AmtsGuide

Wärmepumpe Sachsen-Anhalt

Wärmepumpe in Sachsen-Anhalt auf einen Blick

Sachsen-Anhalt hat zwei Großstädte über 100.000 Einwohner: Magdeburg und Halle (Saale). Details zur Wärmeplanung stehen im jeweiligen Stadt-Dokument.

Das Land bietet keine direkte Zuschussförderung für Wärmepumpen, unterstützt aber Modernisierung mit zinsverbilligten Darlehen über die IB-LSA. Details stehen unten unter „Landesförderung Sachsen-Anhalt".

In Halle (Saale) sitzt das bundesweite Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW), unter Federführung der dena im Auftrag des BMWK.

Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Sachsen-Anhalt uneingeschränkt.

Landesförderung Sachsen-Anhalt

PostenWert
Sachsen-Anhalt MODERN Darlehen10.000 bis 50.000 EUR pro Wohneinheit
Maximale Darlehenssumme pro Objekt750.000 EUR
Laufzeit10, 20 oder 30 Jahre
Erstes Jahrzinsfrei
ZielgruppeEigentümer und Vermieter, ohne Einkommensgrenze
Fossile Heizkesselseit 1.1.2025 nicht mehr förderfähig

Für Privatpersonen ist zusätzlich die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg, kombinierbar mit Sachsen-Anhalt MODERN.

Förderbank ist die IB-LSA. Beratung läuft über die LENA und das Förder-Beratungs-Zentrum (FBZ), Telefon 0800 5 60 07 57, kostenfrei.

Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser

Erdwärmesonden brauchen in Sachsen-Anhalt eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wassergesetz Sachsen-Anhalt (WG LSA). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt.

PunktWert
Erdwärmesondewasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
Empfohlener Sondenabstand5 m bis 50 m Sondenlänge, 6 m darüber
WasserschutzgebieteSonderregeln, oft restriktiv
Geologische DatenLandesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB)

Das LAGB liefert die hydrogeologische Datenbasis und Stellungnahmen für die Wasserbehörden.

Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand

Der Landtag Sachsen-Anhalt hat am 16. Dezember 2025 eine Novelle der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) beschlossen, in Kraft seit 14. Januar 2026. Seither regelt § 6 BauO LSA eine eigene Wärmepumpen-Ausnahme: Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Gesamtlänge je Grundstücksgrenze sind ohne eigene Abstandsfläche zulässig, auch direkt an der Grenze.

PunktWert
Höhe (inkl. Einhausung)bis 2 m
Länge an der Grundstücksgrenzebis 3 m
Eigene Abstandsflächenicht erforderlich, innerhalb der Größenlimits
Aufstellung an der Grundstücksgrenzezulässig, solange Größenlimits eingehalten werden
MaßstabTA Lärm

Für Anlagen außerhalb dieser Größenlimits gelten die regulären Abstandsflächenregeln. Fragen Sie im Zweifel die Bauaufsicht Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Wichtigste Stellen im Bundesland

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)

Die IB-LSA ist die Förderbank des Landes und wickelt das Sanierungsdarlehen „Sachsen-Anhalt MODERN" ab.

Telefon FBZ: 0800 5 60 07 57

ib-sachsen-anhalt.de

Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA)

Die LENA berät Bürger, Kommunen und Unternehmen kostenfrei zu Energiethemen und kommunaler Wärmeplanung.

lena.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU)

Das MWU ist zuständig für Klimaschutz, Wasserrecht und Wärmeplanung.

mwu.sachsen-anhalt.de

Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB)

Das LAGB liefert hydrogeologische Daten für Erdwärme-Vorhaben.

lagb.sachsen-anhalt.de

Untere Wasserbehörden

Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 11 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten.

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Die Verbraucherzentrale bietet Energieberatung an mehreren Standorten.

Telefon: 0345 2927-800

verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)

Das KWW ist das bundesweite Kompetenzzentrum für die kommunale Wärmewende, mit Sitz in Halle (Saale).

kww-halle.de

Status der kommunalen Wärmeplanung

Sachsen-Anhalt hat zwei Großstädte über 100.000 Einwohner: Magdeburg und Halle (Saale). Details zum Stand in beiden Städten stehen im jeweiligen Stadt-Dokument.

Für die übrigen Gemeinden gilt der Stichtag 30. Juni 2028. Das Land finanziert die kommunale Wärmeplanung mit rund 12 Millionen EUR aus Bundesmitteln. Die LENA hat im Vorjahr mehr als 50 Kommunen kostenfrei bei der Antragsstellung unterstützt.

Häufige Fragen

Welche Förderung greift in Sachsen-Anhalt für meine Wärmepumpe?

Vor allem die Bundesförderung KfW 458. Ergänzend bietet die IB-LSA das Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN" mit zinsfreiem ersten Jahr. Eine Zuschussförderung speziell für Wärmepumpen gibt es nicht.

Werden in Sachsen-Anhalt noch fossile Heizungen gefördert?

Nein, seit 1. Januar 2025 fördert „Sachsen-Anhalt MODERN" keine fossilen Heizkessel mehr.

Wer genehmigt eine Erdwärmesonde in Sachsen-Anhalt?

Die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt Magdeburg, Halle oder Dessau-Roßlau. Das LAGB liefert hydrogeologische Stellungnahmen.

Welcher Sondenabstand gilt bei Tiefbohrungen?

Nach VDI 4640 Blatt 2 gilt: 5 Meter Mindestabstand bei 40 bis 50 Meter Sondenlänge, 6 Meter bei mehr als 50 bis 100 Meter Sondenlänge.

Brauche ich für die Außeneinheit einen Mindestabstand zum Nachbarn?

Seit der BauO-LSA-Novelle vom 14. Januar 2026 nicht mehr: Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge sind ohne eigene Abstandsfläche direkt an der Grundstücksgrenze zulässig. Die TA Lärm gilt unverändert.

Hinweis zur Aktualität

Programme entwickeln sich weiter, insbesondere ändern sich die KfW-458-Konditionen zum 21. Juli 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der IB-LSA und der LENA.