AmtsGuide

Wärmepumpe Berlin

Wärmepumpe in Berlin auf einen Blick

Berlin ist Stadtstaat und damit Bundesland und Stadt zugleich. Die kommunale Wärmeplanung läuft auf gesamtstädtischer Ebene, nicht nach Bezirken getrennt. Der Senat hat den Wärmeplan 1.0 am 16. Juni 2026 beschlossen, fristgerecht vor dem gesetzlichen Stichtag 30. Juni 2026 für Großstädte. Details stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".

Die früheren Berliner Zuschussprogramme HeiztauschPLUS und Effiziente GebäudePLUS sind seit Dezember 2023 für neue Anträge geschlossen. Ein angekündigtes Nachfolgeprogramm ist bis heute nicht gestartet. Privatpersonen nutzen die Bundesförderung KfW 458, ergänzt durch das Kreditprogramm IBB Wohnraum modernisieren. Details stehen unten unter „Landesförderung Berlin".

Berlin hat besondere Auflagen für Erdwärme. Die Senatsverwaltung erlaubt grundsätzlich keine zusätzliche Wärmeeinleitung in das Grundwasser. Wärmeentzug per Erdsonde oder Grundwasser-Wärmepumpe bleibt aber möglich.

Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Berlin uneingeschränkt.

Landesförderung Berlin

ProgrammZielgruppeStatus 2026
Effiziente GebäudePLUS (IBB)Privatpersonengestoppt (19.12.2023)
HeiztauschPLUSPrivatpersoneneingestellt (31.12.2021)
IBB Wohnraum modernisierenPrivatpersonenaktiv

Effiziente GebäudePLUS und HeiztauschPLUS nehmen keine neuen Anträge mehr an. Bestehende Anträge laufen weiter. Ein angekündigtes Nachfolgeprogramm der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist bislang nicht gestartet.

IBB Wohnraum modernisieren bietet ein zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, ein tilgungsfreies erstes Jahr und Laufzeiten bis 30 Jahre.

Für Privatpersonen ist die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg: 30 Prozent Grundförderung plus gestaffelter Einkommensbonus (40 Prozent bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro, je Kind um 10.000 Euro erhöht) plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, gedeckelt auf 80 Prozent von 28.000 Euro förderfähigen Kosten.

Aktuelle Informationen liefern die Senatsverwaltung Energie und die Investitionsbank Berlin (IBB).

Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser

Erdwärmesonden und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Berliner Wassergesetz (BWG). Zuständig ist die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU).

Berlin verfolgt eine restriktive Linie, weil das Grundwasser durch menschliche Einflüsse bereits erwärmt ist und zugleich als alleinige Trinkwasserquelle der Stadt dient.

BedingungRegel
TrinkwasserschutzgebieteErdwärmenutzung grundsätzlich verboten
Wärmeeinleitung ins Grundwassergrundsätzlich nicht erlaubt
Wärmeentzug per Erdsonde oder Grundwasser-Wärmepumpemöglich, einzeln genehmigungspflichtig
Erdwärmekollektor (oberflächennah)bislang erlaubnisfrei, wenn mind. 1 m über Grundwasser-Höchststand

Das bundesweite Geothermie-Beschleunigungsgesetz erleichtert seit Ende 2025 die Zulassung solcher Kollektoren. Ob Berlin wegen seiner strengeren Grundwasserregeln davon abweicht, ist offen. Fragen Sie vor einer Kollektor-Installation direkt bei der SenMVKU nach.

Antragsformulare und Merkblätter stellt die Senatsverwaltung Wasser und Geologie bereit.

Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand

Die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) erleichtert den Einbau von Wärmepumpen. Maßgeblich ist § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 BauO Bln.

PunktWert
Höhe (inkl. Einhausung)bis 2 m
Länge an der Grundstücksgrenzebis 3 m
Aufstellung in der Abstandsflächezulässig
Eigene Abstandsflächenicht erforderlich
MaßstabTA Lärm

Die 15-Meter-Gesamtlängenklausel in § 6 Abs. 8 BauO Bln gilt laut Gesetzeswortlaut nur für Garagen und Solaranlagen, nicht für Wärmepumpen. Anders als in NRW oder Bremen gibt es für Wärmepumpen in Berlin also keine zusätzliche Gesamtlängenbegrenzung. Damit sind selbst dichte Reihenhaus-Konstellationen problemlos möglich. Entscheidend bleibt die Einhaltung der TA-Lärm-Werte.

Wichtigste Stellen im Bundesland

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Die Senatsverwaltung ist Wasserbehörde für Berlin. Sie genehmigt Erdwärme- und Grundwasser-Wärmepumpen und führt die gesamtstädtische Wärmeplanung durch.

berlin.de/sen/uvk

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Die Senatsverwaltung gestaltet die Energie- und Förderpolitik Berlins. Ein Nachfolgeprogramm zu Effiziente GebäudePLUS ist angekündigt, aber noch nicht gestartet.

berlin.de/sen/wirtschaft

Investitionsbank Berlin (IBB) und IBB Business Team

Die IBB wickelt die Berliner Förderprogramme ab. Das IBB Business Team bearbeitet Heizungsförderung und Sanierungsberatung.

Telefon IBB Business Team: 030 2125-0

ibb-business-team.de

Bezirksämter mit Umwelt- und Naturschutzämtern

Die zwölf Bezirksämter Berlins beraten zu lokalen Auflagen und prüfen Schallschutz-Beschwerden.

Verbraucherzentrale Berlin

Die Verbraucherzentrale Berlin bietet Energieberatung in mehreren Bezirken.

Telefon: 030 214 85-0

verbraucherzentrale-berlin.de

Status der kommunalen Wärmeplanung

Berlin hat die Wärmeplanung gesamtstädtisch verfasst. Der Plan trennt nicht nach Bezirken, sondern weist Versorgungsgebiete für die ganze Stadt aus.

StandInhalt
Ende 2024erste Ergebnisse veröffentlicht
Ende 2024/2025öffentliches Beteiligungsverfahren
16. Juni 2026Senat beschließt Wärmeplan 1.0
30. Juni 2026gesetzlicher Stichtag, fristgerecht erfüllt

Der Wärmeplan weist Fernwärme-Vorranggebiete und dezentrale Versorgungsgebiete für Wärmepumpen aus. Ein flächendeckendes Wasserstoffnetz ist nicht vorgesehen, Wasserstoff soll allenfalls in geringem Umfang in bestehenden Wärmenetzen eine Rolle spielen. Der Fernwärmeanteil soll bis 2045 auf rund 45 Prozent steigen, zusammen mit Wärmepumpen sollen rund 95 Prozent der Wärmeversorgung abgedeckt werden. Rund ein Drittel der Gebäude liegt in dezentralen Gebieten, das entspricht etwa 6 Prozent des gesamtstädtischen Wärmebedarfs.

Fachverbände kritisieren einzelne Annahmen im Plan: Der BUND Berlin hält die angenommene Sanierungsrate von 1,7 Prozent für zu optimistisch, der Bundesverband Wärmepumpe kritisiert den aus seiner Sicht hoch angesetzten Fernwärmeanteil bei einem Netzausbau, der in vielen Gebieten erst bis 2045 läuft.

Häufige Fragen

Welche Berliner Förderung kann ich für meine Wärmepumpe nutzen?

Vor allem das zinsgünstige Darlehen IBB Wohnraum modernisieren. Die Zuschussprogramme HeiztauschPLUS und Effiziente GebäudePLUS nehmen keine neuen Anträge mehr an. Privatpersonen nutzen daneben die Bundesförderung KfW 458.

Darf ich in Berlin eine Erdwärmesonde bohren?

Außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten in der Regel ja. Die Senatsverwaltung prüft jeden Einzelfall. Wegen der bereits erhöhten Grundwassertemperatur lehnt sie zusätzliche Wärmeeinleitungen ab, Wärmeentzug bleibt aber möglich.

Wie nah darf meine Luftwärmepumpe an die Grundstücksgrenze?

Bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge entlang der Grundstücksgrenze gelten keine Mindestabstände, ohne zusätzliche Gesamtlängenkappung. Die TA Lärm muss eingehalten werden.

Ist Berlin schon mit der Wärmeplanung fertig?

Ja. Der Senat hat den Wärmeplan 1.0 am 16. Juni 2026 beschlossen, fristgerecht vor dem Stichtag 30. Juni 2026. Fachverbände kritisieren allerdings einzelne Annahmen im Plan.

Was bedeutet „dezentrales Versorgungsgebiet" für mich?

Dort wird kein Fernwärmenetz aufgebaut. Eigentümer brauchen eine eigene Heizungslösung, die Wärmepumpe ist hier oft die beste Option.

Wichtigste Quellen

Hinweis zur Aktualität

Förderprogramme und der Wärmeplan entwickeln sich weiter, ein Nachfolgeprogramm zu Effiziente GebäudePLUS steht weiterhin aus. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der IBB und der Senatsverwaltung Energie.