Wärmepumpe Schleswig-Holstein
Wärmepumpe in Schleswig-Holstein auf einen Blick
Schleswig-Holstein hat vier Großstädte über 100.000 Einwohner: Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster. Details zu Kiel und Lübeck stehen im jeweiligen Stadt-Dokument.
Das Land ist beim Wärmewende-Recht strenger als der Bund: Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) verpflichtet 78 Städte und Gemeinden zur vollständigen Wärmeplanung, nicht nur die Großstädte über 100.000 Einwohner. Details stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".
Das Land bietet keine direkte Zuschussförderung für Wärmepumpen, unterstützt aber Modernisierung über IB.SH und EKSH. Details stehen unten unter „Landesförderung Schleswig-Holstein".
Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Schleswig-Holstein uneingeschränkt.
Landesförderung Schleswig-Holstein
| Programm | Zielgruppe | Status 2026 |
|---|---|---|
| Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger | Privatpersonen | eingestellt (16.11.2023) |
| IB.SH Modernisierung Wohnraum | Privatpersonen | aktiv |
| EKSH HWT Energie und Klimaschutz | Forschung, Hochschulen, Unternehmen | aktiv |
IB.SH Modernisierung Wohnraum (unter anderem „Immoflex", „WEGfinanz") bietet zinsverbilligte Darlehen ab 1,1 Prozent pro Jahr, schließt den Wärmepumpen-Einbau ein und ist mit KfW kombinierbar.
Für Privatpersonen ist zusätzlich die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg.
Förderbank ist die IB.SH. Beratung läuft über die EKSH und das EKI.SH.
Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser
Erdwärmesonden brauchen in Schleswig-Holstein eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Landeswassergesetz (LWG SH). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt.
Oberflächennahe Geothermie bis 400 Meter Tiefe fällt seit der BBergG-Novelle nicht mehr unter das Bundesberggesetz. Bis 400 Meter ist die wasserbehördliche Zulassung maßgeblich, nicht mehr die bergrechtliche Meldung.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Erdwärmesonde | wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich |
| Bohrung bis 400 m | wasserbehördliche Zulassung maßgeblich, kein Bergrecht mehr |
| Wasserschutzgebiete | Sonderregeln, oft restriktiv |
Anträge für Tiefbohrungen über 400 Meter laufen über das Online-Portal Zufish.
Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand
Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) wurde zum Juli 2024 zugunsten der Wärmepumpe geändert.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Höhe (inkl. Einhausung) | bis 2 m |
| Länge an der Grundstücksgrenze | bis 3 m |
| Eigene Abstandsfläche | nicht erforderlich, innerhalb der Größenlimits |
| Gesamtlänge aller privilegierten Grenzbauten | max. 18 m je Grundstück |
| Aufstellung an der Grundstücksgrenze | zulässig, solange Größenlimits eingehalten werden |
| Maßstab | TA Lärm |
Innerhalb der Größenlimits ist die Aufstellung direkt an der Grundstücksgrenze zulässig, die eigene Abstandsfläche entfällt. Größere oder gebäudeähnliche Anlagen fallen auf die regulären Abstandsflächenregeln zurück. Die TA-Lärm-Grenzwerte und das baurechtliche Rücksichtnahmegebot gelten unabhängig davon: Bei Lärmüberschreitung kann ein Nachbar trotzdem vorgehen.
Wichtigste Stellen im Bundesland
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Die IB.SH ist die Förderbank des Landes für Wohnraum- und Modernisierungsförderung.
Telefon Service-Center: 0431 9905-0
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH)
Die EKSH fördert Forschung und Demonstration zu Energie und Klimaschutz.
EKI.SH Energiewende- und Klimaschutzinitiative
Die EKI.SH ist das Beratungsangebot des Landes für Bürger, Kommunen und Unternehmen.
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Das MEKUN ist zuständig für Wasserrecht, Energie- und Klimaschutzgesetzgebung.
Untere Wasserbehörden
Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 11 Kreisen und 4 kreisfreien Städten.
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Die Verbraucherzentrale bietet Energieberatung an mehreren Standorten.
Telefon: 0431 590 99 40
Status der kommunalen Wärmeplanung
Schleswig-Holstein ist beim Wärmewende-Recht Vorreiter. Die EWKG-Novelle vom 30. Januar 2025 verpflichtet 78 Städte und Gemeinden zur vollständigen Wärmeplanung, deutlich mehr als das Bundes-Wärmeplanungsgesetz verlangt.
Details zu Kiel und Lübeck stehen im jeweiligen Stadt-Dokument. Flensburg plant klimaneutrale Fernwärme bis 2035 und baut ein Großwärmepumpen-Projekt. Neumünster hat eine Wärmenetz-Eignungskarte veröffentlicht und die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen.
Für die übrigen verpflichteten Kommunen gilt eine gestaffelte Frist nach Landesrecht bis 2028, für alle weiteren Gemeinden die Bundesfrist 30. Juni 2028.
Häufige Fragen
Welche Förderung greift in Schleswig-Holstein für meine Wärmepumpe?
Vor allem die Bundesförderung KfW 458. Die IB.SH bietet ergänzende Modernisierungsdarlehen. Die früheren Bürger-Förderprogramme sind Ende 2023 ausgelaufen.
Brauche ich für die Außeneinheit einen Mindestabstand zum Nachbarn?
Innerhalb der Größenlimits (bis 2 Meter Höhe, bis 3 Meter Länge) nicht: Seit der LBO-Änderung im Juli 2024 ist die Aufstellung direkt an der Grundstücksgrenze zulässig. Alle privilegierten Grenzbauten zusammen dürfen höchstens 18 Meter lang sein. Die TA Lärm und das Rücksichtnahmegebot gelten unverändert.
Was bedeutet das EWKG für meine Gemeinde?
Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz verpflichtet seit der Novelle vom 30. Januar 2025 insgesamt 78 Städte und Gemeinden zur vollständigen Wärmeplanung, nicht nur Großstädte. Prüfen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, ob Ihre Kommune dabei ist.
Wie tief darf eine Erdwärmesonde in Schleswig-Holstein gebohrt werden?
Bohrungen bis 400 Meter brauchen keine bergrechtliche Zulassung mehr, maßgeblich ist die wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde.
Hinweis zur Aktualität
Programme und Wärmeplan-Stände entwickeln sich weiter, insbesondere ändern sich die KfW-458-Konditionen zum 21. Juli 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der IB.SH und der EKI.SH.