Wärmepumpe Brandenburg
Wärmepumpe in Brandenburg auf einen Blick
Brandenburg fördert Wärmepumpen über die ILB mit Zuschuss und zinslosem Darlehen. Details stehen unten unter „Landesförderung Brandenburg".
Potsdam ist die einzige Großstadt über 100.000 Einwohner und hat ihren Wärmeplan fristgerecht beschlossen. Details stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".
Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Brandenburg uneingeschränkt.
EMPFOHLENE ANBIETER
Landesförderung Brandenburg
Brandenburg kombiniert Kredit- und Zuschussförderung über die ILB.
| Programm | Zielgruppe | Status 2026 |
|---|---|---|
| Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung | Privatpersonen | aktiv |
| Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau | Vermieter, Wohnungsbau | aktiv |
| Energieeffizienz Brandenburg | Unternehmen | aktiv |
Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung kombiniert eine Grundförderung von rund 10.000 EUR als echten Zuschuss mit einem zinslosen Darlehen bis 230.000 EUR über 20 Jahre. Zusatzförderung gibt es zum Beispiel je Kind. Die genaue Zuschusshöhe steht im aktuellen ILB-Merkblatt.
Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau richtet sich vor allem an Mietwohnungsbau und -modernisierung, mit 5 Prozent Tilgungszuschuss. Energieeffizienz Brandenburg fördert nur gewerbliche Antragsteller, keine Privatpersonen.
Förderbank des Landes ist die ILB. Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät zusätzlich kostenfrei.
Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser
Erdwärmesonden brauchen in Brandenburg eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt.
Das Bergrecht (BBergG) wird erst ab 400 Meter Tiefe relevant. Für die in Brandenburg üblichen Sondentiefen von 50 bis 150 Metern spielt das praktisch keine Rolle.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Erdwärmesonde | wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich |
| Anzeigepflicht | rechtzeitig vor Bohrbeginn |
| Technischer Standard | VDI 4640, 5 m Grenzabstand |
| Wasserschutzgebiete | Sonderregeln, restriktivere Genehmigung |
| Bergrecht (BBergG) | erst ab 400 m Tiefe relevant |
Das MLUK stellt Mustervordrucke für den Antrag bereit. Fragen Sie vor jeder Bohrung bei der unteren Wasserbehörde nach.
ANBIETER
Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) kennt keine eigene Abstandsflächen-Ausnahme für Wärmepumpen. § 6 Abs. 8 BbgBO regelt nur Garagen und freistehende Solaranlagen, mit Höhe bis 3 Meter und Länge bis 9 Meter je Grundstücksgrenze, insgesamt gedeckelt auf 15 Meter.
Für Wärmepumpen-Außeneinheiten gilt deshalb die allgemeine Abstandsflächenregel nach § 6 Abs. 1 bis 7 BbgBO, wenn die Anlage als andere Anlage mit gebäudegleicher Wirkung gilt. Klären Sie das vor der Aufstellung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Eigene Ausnahme für Wärmepumpen | nicht vorhanden |
| Garagen/Solaranlagen zum Vergleich | Höhe bis 3 m, Länge bis 9 m, Gesamtkappung 15 m |
| Wärmepumpen-Außeneinheit | allgemeine Abstandsflächenregel, Einzelfallprüfung empfohlen |
| Maßstab für Lärm | TA Lärm |
Wichtigste Stellen im Bundesland
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Die ILB wickelt die Landesförderprogramme ab und ist zentrale Anlaufstelle für Anträge.
Telefon Förderberatung: 0331 660-2211
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Das MLUK ist zuständig für Wasserrecht und Klimaschutz. Es stellt Mustervordrucke bereit.
Ministerium für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz (MWEKE)
Das MWEKE steuert die Energiepolitik und die Wärmewende des Landes.
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Das MIL koordiniert die kommunale Wärmeplanung in Brandenburg.
Untere Wasserbehörden
Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten.
Verbraucherzentrale Brandenburg
Die Verbraucherzentrale bietet kostenfreie Energieberatung an mehr als 30 Standorten.
Telefon: 0331 98 22 999 5
verbraucherzentrale-brandenburg.de
Status der kommunalen Wärmeplanung
Brandenburg hat nur eine Großstadt über 100.000 Einwohner: Potsdam. Potsdam hat den Wärmeplan am 3. Juni 2026 fristgerecht beschlossen.
Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel liegen unter der 100.000-Einwohner-Schwelle. Für sie gilt wie für alle übrigen Gemeinden die spätere Frist bis 30. Juni 2028. Rund 70 Kommunen sind bereits mit Förderantrag zur freiwilligen Wärmeplanung aktiv.
Brandenburg unterstützt die Wärmeplanung mit rund 3 Millionen EUR jährlich aus Bundesmitteln, verfügbar bis 2028. Zusätzlich stellt das Land aus dem „Brandenburg-Paket" 15 Millionen EUR für kommunale Wärmeplanung und 8 Millionen EUR für die kommunale Wärmewende bereit. Die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung gilt seit Juli 2024.
Häufige Fragen
Welche Förderung kann ich für meine Wärmepumpe in Brandenburg nutzen?
Die ILB bietet über „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung" einen echten Zuschuss von rund 10.000 EUR plus ein zinsloses Darlehen bis 230.000 EUR. Zusätzlich greift die Bundesförderung KfW 458.
Wie tief darf eine Erdwärmesonde in Brandenburg gebohrt werden?
Es gibt keine landesweite Tiefenbeschränkung. Die untere Wasserbehörde prüft jeden Fall einzeln. Das Bergrecht wird erst ab 400 Meter Tiefe relevant, das betrifft private Anlagen praktisch nicht.
Muss ich die Bohrung vorher anzeigen?
Ja. Zeigen Sie die Bohrung rechtzeitig bei der unteren Wasserbehörde an, damit diese den Fall prüfen kann. Das Formular finden Sie auf der MLUK-Webseite.
Brauche ich einen Mindestabstand zum Nachbarn für die Wärmepumpen-Außeneinheit?
Brandenburg hat keine eigene Abstandsflächen-Ausnahme für Wärmepumpen. Es gilt die allgemeine Abstandsflächenregel. Fragen Sie vor der Aufstellung an der Grundstücksgrenze bei der Bauaufsichtsbehörde nach.
Wann ist Potsdam mit der Wärmeplanung fertig?
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Wärmeplan am 3. Juni 2026 beschlossen, fristgerecht vor dem Stichtag 30. Juni 2026.
Hinweis zur Aktualität
Die Förderkulisse Brandenburgs entwickelt sich weiter, unter anderem durch die bundesweite KfW-458-Anpassung zum 21. Juli 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf den Seiten der ILB und der KfW.