AmtsGuide

Wärmepumpe Hessen

Wärmepumpe in Hessen auf einen Blick

Hessen bietet 2026 kein eigenes Zuschussprogramm für Wärmepumpen für Privatpersonen. Die WIBank-Programme richten sich an Kommunen, Unternehmen und Verbände. Details stehen unten unter „Landesförderung Hessen".

Wärmepumpen dürfen in Hessen seit 2022 an der Grundstücksgrenze stehen, aber nur bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Gesamtlänge. Details stehen unten unter „Bauordnung".

Frankfurt am Main hat die Wärmeplanungs-Frist zum 30. Juni 2026 verpasst. Details stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".

Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Hessen uneingeschränkt.

Landesförderung Hessen

Die WIBank wickelt die hessischen Förderprogramme ab.

ProgrammZielgruppeStatus 2026
Energetische Förderung HEG (WIBank)Kommunen, Verbände, Unternehmenaktiv
Sozialer Mietwohnungsbau Energie (WIBank)Wohnungsunternehmen, Vermieteraktiv

Beide WIBank-Programme richten sich nicht an Privatpersonen. Für Privateigentümer ist die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg.

Einzelne Städte bieten oder boten eigene Programme, mit unterschiedlichem Stand. Wiesbadens städtisches Programm „Energieeffizient Sanieren" ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Details zu Frankfurt, Wiesbaden und Kassel stehen im jeweiligen Stadt-Dokument.

Förderbank ist die WIBank. Kostenfreie Beratung bietet die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA).

Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser

Erdwärmesonden brauchen in Hessen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Hessischen Wassergesetz (HWG). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt.

Hessen hat eigene Anforderungen an oberflächennahe Erdwärmesonden, in Kraft seit 1. Januar 2025. Für Anlagen bis 30 kW gilt bereits ein vereinfachtes Verfahren.

Der bergrechtliche Mindestabstand zur Grundstücksgrenze ist seit 3. Januar 2022 entfallen, das ist eine eigene hessische Regelung. Das HLNUG empfiehlt trotzdem 10 Meter Abstand zwischen zwei Sonden, oder 5 Meter zur Grundstücksgrenze, für Anlagen bis 30 kW.

PunktWert
Erdwärmesonde bis 400 mwasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
Anlagen bis 30 kWvereinfachtes Verfahren
Bergrechtlicher Mindestabstand zur Grenzeentfallen seit 3.1.2022
Empfohlener Sondenabstand10 m zueinander, 5 m zur Grenze
WasserschutzgebieteSonderregeln, oft restriktiv

Das HLNUG liefert die hydrogeologischen Daten und das Anforderungspapier zum Gewässerschutz.

Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand

Die Hessische Bauordnung (HBO) erlaubt Wärmepumpen seit der Novelle vom 29. November 2022 direkt an der Grundstücksgrenze, aber nur innerhalb fester Größenlimits.

Nach § 6 Abs. 10 Nr. 11 HBO dürfen Wärmepumpen direkt an der Grenze stehen, bis 2 Meter Höhe und maximal 3 Meter Gesamtlänge. Innerhalb der regulären Abstandsfläche, nicht direkt an der Grenze, gilt nach § 6 Abs. 9 Nr. 4 HBO nur die 2-Meter-Höhenbegrenzung, ohne Längenbegrenzung.

PunktWert
Direkt an der Grundstücksgrenze (§ 6 Abs. 10 Nr. 11 HBO)bis 2 m Höhe, max. 3 m Gesamtlänge
Innerhalb der Abstandsfläche (§ 6 Abs. 9 Nr. 4 HBO)bis 2 m Höhe, keine Längenbegrenzung
Verfahrensfreiheitübliche Wärmepumpen genehmigungsfrei
MaßstabTA Lärm

Innerhalb dieser Größenlimits sind Wärmepumpen an der Grundstücksgrenze zulässig. Die Schallrichtwerte der TA Lärm gelten trotzdem.

Wichtigste Stellen im Bundesland

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Die WIBank ist die Förderbank des Landes und bearbeitet die hessischen Energieförderprogramme.

wibank.de

LandesEnergieAgentur Hessen (LEA)

Die LEA berät Bürger, Kommunen und Unternehmen kostenfrei zu Energieeffizienz und Förderung.

Telefon: 0611 95017-8400

lea-hessen.de

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)

Das HLNUG ist die geologische Fachbehörde des Landes. Es liefert Stellungnahmen zu Erdwärme-Bohrungen.

hlnug.de

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Das Ministerium verantwortet Energiepolitik und Bauordnung.

wirtschaft.hessen.de

Untere Wasserbehörden

Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 21 Landkreisen und 5 kreisfreien Städten.

Verbraucherzentrale Hessen

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet Energieberatung an mehr als 30 Standorten.

Telefon: 0800 809 802 400

verbraucherzentrale-hessen.de

Status der kommunalen Wärmeplanung

Hessen hat 421 Gemeinden. Fünf davon sind kreisfreie Großstädte: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Offenbach am Main und Darmstadt.

Darmstadt, Kassel und Offenbach haben ihren Wärmeplan fristgerecht beschlossen. Wiesbaden hat die öffentliche Auslegung abgeschlossen, der finale Beschluss steht noch aus. Frankfurt am Main hat die gesetzliche Frist zum 30. Juni 2026 verpasst, der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird erst für Oktober 2026 erwartet. Details zu Frankfurt, Wiesbaden und Kassel stehen im jeweiligen Stadt-Dokument.

Hessen erhält rund 7,5 Millionen EUR jährlich aus Bundesmitteln für die kommunale Wärmeplanung, ergänzt um rund 1,3 Millionen EUR Landesmittel. Die hessische Verordnung zur Wärmeplanung gilt seit 2024.

Häufige Fragen

Welche Förderung greift in Hessen für eine Wärmepumpe?

Die Bundesförderung KfW 458 ist der Hauptweg, eine eigene Landesförderung für Privatpersonen gibt es nicht. Einzelne Städte hatten eigene Programme, aber mit unterschiedlichem Stand: Wiesbadens städtisches Programm ist ausgelaufen. Fragen Sie direkt bei Ihrer Stadtverwaltung nach, ob es ein aktuelles Programm gibt.

Brauche ich für die Erdwärmesonde einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze?

Seit 3. Januar 2022 gibt es keinen bergrechtlichen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze mehr. Das HLNUG empfiehlt trotzdem 10 Meter Abstand zwischen zwei Sonden, oder 5 Meter zur Grenze, für Anlagen bis 30 kW.

Darf meine Luftwärmepumpe direkt an die Grundstücksgrenze?

Ja, seit der HBO-Novelle Ende 2022, aber nur innerhalb fester Größenlimits: bis 2 Meter Höhe und maximal 3 Meter Gesamtlänge an der Grenze. Die TA Lärm müssen Sie trotzdem einhalten.

Welche Tiefe ist für eine Erdwärmesonde in Hessen möglich?

Die hessischen Anforderungen gelten für Sonden bis 400 Meter Tiefe. Tiefere Bohrungen brauchen zusätzliche bergrechtliche Prüfungen.

Hat meine hessische Stadt einen Wärmeplan?

Darmstadt, Kassel und Offenbach haben beschlossen. Wiesbaden hat die Auslegung abgeschlossen, der Beschluss steht noch aus. Frankfurt am Main hat die Frist verpasst, ein Beschluss wird erst für Oktober 2026 erwartet.

Hinweis zur Aktualität

Förderprogramme und Wärmeplan-Stände entwickeln sich weiter, insbesondere ändern sich die KfW-458-Konditionen zum 21. Juli 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf den Seiten der WIBank und der LEA Hessen.