstand. Entscheidend ist: Sie müssen die Schallrichtwerte an der Grundstücksgrenze einhalten. Bei Beschwerden prüft die Behörde jeden Einzelfall.

Wichtigste Stellen im Bundesland

Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)

Die KEA-BW berät kostenfrei zu Förderprogrammen von Bund und Land. Sie unterstützt auch Kommunen bei der Wärmeplanung.

Telefon: 0721 98471-0

kea-bw.de

L-Bank Baden-Württemberg

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg wickelt die staatlichen Förderprogramme ab. Privatpersonen erreichen hier die Förderberatung zum Wohnungsbau.

Service-Center Wohnungsförderung: 0800 6645 471

l-bank.de

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB)

Das LGRB betreibt das Informationssystem ISONG und liefert die hydrogeologische Grundlage für Erdwärme-Vorhaben.

lgrb-bw.de

Untere Wasserbehörden

Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 35 Landkreisen und 9 Stadtkreisen. Sie genehmigen Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Die Verbraucherzentrale bietet Energieberatung in über 50 Städten. Eine Vor-Ort-Beratung kostet 30 EUR, eine Online-Beratung ist kostenfrei.

Telefon: 0711 669110

verbraucherzentrale-bw.de

Status der kommunalen Wärmeplanung

Baden-Württemberg liegt bundesweit vorn bei der Wärmeplanung.

StichtagPflicht fürStatus
31. Dezember 2023Stadtkreise und Große Kreisstädte (104 Kommunen)erfüllt für über 50 % der Bevölkerung
30. Juni 2026Kommunen über 100.000 Einwohnergrößtenteils erfüllt
30. Juni 2028Kommunen bis 100.000 Einwohnerim Gange

Die LUBW veröffentlicht alle Wärmepläne zentral auf der Wärmeplattform BW. Den Stand für Ihre Stadt liefert das passende Stadt-Dokument.

Hinweis: In Kommunen mit fertigem Wärmeplan greift die 65-Prozent-Pflicht meistens schon vor dem Bundesstichtag.

Häufige Fragen

Gibt es noch eine Landesförderung für Wärmepumpen?

Nein. Das Programm Klimaschutz-Plus für Privatpersonen lief im Juli 2025 aus. Das Land hat es nicht neu aufgelegt. Privatpersonen nutzen stattdessen die Bundesförderung KfW 458 oder den Steuerbonus nach § 35c EStG.

Wie tief darf eine Erdwärmesonde in Baden-Württemberg gebohrt werden?

Bis 400 Meter Tiefe können Sie mit dem ISONG-System planen. Das ist aber nur eine fachliche Grenze, keine gesetzliche Obergrenze. Tiefere Bohrungen sind grundsätzlich möglich, aber ohne ISONG-Daten und mit zusätzlichen Prüfungen. Ab 400 Meter gilt zusätzlich das Bergrecht: Erdwärme zählt dann als bergfreier Bodenschatz. In den Wasserschutzzonen I, II und IIIA sind Sonden grundsätzlich verboten.

Muss ich für eine Luft-Wärmepumpe einen Mindestabstand einhalten?

Die Landesbauordnung schreibt keinen festen Mindestabstand vor (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO). Sie müssen aber die TA Lärm einhalten.

Ist die kommunale Wärmeplanung in meiner Stadt schon fertig?

In den großen Stadtkreisen ist die Wärmeplanung überwiegend fertig. In kleineren Gemeinden läuft die Frist erst Mitte 2028 ab. Den genauen Stand für Ihre Stadt finden Sie im passenden Stadt-Dokument.

Wer prüft meine Wärmepumpe im Wasserschutzgebiet?

Die untere Wasserbehörde im Landratsamt oder Stadtkreis. Sie holt die Stellungnahme des LGRB ein.

Hinweis zur Aktualität

Förderprogramme und Wärmepläne ändern sich. Ein Grund ist die bundesweite KfW-458-Anpassung zum 21. Juli 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf den Seiten der KEA-BW und der L-Bank.