AmtsGuide

Wärmepumpe Mecklenburg-Vorpommern

Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick

Mecklenburg-Vorpommern hat nur eine Großstadt über 100.000 Einwohner: Rostock. Details zur Wärmeplanung stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".

Das Land bietet keine eigene Zuschussförderung für Wärmepumpen für Privatpersonen. Förderbank ist das LFI MV, Beratung läuft über die LEKA MV. Details stehen unten unter „Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern".

Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Mecklenburg-Vorpommern uneingeschränkt.

Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Die Klimaschutzförderung des Landes richtet sich überwiegend an Unternehmen, Vereine und Kommunen.

ProgrammZielgruppeStatus 2026
Klimaschutzförderrichtlinie UnternehmenUnternehmenaktiv
Klimaschutzprojekte in nicht wirtschaftlich tätigen OrganisationenKirchen, Vereine, Verbände, Kommunenaktiv
MVeffizient (LEKA MV)KMU, Erstberatungaktiv bis Mitte 2027
LFI MV Wohnraum-ModernisierungPrivatpersonenaktiv bis 31.12.2026

Die Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen und die Förderung für nicht wirtschaftlich tätige Organisationen richten sich nicht an Privatpersonen.

Für Privatpersonen relevant ist das LFI MV Wohnraum-Modernisierungsdarlehen: zinslos, mit 25 Prozent Teilerlass nach Verwendungsnachweis, bis 80 Prozent der Kosten, maximal 146.300 EUR pro Wohnung. Wärmepumpen sind förderfähig. Das Programm läuft bis 31. Dezember 2026.

Für Privatpersonen ist außerdem die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg.

Förderbank ist das LFI MV. Beratung bietet die LEKA MV.

Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser

Erdwärmesonden brauchen in Mecklenburg-Vorpommern eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wassergesetz des Landes (LWaG). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt.

Zusätzlich müssen Sie die Bohrung mindestens 2 Wochen vorher beim Geologischen Dienst M-V anzeigen, nach § 4 Lagerstättengesetz. Das ist unabhängig von der Wasserbehörde.

PunktWert
Erdwärmesondewasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
Anzeige beim Geologischen Dienst M-Vmindestens 2 Wochen vor Bohrbeginn
Empfohlener Sondenabstand5 m bis 50 m Sondenlänge, 6 m darüber
WasserschutzgebieteSonderregeln, oft restriktiv

In den 6 Landkreisen und den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin gibt es jeweils eigene untere Wasserbehörden.

Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) gilt seit 1. Juli 2025 in neuer Fassung. Nach § 6 Abs. 8 Nr. 3 LBauO M-V sind Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge ohne eigene Abstandsfläche zulässig, auch direkt an der Grundstücksgrenze.

Anders als in manchen anderen Bundesländern gibt es für Wärmepumpen keine zusätzliche Gesamtlängenkappung. Die 15-Meter-Kappungsgrenze im Gesetz gilt nur für Garagen und Solaranlagen, nicht für Wärmepumpen.

PunktWert
Höhe (inkl. Einhausung)bis 2 m
Länge an der Grundstücksgrenzebis 3 m
Eigene Abstandsflächenicht erforderlich
Gesamtlängenkappungnicht vorhanden
Rechtsgrundlage§ 6 Abs. 8 Nr. 3 LBauO M-V
MaßstabTA Lärm

Die Aufstellung an der Grundstücksgrenze ist damit zulässig. Die Schallrichtwerte der TA Lärm gelten trotzdem.

Wichtigste Stellen im Bundesland

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)

Das LFI MV wickelt die Landesförderprogramme ab, für Wohnen, Klimaschutz und Wirtschaft.

lfi-mv.de

Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV)

Die LEKA MV ist die zentrale Energieagentur des Landes und betreibt das Beratungsprogramm MVeffizient.

Telefon: 0385 3031642

leka-mv.de

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Das Ministerium ist zuständig für Klimaschutz und Wasserrecht.

regierung-mv.de

Untere Wasserbehörden

Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 6 Landkreisen und den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin.

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Die Verbraucherzentrale bietet Energieberatung an mehreren Standorten.

Telefon: 0381 20870-50

verbraucherzentrale-mv.eu

Status der kommunalen Wärmeplanung

Mecklenburg-Vorpommern hat kein eigenes Landeswärmeplanungsgesetz erlassen. Es gilt direkt das Bundes-Wärmeplanungsgesetz.

Rostock hat mit dem Wärmeplan Rostock 2035 bereits 2022 abgeschlossen, deutlich vor der Bundesfrist. Details stehen im Stadt-Dokument.

Schwerin liegt knapp unter der 100.000-Einwohner-Schwelle und hätte regulär erst bis 2028 Zeit gehabt. Die Stadt hat ihren Wärmeplan freiwillig bereits am 29. Juni 2026 beschlossen.

Bei den übrigen kreisfreien Städten und Gemeinden ist rund die Hälfte in der Erstellung.

Häufige Fragen

Welche Förderung greift in Mecklenburg-Vorpommern für meine Wärmepumpe?

Vor allem die Bundesförderung KfW 458. Eine eigene Landesförderung speziell für Privatpersonen gibt es nicht, aber das LFI MV bietet ein zinsloses Modernisierungsdarlehen mit 25 Prozent Teilerlass, das auch Wärmepumpen abdeckt.

Wer genehmigt Erdwärmesonden in Mecklenburg-Vorpommern?

Die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt Rostock oder Schwerin. Zusätzlich zeigen Sie die Bohrung mindestens 2 Wochen vorher beim Geologischen Dienst M-V an.

Wie ist der Stand der Wärmeplanung in Rostock und Schwerin?

Rostock hat den Wärmeplan Rostock 2035 bereits 2022 abgeschlossen. Schwerin hat seinen Wärmeplan am 29. Juni 2026 beschlossen, obwohl die Stadt regulär erst bis 2028 Zeit gehabt hätte.

Brauche ich einen Mindestabstand zum Nachbarn?

Nein. Die Landesbauordnung erlaubt Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge direkt an der Grundstücksgrenze, ohne zusätzliche Längenbegrenzung. Die TA Lärm müssen Sie trotzdem einhalten.

Hinweis zur Aktualität

Förderprogramme entwickeln sich weiter, insbesondere ändern sich die KfW-458-Konditionen zum 21. Juli 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf den Seiten des LFI MV und der LEKA MV.