AmtsGuide

Wärmepumpe Rheinland-Pfalz

Wärmepumpe in Rheinland-Pfalz auf einen Blick

Rheinland-Pfalz hat fünf Großstädte über 100.000 Einwohner: Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, Trier und Kaiserslautern. Details zur Wärmeplanung stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".

Das Land bietet keine eigene Zuschussförderung für Wärmepumpen, unterstützt aber Modernisierung über zinsverbilligte ISB-Darlehen. Details stehen unten unter „Landesförderung Rheinland-Pfalz".

Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Rheinland-Pfalz uneingeschränkt.

Landesförderung Rheinland-Pfalz

ProgrammZielgruppeStatus 2026
ISB Darlehen Wohneigentum universellPrivatpersonenaktiv
ISB Effizienzkredit RLPUnternehmen, Freiberufleraktiv
KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm)Kommunenaktiv bis 30.6.2027
Junges Wohneninstitutionelle Trägeraktiv

ISB Darlehen Wohneigentum universell fördert Modernisierung mit 25.000 bis 100.000 EUR, Wärmepumpen sind förderfähig. Nötig sind 10 Prozent Eigenkapital, kombinierbar mit KfW oder BAFA.

Der ISB Effizienzkredit richtet sich an Unternehmen und Freiberufler, nicht an Privatpersonen. KIPKI fördert kommunale Großwärmepumpen und Nahwärme, ebenfalls nicht privat. Junges Wohnen betrifft nur Studierenden- und Azubi-Wohnheime institutioneller Träger.

Für Privatpersonen ist zusätzlich die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg.

Förderbank ist die ISB. Beratung läuft über die EARLP.

Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser

Erdwärmesonden brauchen in Rheinland-Pfalz eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Landeswassergesetz (LWG). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt.

Bohrungen tiefer als 100 Meter melden Sie zusätzlich beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) in Mainz an, nach § 127 BBergG. Das ist eine geowissenschaftliche Meldung, keine Betriebsplanpflicht.

Die 400-Meter-Bagatellgrenze des Bundesberggesetzes ist für die in Rheinland-Pfalz üblichen Sondentiefen von meist unter 150 Metern praktisch nicht relevant. Entscheidend bleibt die 100-Meter-Meldeschwelle ans LGB.

PunktWert
Erdwärmesondewasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
Bohrungen über 100 mzusätzliche Meldepflicht ans LGB Mainz
WasserschutzgebieteSonderregeln, oft restriktiv

In Rheinland-Pfalz gibt es 24 Landkreise und 12 kreisfreie Städte.

Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), § 8 Abs. 8, verlangt grundsätzlich eine Abstandsfläche für Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung. Anders als in manchen anderen Bundesländern enthält die LBauO keine feste Maßangabe wie 2 Meter Höhe oder 3 Meter Länge im Gesetzestext selbst.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat 2020 entschieden (Urteil vom 30.09.2020, Az. 3 K 750/19.MZ): Eine kleine Luftwärmepumpe ohne gebäudegleiche Wirkung braucht keine Abstandsfläche. Das Gericht betonte, dass dies eine Einzelfallentscheidung ist. Größere oder wirkungsintensivere Anlagen können abstandsflächenpflichtig sein.

PunktWert
Feste Maßgrenze im Gesetzestextnicht vorhanden
Kleine Luftwärmepumpen ohne gebäudegleiche Wirkungkeine Abstandsfläche nötig (VG Mainz, Az. 3 K 750/19.MZ), Einzelfallprüfung
Größere Anlagenkönnen abstandsflächenpflichtig sein
Maßstab für LärmTA Lärm, unabhängig von der Abstandsfläche

Bei üblichen kleinen Luftwärmepumpen ist die Aufstellung an der Grundstücksgrenze in der Praxis meist möglich, aber keine automatische Garantie. Fragen Sie bei größeren Anlagen die Bauaufsichtsbehörde.

Wichtigste Stellen im Bundesland

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Die ISB ist die Förderbank des Landes für Wohnraum-, Modernisierungs- und Effizienzkredite.

Telefon Service-Center: 06131 6172-0

isb.rlp.de

Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz (EARLP)

Die EARLP berät Bürger und Kommunen zu Energieeffizienz und Wärmeplanung.

energieagentur.rlp.de

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Das Ministerium ist zuständig für Klimaschutz und Wasserrecht.

mkuem.rlp.de

Untere Wasserbehörden

Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 24 Landkreisen und 12 kreisfreien Städten.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Telefon: 06131 28480

Energieberatungs-Hotline: 0800 60 75 600, kostenfrei

verbraucherzentrale-rlp.de

Status der kommunalen Wärmeplanung

Rheinland-Pfalz hat fünf Großstädte über 100.000 Einwohner mit Stichtag 1. Januar 2024: Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, Trier und Kaiserslautern. Alle fünf haben ihre Wärmeplanung formell beschlossen, keine hat die Frist verpasst.

KommuneBeschluss
KoblenzNovember 2024
Trier21. Mai 2025
Ludwigshafen22. September 2025
Kaiserslautern11. Mai 2026

Details zu Mainz stehen im Stadt-Dokument. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt die Frist 30. Juni 2028.

Das rheinland-pfälzische Umsetzungsgesetz zur Wärmeplanung gilt seit 26. April 2025. Die EARLP unterstützt Kommunen mit Beratung und Handreichungen.

Häufige Fragen

Welche Förderung greift in Rheinland-Pfalz für meine Wärmepumpe?

Vor allem die Bundesförderung KfW 458. Ergänzend bietet die ISB zinsverbilligte Darlehen, zum Beispiel „Wohneigentum universell" mit 25.000 bis 100.000 EUR. Eine eigene Zuschussförderung speziell für Wärmepumpen gibt es in Rheinland-Pfalz nicht.

Wer genehmigt eine Erdwärmesonde in Rheinland-Pfalz?

Die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt. Die Bohrung braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem LWG. Ab 100 Meter Tiefe melden Sie die Bohrung zusätzlich beim Landesamt für Geologie und Bergbau an.

Muss ich für die Außeneinheit einen Mindestabstand einhalten?

Nicht automatisch bei kleinen Luftwärmepumpen: Das VG Mainz hat 2020 entschieden, dass eine kleine Anlage ohne gebäudegleiche Wirkung keine Abstandsfläche braucht. Eine feste Maßgrenze gibt es dafür aber nicht im Gesetz. Bei größeren Anlagen fragen Sie die Bauaufsichtsbehörde. Die TA Lärm gilt unabhängig davon.

Haben die rheinland-pfälzischen Großstädte schon einen Wärmeplan?

Ja, alle fünf: Koblenz (November 2024), Trier (Mai 2025), Ludwigshafen (September 2025), Kaiserslautern (Mai 2026) und Mainz (Juni 2026) haben ihre Wärmepläne fristgerecht beschlossen.

Was leistet die EARLP?

Die Energie- und Klimaschutzagentur RLP bietet kostenfreie Beratung für Kommunen und Bürger und unterstützt die Wärmeplanung mit Handreichungen.

Hinweis zur Aktualität

Programme entwickeln sich weiter, insbesondere durch die bundesweite KfW-458-Anpassung zum 21. Juli 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der ISB RLP und der EARLP.