AmtsGuide

Wärmepumpe Bayern

Wärmepumpe in Bayern auf einen Blick

Bayern bietet 2026 kein eigenes Zuschussprogramm für Wärmepumpen. Eine Ausnahme ist das LfU-Geothermie-Programm für erdgekoppelte Wärmepumpen. Details stehen unten unter „Landesförderung Bayern".

Alle acht bayerischen Großstädte über 100.000 Einwohner haben ihre Wärmeplanung fristgerecht beschlossen. Details stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".

Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Bayern uneingeschränkt.

Landesförderung Bayern

Stand Juli 2026 hat Bayern kein landesweites Zuschussprogramm für Wärmepumpen.

ProgrammZielgruppeStatus 2026
10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)Privatpersoneneingestellt (2022)
LfU-Geothermie-ProgrammSole-Wasser-Wärmepumpenaktiv, bis 4.500 EUR

Das 10.000-Häuser-Programm endete im April 2022. Das LfU-Geothermie-Programm fördert nur erdgekoppelte Wärmepumpen.

Für Privatpersonen ist die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg. Einzelne Städte und Stadtwerke bieten zusätzliche lokale Programme, zum Beispiel in München oder Nürnberg. Details dazu stehen im jeweiligen Stadt-Dokument.

Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser

Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen in Bayern eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Landratsamt oder in der kreisfreien Stadt.

Ab 100 Meter Bohrtiefe kommt eine Anzeigepflicht nach § 127 BBergG beim zuständigen Bergamt hinzu, keine Genehmigungspflicht (Bergamt Südbayern oder Bergamt Nordbayern, je nach Lage). Das Bergamt kann innerhalb eines Monats weitere Anforderungen stellen. Reagiert es nicht, dürfen Sie bohren. Die bergrechtliche Genehmigungspflicht beginnt erst ab 400 Meter Tiefe.

BedingungZuständig
Bis 100 m TiefeUntere Wasserbehörde
Über 100 m TiefeZusätzlich Anzeige beim Bergamt
Ab 400 m TiefeBergrechtliche Genehmigungspflicht

Die Anzeige läuft über das BayernPortal. Den Standort prüfen Sie im Energie-Atlas Bayern. In Wasserschutzgebieten gelten Sonderregeln, oft mit Bohrverbot.

Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand

Die Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, nimmt Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe von der Abstandsflächenpflicht aus. Eine Längenbegrenzung gibt es dafür nicht, anders als bei Garagen oder Solaranlagen in Art. 6 Abs. 7.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt ergänzend klar: Eine übliche Luftwärmepumpe ist mangels Betretbarkeit keine bauliche Anlage nach Art. 2 Abs. 2 BayBO. Art. 6 gilt dann gar nicht.

PunktWert
Abstandsflächenicht erforderlich für übliche Luftwärmepumpen
Höhe mit Einhausungbis 2 m über Geländeoberkante
Längenbegrenzungkeine
Aufstellung an Grundstücksgrenzegrundsätzlich zulässig
MaßstabTA Lärm

Damit gibt es in Bayern keinen festen Mindestabstand. Entscheidend ist: Sie müssen die Schallrichtwerte an der Grundstücksgrenze einhalten. In reinen Wohngebieten gelten 35 dB(A) nachts.

Wichtigste Stellen im Bundesland

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Das StMWi ist zuständig für Energiepolitik und Wärmewende. Es betreibt den Energie-Atlas Bayern.

stmwi.bayern.de

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

Das LfU liefert hydrogeologische Daten für Erdwärme-Bohrungen. Es betreibt auch das Geothermie-Förderprogramm.

lfu.bayern.de

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (LMG)

Das LMG vollzieht das Wärmeplanungsgesetz in Bayern. Es zahlt Konnexitätsmittel an Kommunen und berät sie rechtlich.

lmg.bayern.de

Untere Wasserbehörden

Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten. Sie sind erste Anlaufstelle für Erdsonden und Grundwasser-Brunnen.

Verbraucherzentrale Bayern

Die Verbraucherzentrale Bayern bietet Energieberatung an mehr als 80 Standorten.

Telefon Beratungsstelle München: 089 55 27 94-0

verbraucherzentrale-bayern.de

Status der kommunalen Wärmeplanung

Bayern hat acht Großstädte über 100.000 Einwohner: München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth und Erlangen. Alle acht haben ihren Wärmeplan fristgerecht beschlossen.

Details zu München, Nürnberg und Augsburg stehen im jeweiligen Stadt-Dokument. Rund 640 weitere bayerische Gemeinden sind in der Wärmeplanung aktiv, mit Frist bis 30. Juni 2028.

Hinweis: In Kommunen mit fertigem Wärmeplan kann die 65-Prozent-Pflicht früher greifen als der Bundesstichtag.

Häufige Fragen

Gibt es noch Förderung vom Land Bayern für Wärmepumpen?

Kein allgemeines Zuschussprogramm. Das 10.000-Häuser-Programm endete 2022. Eine Ausnahme ist das LfU-Geothermie-Programm mit bis zu 4.500 EUR für erdgekoppelte Wärmepumpen. Privatpersonen nutzen sonst die Bundesförderung KfW 458 oder den Steuerbonus nach § 35c EStG. Manche Städte und Stadtwerke bieten zusätzliche Programme.

Wann braucht meine Erdsonde eine Genehmigung der Bergbehörde?

Ab 100 Meter Bohrtiefe braucht es eine Anzeige beim zuständigen Bergamt, keine Genehmigung. Eine echte Genehmigungspflicht entsteht erst ab 400 Meter Tiefe. Bohrungen für Einfamilienhäuser bleiben meist unter 150 Meter.

Darf mein Nachbar eine Luftwärmepumpe direkt an die Grundstücksgrenze stellen?

Ja, das ist nach der Bayerischen Bauordnung zulässig. Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe lösen keine Abstandsflächen aus. Wichtig sind die Schallrichtwerte der TA Lärm an der Grundstücksgrenze.

Hat meine Stadt schon einen Wärmeplan?

Alle acht bayerischen Großstädte haben ihren Wärmeplan beschlossen. Den Stand für München, Nürnberg oder Augsburg finden Sie im jeweiligen Stadt-Dokument. Kleinere Gemeinden haben Zeit bis 30. Juni 2028.

Wo melde ich eine Erdsonden-Bohrung?

Die Anzeige läuft online über das BayernPortal. Die untere Wasserbehörde im Landratsamt prüft die Unterlagen. Ab 100 Meter Tiefe brauchen Sie zusätzlich eine Anzeige beim Bergamt.

Hinweis zur Aktualität

Kommunale Wärmepläne und Landesprogramme ändern sich laufend. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf den Seiten des Energie-Atlas Bayern.