Wärmepumpe Berlin
Wärmepumpe in Berlin auf einen Blick
Berlin ist Stadtstaat und damit Bundesland und Stadt zugleich. Die kommunale Wärmeplanung läuft auf gesamtstädtischer Ebene, nicht nach Bezirken getrennt. Der Senat hat den Wärmeplan 1.0 am 16. Juni 2026 beschlossen, fristgerecht vor dem gesetzlichen Stichtag 30. Juni 2026 für Großstädte. Details stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".
Die früheren Berliner Zuschussprogramme HeiztauschPLUS und Effiziente GebäudePLUS sind seit Dezember 2023 für neue Anträge geschlossen. Ein angekündigtes Nachfolgeprogramm ist bis heute nicht gestartet. Privatpersonen nutzen die Bundesförderung KfW 458, ergänzt durch das Kreditprogramm IBB Wohnraum modernisieren. Details stehen unten unter „Landesförderung Berlin".
Berlin hat besondere Auflagen für Erdwärme. Die Senatsverwaltung erlaubt grundsätzlich keine zusätzliche Wärmeeinleitung in das Grundwasser. Wärmeentzug per Erdsonde oder Grundwasser-Wärmepumpe bleibt aber möglich.
Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Berlin uneingeschränkt.
Landesförderung Berlin
| Programm | Zielgruppe | Status 2026 |
|---|---|---|
| Effiziente GebäudePLUS (IBB) | Privatpersonen | gestoppt (19.12.2023) |
| HeiztauschPLUS | Privatpersonen | eingestellt (31.12.2021) |
| IBB Wohnraum modernisieren | Privatpersonen | aktiv |
Effiziente GebäudePLUS und HeiztauschPLUS nehmen keine neuen Anträge mehr an. Bestehende Anträge laufen weiter. Ein angekündigtes Nachfolgeprogramm der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist bislang nicht gestartet.
IBB Wohnraum modernisieren bietet ein zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, ein tilgungsfreies erstes Jahr und Laufzeiten bis 30 Jahre.
Für Privatpersonen ist die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg: 30 Prozent Grundförderung plus gestaffelter Einkommensbonus (40 Prozent bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro, je Kind um 10.000 Euro erhöht) plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, gedeckelt auf 80 Prozent von 28.000 Euro förderfähigen Kosten.
Aktuelle Informationen liefern die Senatsverwaltung Energie und die Investitionsbank Berlin (IBB).
Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser
Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Berliner Wassergesetz (BWG). Zuständig ist die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU).
Berlin verfolgt eine restriktive Linie, weil das Grundwasser durch menschliche Einflüsse bereits erwärmt ist und zugleich als alleinige Trinkwasserquelle der Stadt dient.
| Bedingung | Regel |
|---|---|
| Trinkwasserschutzgebiete | Erdwärmenutzung grundsätzlich verboten |
| Wärmeeinleitung ins Grundwasser | grundsätzlich nicht erlaubt |
| Wärmeentzug per Erdsonde oder Grundwasser-Wärmepumpe | möglich, einzeln genehmigungspflichtig |
| Erdwärmekollektor (oberflächennah) | bislang erlaubnisfrei, wenn mind. 1 m über Grundwasser-Höchststand |
Das bundesweite Geothermie-Beschleunigungsgesetz erleichtert seit Ende 2025 die Zulassung solcher Kollektoren. Ob Berlin wegen seiner strengeren Grundwasserregeln davon abweicht, ist offen. Fragen Sie vor einer Kollektor-Installation direkt bei der SenMVKU nach.
Antragsformulare und Merkblätter stellt die Senatsverwaltung Wasser und Geologie bereit.
ANBIETER
Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand
Die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) erleichtert den Einbau von Wärmepumpen. Maßgeblich ist § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 BauO Bln.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Höhe (inkl. Einhausung) | bis 2 m |
| Länge an der Grundstücksgrenze | bis 3 m |
| Aufstellung in der Abstandsfläche | zulässig |
| Eigene Abstandsfläche | nicht erforderlich |
| Maßstab | TA Lärm |
Die 15-Meter-Gesamtlängenklausel in § 6 Abs. 8 BauO Bln gilt laut Gesetzeswortlaut nur für Garagen und Solaranlagen, nicht für Wärmepumpen. Anders als in NRW oder Bremen gibt es für Wärmepumpen in Berlin also keine zusätzliche Gesamtlängenbegrenzung. Damit sind selbst dichte Reihenhaus-Konstellationen problemlos möglich. Entscheidend bleibt die Einhaltung der TA-Lärm-Werte.
Wichtigste Stellen im Bundesland
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Die Senatsverwaltung ist Wasserbehörde für Berlin. Sie genehmigt Erdwärme- und Grundwasser-Wärmepumpen und führt die gesamtstädtische Wärmeplanung durch.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Die Senatsverwaltung gestaltet die Energie- und Förderpolitik Berlins. Ein Nachfolgeprogramm zu Effiziente GebäudePLUS ist angekündigt, aber noch nicht gestartet.
Investitionsbank Berlin (IBB) und IBB Business Team
Die IBB wickelt die Berliner Förderprogramme ab. Das IBB Business Team bearbeitet Heizungsförderung und Sanierungsberatung.
Telefon IBB Business Team: 030 2125-0
Bezirksämter mit Umwelt- und Naturschutzämtern
Die zwölf Bezirksämter Berlins beraten zu lokalen Auflagen und prüfen Schallschutz-Beschwerden.
Verbraucherzentrale Berlin
Die Verbraucherzentrale Berlin bietet Energieberatung in mehreren Bezirken.
Telefon: 030 214 85-0
Status der kommunalen Wärmeplanung
Berlin hat die Wärmeplanung gesamtstädtisch verfasst. Der Plan trennt nicht nach Bezirken, sondern weist Versorgungsgebiete für die ganze Stadt aus.
| Stand | Inhalt |
|---|---|
| Ende 2024 | erste Ergebnisse veröffentlicht |
| Ende 2024/2025 | öffentliches Beteiligungsverfahren |
| 16. Juni 2026 | Senat beschließt Wärmeplan 1.0 |
| 30. Juni 2026 | gesetzlicher Stichtag, fristgerecht erfüllt |
Der Wärmeplan weist Fernwärme-Vorranggebiete und dezentrale Versorgungsgebiete für Wärmepumpen aus. Ein flächendeckendes Wasserstoffnetz ist nicht vorgesehen, Wasserstoff soll allenfalls in geringem Umfang in bestehenden Wärmenetzen eine Rolle spielen. Der Fernwärmeanteil soll bis 2045 auf rund 45 Prozent steigen, zusammen mit Wärmepumpen sollen rund 95 Prozent der Wärmeversorgung abgedeckt werden. Rund ein Drittel der Gebäude liegt in dezentralen Gebieten, das entspricht etwa 6 Prozent des gesamtstädtischen Wärmebedarfs.
Fachverbände kritisieren einzelne Annahmen im Plan: Der BUND Berlin hält die angenommene Sanierungsrate von 1,7 Prozent für zu optimistisch, der Bundesverband Wärmepumpe kritisiert den aus seiner Sicht hoch angesetzten Fernwärmeanteil bei einem Netzausbau, der in vielen Gebieten erst bis 2045 läuft.
Häufige Fragen
Welche Berliner Förderung kann ich für meine Wärmepumpe nutzen?
Vor allem das zinsgünstige Darlehen IBB Wohnraum modernisieren. Die Zuschussprogramme HeiztauschPLUS und Effiziente GebäudePLUS nehmen keine neuen Anträge mehr an. Privatpersonen nutzen daneben die Bundesförderung KfW 458.
Darf ich in Berlin eine Erdwärmesonde bohren?
Außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten in der Regel ja. Die Senatsverwaltung prüft jeden Einzelfall. Wegen der bereits erhöhten Grundwassertemperatur lehnt sie zusätzliche Wärmeeinleitungen ab, Wärmeentzug bleibt aber möglich.
Wie nah darf meine Luftwärmepumpe an die Grundstücksgrenze?
Bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge entlang der Grundstücksgrenze gelten keine Mindestabstände, ohne zusätzliche Gesamtlängenkappung. Die TA Lärm muss eingehalten werden.
Ist Berlin schon mit der Wärmeplanung fertig?
Ja. Der Senat hat den Wärmeplan 1.0 am 16. Juni 2026 beschlossen, fristgerecht vor dem Stichtag 30. Juni 2026. Fachverbände kritisieren allerdings einzelne Annahmen im Plan.
Was bedeutet „dezentrales Versorgungsgebiet" für mich?
Dort wird kein Fernwärmenetz aufgebaut. Eigentümer brauchen eine eigene Heizungslösung, die Wärmepumpe ist hier oft die beste Option.
Wichtigste Quellen
- IBB Investitionsbank Berlin
- IBB Business Team Förderprogramme
- Senatsverwaltung Energie Förderübersicht
- Berliner Wassergesetz (BWG)
- Senatsverwaltung Erdwärmenutzung
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
- Wärmeplanung Senatsverwaltung Berlin
Hinweis zur Aktualität
Förderprogramme und der Wärmeplan entwickeln sich weiter, ein Nachfolgeprogramm zu Effiziente GebäudePLUS steht weiterhin aus. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der IBB und der Senatsverwaltung Energie.