Wärmepumpe Nordrhein-Westfalen
Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland und hat 30 Großstädte über 100.000 Einwohner. Das Land hat mit progres.nrw eines der attraktivsten Landesförderprogramme für Wärmepumpen, besonders für Erdwärme im Mehrfamilienhaus-Bestand. Details stehen unten unter „Landesförderung Nordrhein-Westfalen".
Wärmepumpen brauchen seit dem 1. Januar 2024 keine eigene Abstandsfläche mehr, mit einer Längenbegrenzung. Details stehen unten unter „Bauordnung".
Das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) trat am 20. Dezember 2024 in Kraft. Details zu einzelnen Großstädten stehen im jeweiligen Stadt-Dokument.
Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Nordrhein-Westfalen uneingeschränkt.
EMPFOHLENE ANBIETER
Landesförderung Nordrhein-Westfalen
| Programm | Zielgruppe | Status 2026 |
|---|---|---|
| progres.nrw Erdwärme im Bestand | Mehrfamilienhäuser ab 3 WE | aktiv, bis 12.000 EUR |
| progres.nrw Erdwärmebohrung Mehrfamilienhaus | Mehrfamilienhäuser ab 3 WE | aktiv, 30 EUR/Bohrmeter, max. 15.000 EUR |
| progres.nrw Wärmepumpe in kaltes Wärmenetz | alle Eigentümer | aktiv, 25 %, max. 1.500 EUR |
Seit der Neufassung 2026 sind Einfamilienhäuser bei progres.nrw Erdwärme nicht mehr förderfähig, nur noch Bestands-Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten. Antragsstelle ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Für Privatpersonen ist zusätzlich die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg, kombinierbar mit progres.nrw. Einzelne Städte wie Düsseldorf bieten zusätzliche lokale Programme, Details im jeweiligen Stadt-Dokument.
Förderbank für Wohnraumprogramme ist die NRW.Bank. progres.nrw wickelt die Bezirksregierung Arnsberg ab. Beratung läuft über NRW.Energy4Climate und die Verbraucherzentrale NRW.
Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser
Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen in Nordrhein-Westfalen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Landeswassergesetz NRW (LWG NRW). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt.
Oberflächennahe Geothermie bis 400 Meter Tiefe fällt nicht unter das Bundesberggesetz. Bei Bohrungen über 100 Meter Tiefe brauchen Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Bergbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Erdwärmesonde/Grundwasser-Wärmepumpe | wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich |
| Bohrung über 100 m bis 400 m | zusätzlich Anzeige bei der Bergbehörde |
| Wasserschutzgebiete | Sonderregeln, oft restriktiv |
| Geologische Daten | Geologischer Dienst NRW |
Der Geologische Dienst NRW liefert hydrogeologische Stellungnahmen für die Wasserbehörden.
Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand
Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) wurde zum 1. Januar 2024 novelliert. Nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 BauO NRW brauchen Wärmepumpen inklusive Einhausung keine eigene Abstandsfläche mehr, ohne feste Höhenbegrenzung.
Eine Längenbegrenzung gilt trotzdem: § 6 Abs. 8 Satz 3 BauO NRW deckelt die Gesamtlänge aller privilegierten Anlagen auf 9 Meter je Nachbargrenze und 18 Meter insgesamt.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Eigene Abstandsfläche seit 1.1.2024 | nicht mehr erforderlich (§ 6 Abs. 8 S. 1 Nr. 6 BauO NRW) |
| Längenbegrenzung | 9 m je Grenze, 18 m insgesamt (§ 6 Abs. 8 S. 3 BauO NRW) |
| Bauantrag | verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 lit. d BauO NRW) |
| Aufstellung an der Grundstücksgrenze | grundsätzlich zulässig, innerhalb der Längenbegrenzung |
| Maßstab | TA Lärm |
Bebauungspläne, örtliche Bauvorschriften und die TA Lärm gelten trotzdem weiter.
Wichtigste Stellen im Bundesland
Bezirksregierung Arnsberg
Die Bezirksregierung Arnsberg wickelt das progres.nrw-Programm ab und ist Antragsstelle für bergrechtliche Anzeigen.
Telefon Bürgertelefon: 02931 82-0
NRW.Energy4Climate
NRW.Energy4Climate ist die Energieagentur des Landes und betreibt das Kompetenzzentrum Wärmewende NRW.
NRW.Bank
Die NRW.Bank ist die Förderbank des Landes für Wohnraum- und Sanierungskredite.
Telefon Service-Center: 0211 91741-4800
Geologischer Dienst NRW
Der Geologische Dienst liefert die hydrogeologische Datenbasis für Erdwärme-Vorhaben.
Untere Wasserbehörden
Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 31 Kreisen und 22 kreisfreien Städten.
Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW bietet Energieberatung an mehr als 60 Standorten. Kontakt läuft über ein Online-Kontaktformular oder die einzelnen Beratungsstellen.
verbraucherzentrale.nrw/kontakt
Status der kommunalen Wärmeplanung
Nordrhein-Westfalen hat 30 Großstädte über 100.000 Einwohner. Das Landeswärmeplanungsgesetz setzt seit 20. Dezember 2024 das Bundes-Wärmeplanungsgesetz um.
Details zum Stand in Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen stehen im jeweiligen Stadt-Dokument. Die übrigen Großstädte befinden sich in unterschiedlichen Phasen vor dem Stichtag 30. Juni 2026. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt die Frist 30. Juni 2028.
NRW erhält als bevölkerungsreichstes Bundesland besonders viele Bundesmittel für die Wärmeplanung. Den Stand für Ihre Stadt prüfen Sie auf der Seite der Stadtverwaltung oder bei NRW.Energy4Climate.
Häufige Fragen
Welche Förderung greift in NRW für eine Erdwärme-Wärmepumpe?
Die Bundesförderung KfW 458 und progres.nrw. Der Bestandsbonus für Erdwärme und die Bohrmeter-Förderung gelten seit der Neufassung 2026 nur noch für Bestands-Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten, nicht mehr für Einfamilienhäuser. Beide Programme sind kombinierbar.
Wer wickelt die progres.nrw-Förderung ab?
Die Bezirksregierung Arnsberg ist landesweit zuständig, unabhängig vom Wohnort. Anträge laufen ausschließlich über das Online-Portal.
Brauche ich für die Außeneinheit einen Mindestabstand zum Nachbarn?
Eine eigene Abstandsfläche ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr nötig. Es gilt aber eine Längenbegrenzung: Alle privilegierten Anlagen zusammen dürfen höchstens 9 Meter je Nachbargrenze und 18 Meter insgesamt einnehmen. Ein Bauantrag ist in der Regel nicht nötig, örtliche Bebauungspläne und die TA Lärm gelten aber weiter.
Hat meine Stadt schon einen Wärmeplan?
Den Stand für Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen finden Sie im jeweiligen Stadt-Dokument. Für andere Städte prüfen Sie die Seite Ihrer Stadtverwaltung oder NRW.Energy4Climate.
Wann wurde das NRW-Wärmeplanungsgesetz beschlossen?
Am 4. Dezember 2024 vom Landtag verabschiedet, am 20. Dezember 2024 in Kraft getreten.
Hinweis zur Aktualität
Die NRW-Förderkulisse entwickelt sich weiter, insbesondere ändern sich die KfW-458-Konditionen zum 21. Juli 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei progres.nrw und NRW.Energy4Climate.