AmtsGuide

Wärmepumpe Niedersachsen

Wärmepumpe in Niedersachsen auf einen Blick

Niedersachsen hat sieben Großstädte über 100.000 Einwohner: Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen und Salzgitter. Details zur Wärmeplanung stehen unten unter „Status der kommunalen Wärmeplanung".

Das Land bietet keine eigene Zuschussförderung für Wärmepumpen für Privatpersonen. Die NBank ist Förderbank, Beratung läuft über die KEAN. Details stehen unten unter „Landesförderung Niedersachsen".

Siehe auch: Bundesweite Grundlage. KfW 458, GEG und technische Mindestanforderungen gelten in Niedersachsen uneingeschränkt.

Landesförderung Niedersachsen

ProgrammZielgruppeStatus 2026
Wärmepumpenquartiere (NBank)Privatpersonenausgelaufen
NBank WohnraumförderungEigentümeraktiv
NBank EigentumsförderungEigentümer, Neubau/Erwerbaktiv

Die NBank Wohnraumförderung bietet zinsverbilligte, zunächst zinsfreie Darlehen mit Familien- und Energiebonus, kombinierbar mit KfW.

Die NBank Eigentumsförderung vergibt Darlehen bis 180.000 EUR (Einkommensgruppe A) oder 140.000 EUR (Gruppen B und C) für Neubau und Erwerb, zuzüglich Kinderzuschlägen von 10.000 bis 24.000 EUR je Kind.

Für Privatpersonen ist zusätzlich die Bundesförderung KfW 458 der Hauptweg. In Hannover ergänzt proKlima Hannover die Förderung für Wärmepumpen, Details im Stadt-Dokument Hannover.

Förderbank ist die NBank. Kostenfreie Beratung bietet die KEAN.

Wasserrecht: Erdwärme und Grundwasser

Erdwärmesonden brauchen in Niedersachsen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG). Zuständig ist die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt. Je nach LBEG-Gebietskategorie entscheidet sie über ein Anzeige- oder ein Erlaubnisverfahren.

PunktWert
Erdwärmesondewasserrechtliche Erlaubnis, Verfahren je nach Gebietskategorie
Empfohlener Sondenabstand5 m bis 50 m Sondenlänge, 6 m darüber
WasserschutzgebieteSonderregeln, oft restriktiv
Geologische DatenLandesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Das LBEG hat einen Leitfaden zur Erdwärmenutzung veröffentlicht. Er liefert die fachliche Grundlage für die Genehmigungsbehörden.

Bauordnung: Schallschutz und Mindestabstand

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) gilt seit der Änderung vom 28. Juni 2023. Nach § 5 Abs. 8 Satz 4 Nr. 4 NBauO dürfen freistehende Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe ohne Abstand oder mit auf 1 Meter verringertem Abstand zur Grenze stehen, wenn die regulären Abstände auf dem Grundstück nicht einhaltbar sind und der Nachbar keine unzumutbaren Beeinträchtigungen erleidet.

Der allgemeine Regel-Abstand nach § 5 Abs. 2 NBauO beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten oder bei Windenergieanlagen gilt 0,2 H. Alle privilegierten Grenzbauten zusammen dürfen höchstens 9 Meter je Grundstücksgrenze einnehmen, davon die Wärmepumpe maximal 3 Meter.

PunktWert
Wärmepumpen bis 2 m Höhe (§ 5 Abs. 8 S. 4 Nr. 4 NBauO)ohne Abstand oder mit 1 m Abstand, unter Bedingungen
Regel-Abstandsmaß (§ 5 Abs. 2 NBauO)0,4 H, mindestens 3 m
Unterschreitungslängemax. 9 m gesamt, davon Wärmepumpe max. 3 m
Verfahrensfreiheitüblicherweise verfahrensfrei
MaßstabTA Lärm

Kleinere Wärmepumpen können damit unter Bedingungen sehr nah an der Grundstücksgrenze stehen. Größere Anlagen brauchen den regulären Abstand.

Wichtigste Stellen im Bundesland

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Die NBank ist die Förderbank des Landes für Wohnraum- und Energieförderung.

nbank.de

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Die KEAN berät Bürger und Kommunen kostenfrei und betreibt den digitalen Wärmebedarfsatlas.

klimaschutz-niedersachsen.de

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Das LBEG ist die geologische Fachbehörde. Es liefert hydrogeologische Daten und den Erdwärme-Leitfaden.

lbeg.niedersachsen.de

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Das Ministerium ist zuständig für Wasserrecht und Klimaschutz und nimmt die kommunalen Wärmepläne entgegen.

umwelt.niedersachsen.de

Untere Wasserbehörden

Die unteren Wasserbehörden sitzen in den 36 Landkreisen und 9 kreisfreien Städten.

Verbraucherzentrale Niedersachsen

Die Verbraucherzentrale bietet Energieberatung an mehreren Standorten.

Telefon: 0511 911960

verbraucherzentrale-niedersachsen.de

Status der kommunalen Wärmeplanung

Niedersachsen hat sieben Großstädte über 100.000 Einwohner: Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen und Salzgitter.

Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Salzgitter haben ihren Wärmeplan bereits formal beschlossen. Details zu Hannover und Braunschweig stehen im jeweiligen Stadt-Dokument. Bei Oldenburg, Wolfsburg und Göttingen war der Prozess weit fortgeschritten, ein bestätigtes Beschlussdatum lag zum Redaktionsschluss nicht vor.

Das Land unterstützt die kommunale Wärmeplanung mit einer Anschubfinanzierung von 16.000 EUR plus 0,25 EUR pro Einwohner über drei Jahre, sowie zusätzlichen Landesmitteln von rund 46 Millionen EUR bis 2040. Für freiwillig erstellte Pläne gibt es einen Bonus bis zu 90.000 EUR plus 0,90 EUR pro Einwohner.

Die KEAN stellt einen digitalen Wärmebedarfsatlas für ganz Niedersachsen bereit.

Häufige Fragen

Welche Förderung greift in Niedersachsen für eine Wärmepumpe?

Vor allem die Bundesförderung KfW 458. Eine eigene Landeszuschussförderung für Privatpersonen gibt es nicht, aber die NBank Eigentumsförderung bietet zinsgünstige Darlehen bis 180.000 EUR für Neubau oder Erwerb. In Hannover ergänzt proKlima Hannover die Förderung, Details im Stadt-Dokument.

Brauche ich für die Außeneinheit einen Mindestabstand zum Nachbarn?

Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abstand oder mit nur 1 Meter Abstand zur Grenze stehen, solange die Gesamtlänge aller Grenzbauten 9 Meter je Grenze nicht übersteigt. Größere Anlagen brauchen den regulären Abstand von 0,4 H, mindestens 3 Meter.

Wer genehmigt eine Erdwärmesonde in Niedersachsen?

Die untere Wasserbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt. Sie holt eine Stellungnahme des LBEG ein und entscheidet je nach Gebietskategorie über Anzeige- oder Erlaubnisverfahren.

Haben Hannover und die anderen Großstädte schon einen Wärmeplan?

Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Salzgitter haben beschlossen. Details zu Hannover und Braunschweig stehen im jeweiligen Stadt-Dokument. Bei Oldenburg, Wolfsburg und Göttingen fragen Sie den aktuellen Stand bei der Stadtverwaltung nach.

Was steht im Wärmebedarfsatlas der KEAN?

Der Atlas zeigt gebäudegenau den Wärmebedarf und mögliche Versorgungsgebiete. Er hilft Eigentümern bei der ersten Einschätzung der Heizungslösung.

Hinweis zur Aktualität

Die niedersächsischen Förderprogramme entwickeln sich weiter, insbesondere ändern sich die KfW-458-Konditionen zum 21. Juli 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der NBank und der KEAN.